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   VGH Bayern, 08.12.2016 - 20 CS 16.1609   

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https://dejure.org/2016,47560
VGH Bayern, 08.12.2016 - 20 CS 16.1609 (https://dejure.org/2016,47560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2016 - 20 CS 16.1609 (https://dejure.org/2016,47560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 20 CS 16.1609 (https://dejure.org/2016,47560)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilwiderruf einer abfallrechtlichen Anordnung i.R.d. Straßenbaus; Verwertung des verbauten teerhaltigen Straßenaufbruchs; Nachweis der Einhaltung der Vorgaben eines ordnungsgemäßen Rückbaus

  • rewis.io

    Teilwiderruf einer abfallrechtlichen Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf; abfallrechtliche Anordnung; Ermessensfehlgebrauch; Bestimmtheit eines Verwaltungsakts; Auslegung

  • rechtsportal.de

    Teilwiderruf einer abfallrechtlichen Anordnung i.R.d. Straßenbaus; Verwertung des verbauten teerhaltigen Straßenaufbruchs; Nachweis der Einhaltung der Vorgaben eines ordnungsgemäßen Rückbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.12.2016 - 20 CS 16.1609
    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm erkennbaren Umstände bei objektiver Würdigung verstehen muss; Unklarheiten gehen zulasten der Verwaltung (BVerwG, U. v. 5.11.2009 - 4 C 3.09 - BVerwGE 135, 209, Rn. 21 m. w. N.).
  • VG Kassel, 10.10.2022 - 6 K 1489/20

    Anspruch auf antragsgemäße Bestimmung der Anzahl der Jahresraten bei

    Als ein Fall des Ermessensfehlgebrauchs wird es auch gesehen, wenn die Behörde bei ihrem Handeln von unzutreffenden, unvollständigen oder falsch gedeuteten tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgeht, die Behörde einem Gesichtspunkt ein objektiv zu hohes oder zu geringes Gewicht beimisst, oder wenn sie wesentliche Elemente übergeht (zum Ganzen Bay. VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 20 CS 16.1609 -, juris, Rn. 14; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 114 Rn. 20; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 114 Rn. 66 ; Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 114 Rn. 12).

    Ist eine Begründung im Bescheid erfolgt, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie die den Bescheid tragenden Erwägungen vollständig wiedergibt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 20 CS 16.1609 -, juris, Rn. 15; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 114 Rn. 22 ff. m. w. N.).

  • VG München, 17.11.2020 - M 7 K 18.4597

    Nutzungsregelnde Allgemeinverfügung bezüglich der Kirrung von Reh- und Rotwild

    Hinreichende Bestimmtheit liegt vor, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 20 CS 16.1609 - juris Rn. 23).
  • VG München, 02.11.2021 - M 7 S 21.2937

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - einstweiliger Rechtsschutz

    Hinreichende Bestimmtheit liegt vor, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 14; BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 20 CS 16.1609 - juris Rn. 23).
  • VG Augsburg, 15.06.2023 - Au 5 K 22.1850

    Nutzungsuntersagung, Container zur Unterbringung von Arbeitskräften im

    Ist dies möglich, liegt keine Unbestimmtheit vor (BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 20 CS 16.1609 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 29.08.2023 - 3 L 201.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Aufforderung, das Kind zur Schule anzumelden

    Ist dies möglich, liegt keine Unbestimmtheit vor (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 20 CS 16.1609 -, juris Rn. 23).
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