Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.12.2016 - 8 AS 16.40044 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit des Gerichts bei der Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO, § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV
Luftverkehrsrecht: Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Auswahlentscheidungen über Bodenabfertigungsdienste | Auswahlentscheidung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ...
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO, § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV
Luftverkehrsrecht: Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Auswahlentscheidungen über Bodenabfertigungsdienste | Auswahlentscheidung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ... - rewis.io
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bein einer Streitigkeit über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Gerichts bei der Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwaltungsgericht ist in 1. Instanz für Bodenabfertigungsleistungen zuständig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO, § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV
Luftverkehrsrecht: Erstinstanzliche Zuständigkeit bei Auswahlentscheidungen über Bodenabfertigungsdienste | Auswahlentscheidung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen; Erstinstanzliche Zuständigkeit des ...
Wird zitiert von ...
- VG München, 14.02.2017 - M 24 S 16.5635
Auswahlentscheidung über Bodenabfertigungsdienste am Flughafen
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 A 16.40045 - im Klageverfahren und weiterem Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 AS 16.40044 - im Eilverfahren erklärte sich der BayVGH jeweils für sachlich unzuständig und verwies die beiden parallelen Verfahren jeweils an das Verwaltungsgericht (VG) München.Das Verwaltungsgericht (VG) München ist als Gericht der Hauptsache im vorliegenden Eilverfahren entscheidungsbefugt, und zwar aufgrund der Bindungswirkung (§ 17a Abs. 2 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - i.V.m. § 83 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) der (gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbaren) Verweisungsbeschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Klageverfahren M 24 K 16.5634 (hierzu BayVGH, B.v. 8.12.2016 - 8 A 16.40045) und im zugehörigen vorliegenden Eilverfahrens M 24 S. 16.5635 (BayVGH, B.v. 8.12.2016 -8 AS 16.40044).