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   VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261   

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VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261 (https://dejure.org/2023,2503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2023 - 11 ZB 22.261 (https://dejure.org/2023,2503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 11 ZB 22.261 (https://dejure.org/2023,2503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1, Abs. 3; Anlage 4 Nr. 6.3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens (Parkinsonsche Krankheit) - Berufungszulassung

  • rewis.io
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  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkinson: Ärztliches Gutachten zur Klärung der Fahreignung notwendig?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Bayern, 05.05.2022 - 11 CS 22.927

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    dd) Das Landratsamt war entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht gehalten, aufgrund seiner Kenntnis von der stationären Unterbringung der Klägerin die Beibringungsfrist ohne Antrag gemäß Art. 31 Abs. 7 BayVwVfG zu verlängern (vgl. zur Fristverlängerung auch BayVGH, B.v. 5.5.2022 - 11 CS 22.927 - juris Rn. 29).

    Ferner bekräftigte der Vorfall vom 30. Juni 2020 die Eignungszweifel und durfte das Landratsamt sich davon leiten lassen, dass Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich nachzugehen ist, da insofern die Abwendung möglicher Gefahren auch für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (BayVGH, B.v. 5.5.2022, a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung geschlossen werden, sofern die Untersuchungsanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig, und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (stRspr BVerwG, U.v. 12.3.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = juris Rn. 16; U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19; OVG NW, B.v. 17.3.2021 - 16 B 22/21 - DAR 2021, 409 = juris Rn. 5).

    aa) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die polizeiliche Mitteilung vom 25. März 2020 zum maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016, a.a.O. Rn. 14) hinreichenden Anlass geboten hat, ein ärztliches Fahreignungsgutachten anzuordnen.

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Die Fahrerlaubnis der mit den Schlüsselzahlen 79.03, 79.04 versehenen Klassen A und A1 sowie die Führerscheinklasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) wirken sich hingegen nicht streitwerterhöhend aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2014 - 11 CS 13.2342 - BayVBl 2014, 373 = juris Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Da das Verwaltungsgericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden (§ 101 Abs. 2 VwGO) und die Klägerin nach dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung schriftsätzlich keinen Beweisantrag gestellt hat (vgl. dazu BVerwG, U.v. 30.5.1989 - 1 C 57.87 - BVerwGE 82, 117 = juris Rn. 12), könnte das Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht allein dann verletzt haben, wenn sich ihm von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus eine weitere Ermittlung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 4 = juris Rn. 9; B.v. 15.1.2008 - 9 B 7.07 - NVwZ 2008, 675 = juris Rn. 3; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rn. 191).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Da das Verwaltungsgericht mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden (§ 101 Abs. 2 VwGO) und die Klägerin nach dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung schriftsätzlich keinen Beweisantrag gestellt hat (vgl. dazu BVerwG, U.v. 30.5.1989 - 1 C 57.87 - BVerwGE 82, 117 = juris Rn. 12), könnte das Verwaltungsgericht seine Aufklärungspflicht allein dann verletzt haben, wenn sich ihm von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus eine weitere Ermittlung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 (nF) VwGO Nr. 4 = juris Rn. 9; B.v. 15.1.2008 - 9 B 7.07 - NVwZ 2008, 675 = juris Rn. 3; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rn. 191).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 16 B 536/12

    Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Ungeeignetheit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Im Hinblick auf den hohen Rang dieser Rechtsgüter haben das Mobilitätsbedürfnis der Klägerin und die Bedeutung der Fahrerlaubnis für ihre Lebensführung dahinter zurückzustehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 1999, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Auslegung und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Im Hinblick auf den hohen Rang dieser Rechtsgüter haben das Mobilitätsbedürfnis der Klägerin und die Bedeutung der Fahrerlaubnis für ihre Lebensführung dahinter zurückzustehen (vgl. BVerfG, B.v. 19.7.2007 - 1 BvR 305/07 - juris Rn. 6; B.v. 15.10.1998 - 2 BvQ 32/98 - BayVBl 1999, 463 = juris Rn. 5, zu einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO; BayVGH, B.v. 17.2.2020 - 11 CS 19.2220 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 22.5.2012 - 16 B 536/12 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Hingegen liegt ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 = juris Rn. 5, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; Kraft in Eyermann, VwGO, § 138 Rn 54 ff.).
  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Nach dem Vorstehenden war nicht davon auszugehen, dass die Unterbringung und die zu Grunde liegende psychotische Symptomatik ursächlich für das Verstreichen der mit drei Monaten ohnehin großzügig bemessenen Frist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 23.11.2021 - 11 CS 20.1780 - BeckRS 2020, 32705 Rn. 30) war.
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 11 ZB 22.261
    Hingegen liegt ein Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO nicht schon dann vor, wenn die Entscheidungsgründe lediglich unklar, unvollständig, oberflächlich oder unrichtig sind (st. Rspr., vgl. BVerwG, B.v. 5.6.1998 - 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 = juris Rn. 5, B.v. 25.9.2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; Kraft in Eyermann, VwGO, § 138 Rn 54 ff.).
  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf;

  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 305/07

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Sofortvollzuges

  • BFH, 16.02.2011 - X B 133/10

    Rüge der verfahrensfehlerhaften Unterlassung einer Zeugenvernehmung bei Verzicht

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2220

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 805/01

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids, Zulassung der Berufung, Ernstliche Zweifel

  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 PA 199/16

    Cannabisanbau; gelegentlicher Cannabiskonsum; regelmäßiger Cannabiskonsum;

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 22 ZB 21.2116

    Versagungsgegenklage bei Streit um Qualität eines Seilbahn-Änderungsvorhabens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2020 - 1 A 2433/20
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 04.09.2019 - 11 ZB 19.1178

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 11 ZB 20.145

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen

  • VGH Bayern, 24.03.2016 - 11 CS 16.260

    Keine Fahreignung mangels Teilnahme an MPU

  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 70.79

    Entziehung einer Fahrerlaubnis - Weigerung der Einholung eines Gutachtens über

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

  • VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2021 - 16 B 22/21

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Entzug der

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 11 CS 23.273

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen multipler Erkrankungen (u.a.

    Auch wenn es grundsätzlich Sache der Fahrerlaubnisbehörde ist, Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers aufzuklären und nachzuweisen, beinhaltet dessen Mitwirkungsobliegenheit der Sache nach eine Beweisregel, der zufolge bei Weigerung des Betroffenen, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die behauptete bzw. als möglicher Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2023 - 11 ZB 22.261 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 20.9.2022 - 11 ZB 22.1287 - juris Rn. 21; Rebler, NZW 2021, 184/185).
  • VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    - 11 ZB 22.261 -, juris Rn. 33 m. w. N).
  • VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 7 K 23.12

    (Teil-)Entziehung der Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeuge der Gruppe 2, Multiple

    Sind in solchen Fällen keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass eine vom Regelfall abweichende Betrachtung i.S.d. Vorbemerkung Nr. 3 Anlage 4 zur FeV vorliegen könnte, ist insoweit eine isolierte Entziehung der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 vorzunehmen, ohne dass es eines Fahreignungsgutachtens bedürfte (zu Nr. 6.3 der Anlage 4 zur FeV: BayVGH, B.v. 9.2.2023 - 11 ZB 22.261 - juris Rn. 22; B.v. 2.4.2020 - 11 CS 19.1733 - juris Rn.16).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 12 ME 19/23

    Formelle Beweiskraft; Fahrerlaubnis; Entziehung; Parteivernehmung; öffentliche

    Diese Norm beinhaltet nämlich der Sache nach eine Beweisregel, der zufolge bei Weigerung eines Beteiligten, seinen notwendigen Teil zur Sachaufklärung beizutragen, die als möglicher (Kraft-) Fahreignungsmangel im Raum stehende und daher aufzuklärende Tatsache als erwiesen angesehen werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 6.4.2017 - 12 PA 199/16 - DAR 2017, 339 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 9.2.2023 - 11 ZB 22.261 -, juris, Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 -, BVerwGE 171, 1 ff. , hier zitiert nach juris, Rn. 26).
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