Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7148
VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688 (https://dejure.org/2020,7148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2020 - 20 NE 20.688 (https://dejure.org/2020,7148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2020 - 20 NE 20.688 (https://dejure.org/2020,7148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, § 32 S. 1; BayIfSMV § 4 Abs. 2, Abs. 3; LStVG Art. 51 Abs. 4 S. 2
    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen die bayerische "Corona-Verordnung"

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen die bayerische "Corona-Verordnung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Corona-Pandemie; Vorläufige Ausgangsbeschränkung; Parteipolitische Betätigung; hinreichende Ermächtigungsgrundlage; Meinungsfreiheit; Versammlungsfreiheit; Partei als Grundrechtsträgerin; Normenkontrollantrag; COVID-19; verfassungsrechtliches Übermaßverbot

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Auf das vom BayVGH entschiedene Parallelverfahren Az.: 20 NE 20.632 werde verwiesen.
  • BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01

    Beeinträchtigung der Grundrechte aus GG Art 5 Abs 1 S 1 und Art 8 Abs 1 durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Soweit sich die Antragstellerin durch die von ihr beanstandete Ausgangsbeschränkung in ihrer parteipolitischen Tätigkeit (Art. 21 Abs. 1 GG) in unzulässiger Weise beschränkt sieht, verkennt sie, dass diese Beschränkung nicht ihre Mitglieder als Parteimitglieder trifft, sondern eine Regelung ist, welche sich an jedermann richtet und damit nicht an die parteipolitische Betätigung anknüpft (vgl. hierzu BVerfG, E. v. 8.12.2001 - 1 BvQ 49/01 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2020 - 11 S 12.20

    Eilantrag gegen Coronavirus-Verordnung Brandenburg vom 22. März 2020 erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Auch wenn die Befugnisnorm des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, auf die die Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 IfSG (u.a.) Bezug nimmt, zumindest in ihrem ersten Halbsatz als offene Generalklausel ausgestaltet ist und dies nach den Gesetzgebungsmaterialien zur insoweit wortgleichen Vorgängerregelung des § 34 Bundes-Seuchengesetz auch explizit sein sollte (vgl. BT-Drucks 8/2468 S. 27 f.), hat der parlamentarische Gesetzgeber jedenfalls mit der Neufassung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zum 28. März 2020 durch Einfügung des zweiten Halbsatzes "sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten" die Ermächtigungsgrenzen jedenfalls nunmehr insoweit hinreichend bestimmt gefasst, dass § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zwar keine - mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbare - Globalermächtigung für die Verordnungsgeber enthält, dass aber allgemeine Ausgangs- und Betretungsverbote - die in besonders erheblichem Maß in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 8 GG und Art. 11 Abs. 1 GG (anders wohl OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.3.2020 - OVG 11 S 12/20 - juris Rn. 6) eingreifen - von der Befugnis umfasst sein können.
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Selbst wenn der Senat von offenen Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags auszugehen hätte, käme eine Folgenabwägung ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Eilantrag abzulehnen ist (so auch bereits BayVerfGH, E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, Rn. 13 ff.; bislang unveröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688
    Danach soll sich das Parlament ihrer Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass der Bürger schon aus der gesetzlichen Ermächtigung erkennen und vorhersehen kann, was ihm gegenüber zulässig sein soll und welchen möglichen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (vgl. dazu nur BVerfG, B.v. 21.9.2016 - 2 BvL 1/15 - juris Rn. 54 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.63 - juris; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450; B.v. 16.4.2020 - 20 NE 20.782 - juris), auf die insofern verwiesen wird, mit der Außervollzugsetzung der 1. BayIfSMV in der Fassung vom 27. März 2020 auseinandergesetzt.
  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 20 NE 20.1981

    Corona - Eilantrag gegen Maskenpflicht an Schulen abgelehnt

    Im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage der angegriffenen Bestimmungen ist der Senat bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450; B.v. 28.4.2020 - 20 NE 20.849 - BeckRS 2020, 7227) davon ausgegangen, dass die im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erlassenen Bestimmungen in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG grundsätzlich eine ausreichende Rechtsgrundlage finden dürften (vgl. zum Begriff der Schutzmaßnahme insbesondere BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 9 ff.).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Hiervon ausgehend erscheint es vertretbar, § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a. F. als eine den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes und des Wesentlichkeitsgrundsatzes noch genügende Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten anzusehen (so ausdrücklich zu § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a. F. Rixen, NJW 2020, 1097/1099; zu § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG in der Fassung vom 27. März 2020 vgl. BayVGH vom 30.3.2020 NJW 2020, 1236 Rn. 54 ff.; vom 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - juris Rn. 29 ff.; vom 9.4.2020 - 20 NE 20.664 - juris Rn. 38 ff.; vom 9.4.2020 - 20 NE 20.688 - juris Rn. 27 ff.; vom 28.4.2020 BayVBl 2020, 516 Rn. 29 ff.; Johann/Gabriel in Eckart/Winkelmüller, BeckOK Infektionsschutzrecht, § 28 IfSG Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht