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   VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161   

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https://dejure.org/2021,11514
VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161 (https://dejure.org/2021,11514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2021 - 9 C 20.3161 (https://dejure.org/2021,11514)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2021 - 9 C 20.3161 (https://dejure.org/2021,11514)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Die Klärung strittiger Rechts- oder Tatsachenfragen hat grundsätzlich nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu erfolgen; sofern eine Beweiserhebung ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen wird, ist grundsätzlich Prozesskostenhilfe zu gewähren (BVerfG, B.v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12, 13).

    Hierauf ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2020 nicht eingegangen, abgesehen davon, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig ist (vgl. BVerfG, B.v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 9 C 15.2549 - juris Rn. 14) und das Ergebnis hier aufgrund der vorzunehmenden Würdigung der verschiedenen vorgetragenen Argumente und des Sachverhalts auch nicht mit zweifelsfreiem Ergebnis zu Lasten der Klägerin vorweggenommen werden kann.

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 9 C 15.2549

    Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Hierauf ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Dezember 2020 nicht eingegangen, abgesehen davon, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren nur in eng begrenztem Rahmen zulässig ist (vgl. BVerfG, B.v. 28.8.2014 - 1 BvR 3001/11 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 9 C 15.2549 - juris Rn. 14) und das Ergebnis hier aufgrund der vorzunehmenden Würdigung der verschiedenen vorgetragenen Argumente und des Sachverhalts auch nicht mit zweifelsfreiem Ergebnis zu Lasten der Klägerin vorweggenommen werden kann.
  • VGH Bayern, 04.11.2020 - 9 C 20.1200

    Kosten der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Die Beschwerde der Klägerin hiergegen blieb erfolglos, weil die Klägerin ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat (BayVGH, B.v. 4.11.2020 - 9 C 20.1200).
  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.2714

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; formbedürftige Nebenabreden; Nichtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Formbedürftig sind deshalb alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. BayVGH, B.v. 24.8.2011 - 14 ZB 09.2714 - juris Rn. 5).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09

    Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Hierzu verhält sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts allerdings nicht, sondern stellt lediglich - insoweit allerdings zutreffend - auf die Unbeachtlichkeit der späteren Aufhebung des Kaufvertrags vom 22. Mai 2019 durch den Vertrag vom 22. Juli 2019 ab (vgl. BGH, U.v. 1.10.2010 - V ZR 173/09 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 C 15.2201

    Untersagung privater Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 C 20.3161
    Im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dürfen die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 10.02.2023 - 9 C 23.22

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Ablehnung der

    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 C 20.3161 - juris Rn. 8).
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