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   VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464   

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https://dejure.org/2021,8708
VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464 (https://dejure.org/2021,8708)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.04.2021 - 9 CS 21.464 (https://dejure.org/2021,8708)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. April 2021 - 9 CS 21.464 (https://dejure.org/2021,8708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3
    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Geländeauffüllung

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Erteilte Baugenehmigung, Beiladung, Vorläufiger Rechtsschutz, Außergerichtliche Kosten, Belastung des Grundstücks, Beschwerdevorbringen, Rücksichtnahme, Drittschützende Wirkung, Niederschlagswasser, Prüfung im Beschwerdeverfahren, Kosten des ...

  • rechtsportal.de

    WHG § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Nachbarrechtlicher Vortrag gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachbarrechtlicher Vortrag gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei einer Baugenehmigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 15 ZB 13.2384

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Soweit der Antragsteller eine planabweichende Bauausführung beanstandet, weil die Krallmatte nicht eingebracht sei, lässt dies - unabhängig davon, dass dies mangels Abschluss der Bauarbeiten noch gar nicht beurteilt werden kann - die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung unberührt, sondern kann allenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 12 f.; U.v. 25.11.2013 - 9 B 09.952 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 14.05.2012 - 15 ZB 10.1047

    Nachbarklage; Baugenehmigung für Garagengebäude; Wasserabfluss; teilweise

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Diese Vorschrift verleiht jedoch keine öffentlich-rechtliche Abwehrposition (vgl. BayVGH, B.v. 16.5.1995 - 14 CS 95.209 - BeckRS 1995, 15668 - zu Art. 63 Abs. 1 Nr. 1 BayWG a.F.; B.v. 14.5.2012 - 15 ZB 10.1047 - juris Rn. 9, 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - 15 A 2174/08

    Befreiung vom Anschlusszwang (Abwasser)

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Vielmehr handelt es sich bei dem vom Kläger geltend gemachten ablaufenden Wasser um Regenwasser, das auf natürlichen Boden und damit in den Anwendungsbereich des § 37 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 WHG fällt (vgl. Faßbender in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2020, § 37 WHG Rn. 24, 26; OVG NW, B.v. 17.9.2008 - 15 A 2174/08 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191

    Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Eine Pflicht zur Beweisaufnahme im Rahmen des Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes besteht für das Verwaltungsgericht nicht (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris Rn. 15), zumal es seine Bewertung nachvollziehbar auch auf in der Behördenakte befindliche Lichtbilder der ursprünglichen Geländesituation stützt.
  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 9 B 09.952

    Nachbarklage; Nutzungsänderung; Nutzung eines Gewölbekellers als Gaststätte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Soweit der Antragsteller eine planabweichende Bauausführung beanstandet, weil die Krallmatte nicht eingebracht sei, lässt dies - unabhängig davon, dass dies mangels Abschluss der Bauarbeiten noch gar nicht beurteilt werden kann - die Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung unberührt, sondern kann allenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 15 ZB 13.2384 - juris Rn. 12 f.; U.v. 25.11.2013 - 9 B 09.952 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 CS 19.1595

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 CS 21.464
    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2019 - 9 CS 19.1595 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

    Sollten nachbarliche Belastungen im Falle von Hanglagen aufgrund statischer / baugrundbezogener Fragen sowie aufgrund wild abfließenden Oberflächenwassers überhaupt von dem gem. 59 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme erfasst sein (im Verhältnis zu Art. 10 BayBO vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 1 CS 16.2009 - juris Rn. 5; im Zusammenhang mit dem Abfluss von Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.464 - juris Rn. 16 ff.; NdsOVG, B.v. 15.9.2021 - 1 ME 100/21 - ZfBR 2021, 1931 = juris Rn. 10 ff.), ist im vorliegenden Fall weder nach Aktenlage ersichtlich noch von der Klägerin substantiiert vorgetragen bzw. sachverständig / empirisch untermauert worden, dass ihr diesbezüglich unzumutbare Belastungen drohen könnten.
  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 CS 21.953

    Baugenehmigung zur Nutzung von zwei nördlichen Flachdächern als Dachterrassen

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.464 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 9 CS 22.442

    Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Solches berührt deren Rechtmäßigkeit nicht und kann allenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten erforderlich machen (vgl. BayVGH, B.v. 9.4.2021 - 9 CS 21.464 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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