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   VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338   

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VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338 (https://dejure.org/2016,16273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 B 15.2338 (https://dejure.org/2016,16273)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 B 15.2338 (https://dejure.org/2016,16273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Fremdenverkehrsbeitrag für Verpächter einer Gaststätte in Erbengemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 05.12.2006 - 4 B 05.3119
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Bei der Verpachtung oder Vermietung von Räumlichkeiten an eine Gaststätte hat der Verpächter oder Vermieter mittelbare Vorteile, die durch einen typischen und offensichtlichen Zusammenhang mit dem Fremdenverkehr geprägt sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 19, 20 für den Betrieb u. a. einer Pizzeria).

    Selbstständige Tätigkeit liegt hiernach immer dann vor, wenn Räume vermietet oder verpachtet werden, die unmittelbar einem Fremdenverkehrsbetrieb zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Der durch den Fremdenverkehr nur mittelbar Begünstigte kann seine Rechte dadurch wahren, dass er die Gemeinde auffordert, ihm die Schätzungsgrundlagen bekannt zu geben (BayVGH, U.v. 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris Rn. 29, 30).

  • VGH Bayern, 27.03.2003 - 4 B 98.2772

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Tourismus; Sport; Golf; Golflehrer;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Der Begriff der Selbstständigkeit ist hier nicht auf Gewerbetreibende oder Freiberufler beschränkt (BayVGH, U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772 - juris Rn. 19 m. w. N.; Hasl-Kleiber in Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Teil 4, 45.00 Nr. 3.2.1.3 für private Zimmer-/Lokalvermietung).

    Entscheidend ist, dass es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt eines nicht Ortsansässigen in der Gemeinde aus einem im weitesten Sinne dem Tourismus zuzurechnenden Grund handelt (BayVGH, U.v. 27.3.2003 - 4 B 98.2772 - juris Rn. 21 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Die Klägerin ist neben ihrem Sohn damit gemäß § 44 Abs. 1 AO als Gesamtschuldnerin heranziehbar (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht HessVGH a. a. O.; NdsOVG, B.v. 11.10.2007 - 9 LC 345/04 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.2.2009 - OVG 9 S 59.08 - juris Rn. 8; zu mehreren Wohnungseigentümern bei der Fehlbelegungsabgabe BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2007 - 9 LC 345/04

    Anwendung der Regelungen aus der Abgabenordnung über die Hemmung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Die Klägerin ist neben ihrem Sohn damit gemäß § 44 Abs. 1 AO als Gesamtschuldnerin heranziehbar (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht HessVGH a. a. O.; NdsOVG, B.v. 11.10.2007 - 9 LC 345/04 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.2.2009 - OVG 9 S 59.08 - juris Rn. 8; zu mehreren Wohnungseigentümern bei der Fehlbelegungsabgabe BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2009 - 9 S 59.08

    Bestimmtheit eines Anschlussbeitragsbescheides; Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Die Klägerin ist neben ihrem Sohn damit gemäß § 44 Abs. 1 AO als Gesamtschuldnerin heranziehbar (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht HessVGH a. a. O.; NdsOVG, B.v. 11.10.2007 - 9 LC 345/04 - juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 23.2.2009 - OVG 9 S 59.08 - juris Rn. 8; zu mehreren Wohnungseigentümern bei der Fehlbelegungsabgabe BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 8 C 57/91 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 02.09.2015 - 9 B 16.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 2015 (9 B 16/15) sei zum Erhebungsverfahren (§ 37 Abs. 2 AO) ergangen.
  • VGH Bayern, 29.06.2000 - 4 ZB 99.1727
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Warum daher der Bürger einer Nachbargemeinde nicht unter den Fremdenverkehrsbegriff fallen soll, wenn er sich etwa in den Bereich der Beklagten begibt, um die dortigen Wanderwege zu nutzen oder seine Freizeit in einer dort vorhandenen Gaststätte zu verbringen, erschließt sich dem Senat nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2000 - 4 ZB 99.1727 - BeckRS 2000, 24868 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 16.08.2002 - 4 ZB 02.756
    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Nach der Rechtsprechung des Senats darf der Beitragsermittlung für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zugrunde gelegt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2002 - 4 ZB 02.756 - juris Rn. 2).
  • VGH Hessen, 31.05.2011 - 5 B 1358/10

    Entwässerungsbeitrag

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338
    Sie ist auch keine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (vgl. Gergen in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, Vorbem. zu § 2032 Rn. 5 und § 2032 Rn. 12), denn sie ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet (vgl. HessVGH, U.v. 31.5.2011 - 5 B 1358/10 - juris Rn. 5; Gergen in Münchner Kommentar a. a. O.).
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 Az. 4 B 15.2338, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das die Klage gegen den Fremdenverkehrsbeitragsbescheid des Marktes B. (im Folgenden: Markt) für das Jahr 2009 vom 7. September 2012 abweisende Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 23. Juli 2014 Az. B 4 K 13.624 zurückgewiesen wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2024 - 2 S 1301/23

    Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Festlegung des

    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits im Widerspruchsverfahren geltend gemacht hat, es seien tragfähige Feststellungen zum fremdenverkehrsbedingten Vorteil unterblieben, mag die langjährige Akzeptanz zwar ein Indiz dafür sein, dass die getroffene Einschätzung in der Sache zutreffend war (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17.09.2020 - 1 K 3446/19 - juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Urteil vom 09.05.2016 - 4 B 15.2338 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

    aa) In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, in welchen Fällen von einer "selbständig tätigen Person" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 KAG und § 1 Abs. 1 FVBS gesprochen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Auch ein Vergleich mit der unter Umständen der Umsatz- oder Einkommensteuerpflicht unterliegenden Erbengemeinschaft, die als solche nicht fremdenverkehrsbeitragspflichtig ist (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - KStZ 2016, 194 Rn. 19; VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 74), steht der Annahme einer Beitragspflicht der BGB-Außengesellschaft nicht entgegen.

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771

    Auskunftspflicht eines Steuerberaters bei Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags -

    Dass die Vorteilssätze bei den unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten dann auf die nur mittelbar einen Vorteil Ziehenden durchschlagen, ist systemimmanent und in gewissen Grenzen nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt BayVGH, U. v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - juris).
  • VG Regensburg, 22.03.2017 - RN 11 K 17.3

    Rechtmäßige Festsetzung des Fremdenverkehrsbeitrags für Bekleidungsgeschäft

    Der Beitragsermittlung für den mittelbaren Vorteil aus dem Fremdenverkehr darf ein dem jeweiligen unmittelbaren Vorteil entsprechender Vorteilssatz zu Grunde gelegt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2016 Az. 4 B 15.2338 m.w.N.).

    Dem Verzicht eines unmittelbar Bevorteilten auf Einwendungen kommt zumindest eine Indizwirkung zu (vgl. BayVGH vom 9.5.2016 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.09.2020 - 1 K 3446/19

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Veräußerung eines Erbbaurechts

    b) Richtig ist weiter, dass der Umstand, dass die Klinikbetreiberin den Vorteilssatz bislang nicht angegriffen hat, für die zutreffende Einschätzung des fremdenverkehrsbedingten Vorteils spricht (BayVGH, Urteil vom 09.05.2016 - 4 B 15.2338 -, KStZ 2016, 194).
  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn wie hier beim Betrieb eines Hotels oder eines Restaurants der unmittelbare Vorteil des Gastwirts aus dem Fremdenverkehr auf den mittelbaren Vorteil des Verpächters der Räume durchschlägt (vgl. BayVGH, Urteil vom 9.5.2016 - 4 B 15.2338).
  • VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 1 K 21.00363

    Nichtigkeit eines Beitragsbescheids wegen nicht ausreichender

    Sie ist vielmehr nur eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit und kein handlungsfähiges Rechtssubjekt (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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