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   VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738   

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VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738 (https://dejure.org/2018,12640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2018 - 10 CE 18.738 (https://dejure.org/2018,12640)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 (https://dejure.org/2018,12640)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeschV § 32 Abs. 1, Abs. 2; AsylG § 15, § 60a Abs. 4, Abs. 6, § 61 Abs. 2; AufenthG § 4 Abs. 2 S. 3, § 60a Abs. 2 S. 4, Abs. 6 S. 1 Nr. 2, S. 2; VwGO § 146
    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine Ausbildungsduldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine Ausbildungsduldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungserlaubnis; Ausbildungsverhältnis; Mitwirkung bei der Identitätsklärung; Ausbildung; Duldung; persönliche Situation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25).

    Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - NVwZ-RR 2011, 210).

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 19 CE 18.51

    Abschiebung nach Afghanistan - Antrag auf Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (VGH BW, U. v. 3.12.2008 - 13 S 2483/07 - juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Neben den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG beispielhaft aufgeführten Fällen der Täuschung und Falschangaben kann auch in der unzureichenden Mitwirkung bei der Identitätsklärung und Passbeschaffung grundsätzlich ein Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG zu sehen sein, der ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot begründet (vgl. zu § 11 BeschV a.F. SächsOVG, B.v. 7.3.2013 - 3 A 495/11 - juris Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 2 L 192/10

    Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Mitwirkungspflichten eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer ist im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten gefordert, bezüglich seiner Identität und Staatsangehörigkeit zutreffende Angaben zu machen, an allen zumutbaren Handlungen mitzuwirken, die die Behörden von ihm verlangen, und darüber hinaus eigeninitiativ ihm mögliche und bekannte Schritte in die Wege zu leiten, die geeignet sind, seine Identität und Staatsangehörigkeit zu klären und die Passlosigkeit zu beseitigen (zu § 25 Abs. 5 AufenthG vgl. OVG MV, U.v. 24.6.2014 - 2 L 192/10 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung standen im Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung am 8. Januar 2018 noch nicht bevor (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. VGH BW; B.v. 13.10.2016 - 11 S 1991/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17

    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 15.09.2017 - 3 B 245/17

    Duldung; Ausbildung; Mitwirkung; Passbeschaffung; Vertretenmüssen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Das nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV bestehende Ermessen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung ist im Fall des Antragstellers auf Null reduziert, weil er bei summarischer Prüfung einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 1 Satz 4 AufenthG zur Fortsetzung seiner bereits während des laufenden Asylverfahrens begonnenen Berufsausbildung als Koch hat (vgl. HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17 - juris Rn. 12; HamOVG, B.v. 5.9.2017 - 1 Bs 175/17 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738
    Das nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV bestehende Ermessen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Duldung ist im Fall des Antragstellers auf Null reduziert, weil er bei summarischer Prüfung einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 1 Satz 4 AufenthG zur Fortsetzung seiner bereits während des laufenden Asylverfahrens begonnenen Berufsausbildung als Koch hat (vgl. HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17 - juris Rn. 12; HamOVG, B.v. 5.9.2017 - 1 Bs 175/17 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18

    Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung

    Zwar ist dem Verwaltungsgericht darin beizupflichten, dass eine unzureichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung grundsätzlich einen Versagungsgrund nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darstellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.05.2018 - 8 ME 23/18 -, juris, RdNr. 9 f.; BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris, RdNr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 60a RdNr. 136, m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung der genannten Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018, a.a.O., RdNr. 6, m.w.N.).

    Liegen jedoch alle übrigen Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG für die Erteilung einer Ausbildungsduldung vor, ist dieses Ermessen im Regelfall aber auf "Null" reduziert (HessVGH, Beschl. v. 15.02.2018 - 3 B 2137/17 -, juris, RdNr. 12, m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018, a.a.O., RdNr. 3; HamOVG, Beschl. v. 05.09.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris, RdNr. 24; wohl auch NdsOVG, Beschl. v. 30.08.2018, a.a.O., RdNr. 20).

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 26; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht muss die Ausländerbehörde gesetzliche Mitwirkungspflichten beispielsweise zur Beschaffung von Identitätspapieren konkret gegenüber dem Betroffenen aktualisiert haben, um aus der mangelnden Mitwirkung negative aufenthaltsrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. für § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG BVerwG, U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6).

    Ist schon kein Anordnungsanspruch für die Erteilung einer (vorläufigen) Ausbildungsduldung gegeben, kommt auch die Erteilung einer (vorläufigen) Beschäftigungserlaubnis beim Antragsteller nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 10 CE 19.204 - juris Rn. 8; B.v. 9.5.2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19

    Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten

    Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 M 79/19 - juris Rn. 19).
  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Dieses Erfordernis ist in der Rechtsprechung etwa zum Ausschlussgrund des § 25a Abs. 1 Satz 3 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17/12 -, juris, Rn. 17) und zum Beschäftigungsverbot gemäß § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG anerkannt (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2019 - OVG 3 S 70.19 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 -, juris, Rn. 28; VGH München, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 M 79/19

    Eilbedürftigkeit bei Entscheidung über Ausbildungsduldung

    Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 19).

    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind unbeachtlich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, a.a.O. RdNr. 5; Kluth/Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 60a AufenthG RdNr. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18

    Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG

    Unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG muss eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen, so dass es gerechtfertigt erscheint, sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, juris RdNr. 6; Beschl. d. Senats v. 23.10.2018 - 2 M 112/18 -, a.a.O. RdNr. 19).

    Zeitlich verzögerte Mitwirkungshandlungen stehen in ihrer Intensität den in § 60a Abs. 6 Satz 2 AufenthG genannten Regelbeispielen nicht annähernd gleich (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.05.2018 - 10 CE 18.738 -, a.a.O. RdNr. 8).

  • VG Würzburg, 26.07.2018 - W 7 E 18.824

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Rahmen einer

    Hierfür spricht insbesondere, dass es dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen würde, wenn der gebundene Anspruch nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 AufenthG mit anderem Gewicht und anderer Zielrichtung in das Ermessen der Behörde gestellt werden könnte (BayVGH, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris, Rn. 12).

    Sofern die in § 60a Abs. 2 Satz 4, Abs. 6 AufenthG normierten Voraussetzungen vorliegen ist somit im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen (VGH Hessen, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris Ls. 2, Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris Rn. 3).

    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben sind unbeachtlich (BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 -, juris, Rn. 26; 09. Mai 2018 - 10 CE 18.738 -, juris, Rn. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind im Rahmen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG unbeachtlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 18. September 2019 - 2 M 79/19 - juris Rn. 19; Kluth/Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 60a AufenthG Rn. 54).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2019 - 3 S 70.19

    Vertretenmüssen unterbliebener Mitwirkung bei Minderjährigkeit; Erteilung einer

    Unabhängig davon spricht der Umstand, dass der Amtsvormund des Antragstellers keinen Anlass gesehen hat, für ihn bei der Botschaft vorzusprechen bzw. ihn zur Vorsprache zu veranlassen, dafür, dass auch diesem dem Antragsgegner zugehörigen Amt die den Antragsteller treffenden ausländerrechtlichen Pflichten nicht geläufig waren, und es deshalb einer konkreten Aktualisierung dieser Pflichten durch die Ausländerbehörde bedurft hätte, um aus einer mangelnden Mitwirkung negative ausländerrechtliche Folgen ziehen zu können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

    Insofern weist die Beschwerde zu Recht darauf hin, dass die Verletzung von gesetzlichen Mitwirkungspflichten nach § 48 Abs. 3 und § 82 Abs. 1 AufenthG durch Unterlassen nicht per se eigenen Falschangaben oder Täuschungshandlungen gleich steht und eine mangelnde Mitwirkung ein gewisses Gewicht erreichen muss, um sie aktivem Handeln gleichzustellen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 25; Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 6; OVG LSA, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 O 152/18 - juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2021 - 2 M 132/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    Gründe, die den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit verzögert oder behindert haben, sind im Rahmen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG unbeachtlich (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 10 CE 18.738 - juris Rn. 5; Beschluss des Senats vom 18. September 2019 - 2 M 79/19 - juris Rn. 19; Kluth/Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 60a AufenthG Rn. 54).
  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 6 E 18.1085

    Versagung einer Beschäftigungserlaubnis wegen unzureichender Mitwirkung bei der

  • VG München, 23.10.2019 - M 9 K 19.4677

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis nach § 61 AsylG

  • VG München, 14.05.2020 - M 24 K 19.6002

    Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 10 CE 19.204

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 10 CE 18.1997

    Keine vorläufige Gestattung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Duldung

  • VG München, 07.12.2020 - M 24 E 20.6131

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • VG Cottbus, 04.10.2018 - 3 L 536/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • VG Schleswig, 04.04.2022 - 11 B 10020/21
  • VG München, 07.03.2019 - M 25 E 19.520

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer vorläufigen Ausbildungsduldung und

  • VG München, 13.10.2020 - M 24 E 20.4770

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 11 B 80/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Sigmaringen, 22.01.2019 - 8 K 3/19

    Ausbildungsduldung, Mitwirkungspflicht, Identitätsklärung,

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