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   VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597   

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VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597 (https://dejure.org/2018,19017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2018 - 16a D 16.1597 (https://dejure.org/2018,19017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 16a D 16.1597 (https://dejure.org/2018,19017)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 34 S. 3, § 47 Abs. 1 S. 2; BBG § 77 Abs. 1 S. 2; AO § 370 Abs. 1, § 371 Abs. 1 S. 1; BayDG Art. 10 Abs. 1 S. 1, Art. 11, Art. 14 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten

  • IWW

    Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayDG; Art. 14 BayDG; § 34 Satz 3 BeamtStG; § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG; §§ 370, 371 AO
    BayDG, BeamtStG, AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme für die Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei Hinterziehung von Steuern in Höhe von über 100.000 EUR durch einen Finanzbeamten; Berücksichtigung der Selbstanzeige bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • rechtsportal.de

    Finanzbeamter (Steueroberinspektor, BesGr. A 10); Steuerhinterziehung (in Höhe von 106.111, 53 EUR); Außerdienstliches Dienstvergehen; Strafbefreiende Selbstanzeige; Freiwilligkeit der Selbstanzeige; In dubio pro reo; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Altersteilzeit; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2015 - 14 LB 2/15

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten; Bezichtigung engster

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Das außerdienstliche Fehlverhalten weist einen Bezug zu seinen dienstlichen Kernpflichten auf, der Verletzung von Steuervorschriften entgegenzuwirken (OVG SH, U.v. 21.9.2015 - 14 LB 2/15 - juris Rn 57; vgl. auch BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 2 B 19/16 - juris Rn. 12 für Polizeibeamte).

    Selbst wenn man den Gesichtspunkt der "Familiensolidarität" hier als mildernden Umstand berücksichtigen wollte - wogegen spricht, dass der Beklagte nie etwaige Gewissenkonflikte als Motivation nannte (vgl. OVG SH, U.v. 21.9.2015 - 14 LB 2/15 - juris: Denunziation der Familienangehörigen durch Selbstanzeige) - bestand nach dem Tod der Mutter 2008 jedenfalls keine familiäre Verpflichtung mehr, die den Beklagten, objektiv betrachtet, davon abgehalten hätte, zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Die Freistellungsphase lässt ebenso wie die Versetzung in den Ruhestand den eingetretenen Vertrauensverlust unberührt (vgl. OVG NW, U.v. 20.12.2017 - 3d A 1826/12.O - juris Rn. 118; BVerwG, B.v. 1.3.2012 - 2 B 140/11 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - 3d A 1826/12

    Entfernung eines verbeamteten Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Die Freistellungsphase lässt ebenso wie die Versetzung in den Ruhestand den eingetretenen Vertrauensverlust unberührt (vgl. OVG NW, U.v. 20.12.2017 - 3d A 1826/12.O - juris Rn. 118; BVerwG, B.v. 1.3.2012 - 2 B 140/11 - juris).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Hinzu kommt, dass im April 2013 durch eine Pressemeldung des Magazins Focus die Steuerhinterziehung von Ulrich Hoeneß bekannt wurde und in der Folge Gegenstand intensiver Presseberichterstattung war (vgl. BayVerfGH, E.v. 11.9.2014 - Vf. 67-IVa-13 - juris Rn. 54).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Da jedoch die Rechtsprechung bereits zum alten Recht davon ausging, dass es insoweit allein um die Erhaltung eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche Verwaltung geht (BVerwG, U.v. 19.8.2010 - 2 C 5/10 - juris Rn. 11), ist mit § 47 Abs. 1 Satz 2 im Vergleich zur Vorgängernorm und § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG keine inhaltliche Veränderung verbunden (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 25.9.2013 - 16a D 11.1875 - juris Rn. 52; OVG Berlin-Bbg, U.v. 12.2.2015 - OVG 80 D 2.12. - juris Rn. 28; Thomsen in BeckOK Beamtenrecht, Stand: Dez. 2016, § 47 BeamtStG Rn. 2.1 f. und Rn. 15; enger Jehke/Gallert, DStR 2014, 1476/1479).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07

    Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Dass Beamte im Vergleich zu Nicht-Beamten nach für sie günstigem Abschluss des Steuerstrafverfahrens infolge der Selbstanzeige noch disziplinarisch belangt werden können, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 8; OVG RhPf, U.v. 15.4.2005 - 3 A 12188/04 - juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2005 - 3 A 12188/04

    Strafbefreiende Selbstanzeige eines Finanzbeamten als Milderungsgrund im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Dass Beamte im Vergleich zu Nicht-Beamten nach für sie günstigem Abschluss des Steuerstrafverfahrens infolge der Selbstanzeige noch disziplinarisch belangt werden können, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, B.v. 6.5.2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 8; OVG RhPf, U.v. 15.4.2005 - 3 A 12188/04 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Weist ein Dienstvergehen - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 B 48/17 - juris Rn. 13; U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, B.v. 27.12.2017 - 2 B 18/17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2018 - 16a D 16.1597
    Unabhängig davon, dass die vorgenannte Bestimmung bei einem - wie hier - Landesbeamten keine Anwendung findet, berücksichtigen diese Autoren nicht, dass Schutzgut der Vorschriften des Bayerischen Disziplinargesetzes über die Sanktionierung von Verstößen gegen die Dienstpflichten von Beamten nicht das Ansehen einer konkreten Behörde in der Öffentlichkeit ist, sondern es vielmehr generell um die Integrität des Berufsbeamtentums und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes als solchem geht (BVerwG, U.v. 31.8.2017 - 2 A 6/15 - juris Rn. 79 zum Bundesrecht).
  • VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853

    Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst);

  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 11.1875

    Polizeivollzugsbeamter; Verletzung von Dienstgeheimnissen

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, B.v. 27.12.2017 - 2 B 18.17 - juris Rn. 22; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.1249

    Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Lehrers wegen des Besitzes von

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, B.v. 27.12.2017 - 2 B 18.17 - juris Rn. 22; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 26).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 31).

  • VG Saarlouis, 09.03.2020 - 7 L 997/19

    Vorläufige Dienstenthebung: Umfang der Sachprüfung im vorläufigen Verfahren

    Das überwiegend wahrscheinliche außerdienstliche Fehlverhalten des Antragstellers stellt allein deshalb mit Sicherheit ein Verhalten dar, das in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen(Vgl. in diesem Zusammenhang nur BVerwG, Beschluss vom 27.12.2017 -2 B 18/17-; Bayr. VGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597- sowie Urteil der Kammer vom 17.06.2019 -7 K 1197/18-).

    Da der Antragsteller derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Steuerhinterziehung verdächtig ist, ist im Hinblick auf den abstrakten Strafrahmen des § 370 Abs. 1 AO (bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe) von einem außerdienstlichen Dienstvergehen auszugehen, das schon bei isolierter Betrachtung von seiner Schwere grundsätzlich sämtliche disziplinaren Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eröffnet(Vgl. BayVGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597-, juris RN 32).

    Zwischen den einzelnen Tathandlungen hätte für ihn ausreichend Gelegenheit bestanden, über die Pflichtwidrigkeit seines Handelns nachzudenken und davon Abstand zu nehmen(Vgl. zu diesem Aspekt BayVGH, Urteil vom 09.05.2018 -16a D 16.1597-).

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 16a D 17.2126

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen außerdienstlichen Besitzes

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, B.v. 27.12.2017 - 2 B 18.17 - juris Rn. 22; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 20; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 26).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris 31).

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    2.1 Der wesentliche normative Anhaltspunkt bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens ist, ob und in welcher Weise der Gesetzgeber das Fehlverhalten des Beamten strafrechtlich bewertet (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris 31).
  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    2.1 Der wesentliche normative Anhaltspunkt bei der Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens ist, ob und in welcher Weise der Gesetzgeber das Fehlverhalten des Beamten strafrechtlich bewertet (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 21.07.2021 - 16b D 19.1136

    Entfernung eines Polizeioberkommissars aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris 31).
  • VG Regensburg, 14.02.2022 - RN 10A DK 20.3026

    Außerdienstliches Dienstvergehen im Vermögensbereich, besonders schwerer Fall der

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 31).
  • VG München, 04.02.2020 - M 19B DK 19.2905

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen mehrfachen Kollegendiebstahls

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass das Nachtatverhalten erst erfolgt ist, nachdem die Tat entdeckt war und daher nicht ausreicht, um den anerkannten Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung zu erfüllen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 34).
  • VG Regensburg, 27.07.2020 - RN 10A DK 19.873

    Beamte, Erkrankung, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Krankheit, Bescheid,

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 9.5.2018 - 16a D 16.1597 - juris Rn. 31).
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