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   VGH Bayern, 09.07.2013 - 3 CS 13.302   

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VGH Bayern, 09.07.2013 - 3 CS 13.302 (https://dejure.org/2013,19062)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.07.2013 - 3 CS 13.302 (https://dejure.org/2013,19062)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 3 CS 13.302 (https://dejure.org/2013,19062)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2013 - 3 CS 13.302
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 12.10.2006 - 1 D 2/05 - Rn. 34 juris) gilt für das Verhältnis zwischen der medizinischen Beurteilung des Amtsarztes und der des behandelnden Privatarztes Folgendes: Weicht die medizinische Beurteilung des Amtsarztes hinsichtlich desselben Krankheitsbildes von der Beurteilung des behandelnden Privatarztes ab, so kommt der Beurteilung des Amtsarztes unter folgenden Voraussetzungen Vorrang zu: Es dürfen keine begründeten Zweifel an der Sachkunde des Amtsarztes bestehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2016 - 6 B 656/16

    Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 6 B 649/16 -, juris, vom 1. Oktober 2015 - 6 A 246/15 -, juris, vom 5. Juni 2015 - 6 B 326/15 -, juris, und vom 16. Juli 2014 - 6 B 643/14 -, juris, sowie zu § 32 Abs. 2 Satz 1 BBG in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 1 DB 35.94 -, juris; a.A. BayVGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2013 - 3 CS 13.302 -, juris, und vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 -, juris, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. April 2013 - OVG 4 S 3.13 -.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 1 M 51/20

    Entlassung eines Polizeianwärters wegen Alkoholfahrt

    Fehlende persönliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Juli 2013 - 3 CS 13.302 -, juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 6 CS 21.587

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen fehlender

    Fehlende persönliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 6 CS 21.111 - juris Rn. 16; B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 20; B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19

    Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und

    Der Senat hat seine im Beschluss vom 18. April 2013 - OVG 4 S 3.13 - (ebenso VGH München, Beschlüsse vom 13. November 2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 21, vom 9. Juli 2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27 und vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 - juris Rn. 34) geäußerte abweichende Auffassung bereits aufgegeben (vgl. den Beschluss vom 13. November 2018 - OVG 4 S 39.18 - Abdruck S. 7).
  • VGH Bayern, 19.08.2021 - 6 CS 21.1910

    Keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Verbot zur Führung der

    Fehlende persönliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 6 CS 21.111 - juris Rn. 16; B.v. 2.5.2019 - 6 CS 19.481 - juris Rn. 20; B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - 6 B 643/14

    Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    vgl. dazu BayVGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2013 - 3 CS 13.302 - und vom 12. Dezember 2011 - 3 CS 11.2397 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Dass keine Prognoseentscheidung bezogen auf die gesetzliche Altersgrenze, sondern allenfalls bezogen auf das Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. eines absehbaren späteren Zeitpunkts (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 28) zu treffen ist, erklärt sich aus dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes; denn wenn der Widerrufsbeamte wegen seines Gesundheitszustandes nicht polizeidiensttauglich ist, kann der der Zweck des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris).
  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner

    Auch die fehlende gesundheitliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

    Dass keine Prognoseentscheidung bezogen auf die gesetzliche Altersgrenze, sondern allenfalls bezogen auf das Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. eines absehbaren späteren Zeitpunkts (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 28) zu treffen ist, erklärt sich aus dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes; denn wenn der Widerrufsbeamte wegen seines Gesundheitszustandes nicht polizeidiensttauglich ist, kann der Zweck des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris; BayVGH, B.v 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13).

  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710

    Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung

    Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann notwendig, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15/84 - BVerwGE 71, 38 ff; U.v. 12.10.2006 -1 D 2/05 - juris; dazu auch BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 86 Rn. 10).
  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 1 K 18.01284

    (Keine) Entlassung einer Lehrerin aus dem Vorbereitungsdienst wegen

    Grundsätzlich stellt die fehlende gesundheitliche Eignung einen sachlichen Grund für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf dar (BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 30).
  • VG München, 30.09.2019 - M 5 S 19.1393

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 3 ZB 11.179

    Ruhestandsbeamter; Reaktivierung; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • VG Würzburg, 28.08.2013 - W 1 E 13.713

    Einstellung; gesundheitliche Eignung; Amtsarzt; privatärztliche Atteste

  • VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und

  • VG München, 23.02.2018 - M 5 E 17.5721

    Antrag einer Polizeimeisteranwärterin auf Fortsetzung der Teilnahme an der

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