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   VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895   

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VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895 (https://dejure.org/2019,27632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2019 - 3 CE 19.895 (https://dejure.org/2019,27632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2019 - 3 CE 19.895 (https://dejure.org/2019,27632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1, 3; Bekanntmachung des StMJ vom 30.9.2003 (AnfoRiStABek)
    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

  • rewis.io

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - Stelle für Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung im Konkurrentenverhältnis; Untersagung einer Stellenbesetzung; Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht - auswärtiger Straf- und Bußgeldsenat in Bamberg -; Anforderungsprofil; Stellenausschreibung; Besetzungsbericht; ...

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlentscheidung für einen Beförderungsdienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Der Bewerber hat daher Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 2.12.2015 - 3 CE 15.2122 - juris Rn. 24; B.v. 17.5.2013 - 3 CE 12.2470 - juris Rn. 30).

    Ist unter mehreren Bewerbern eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens zu treffen, so sind die Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 21; BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1733 - juris Rn. 28).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 32, 49) hat judiziert, dass sich aus der Stellenausschreibung ergeben müsse, "welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden" (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13; SächsOVG, B.v. 6.6.2017 - 2 B 64/17 - juris Rn. 20).

    Der Frage, ob im Rahmen der Bewerbung auf ein Richteramt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG überhaupt Spezialkenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet (im Sinne einer besonderen Berufserfahrung) den Ausschlag geben können, obwohl mit der Befähigung zum Richteramt von jedem Bewerber im Grundsatz auch die schnelle Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet erwartet werden kann, muss daher nicht weiter nachgegangen werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28; vgl. zur Einengung des Bewerberkreises durch Festlegung eines Anforderungsprofils BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33).

    Aus dem bereits im anderen Zusammenhang zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni (2 VR 1.13 - juris) ergibt sich, dass Bezugspunkt für eine Art. 33 Abs. 2 GG (hierzu Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 33 Rn. 19) entsprechende Auswahlentscheidung "nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt" ist; eine Ausrichtung an den Anforderungen des konkreten Dienstpostens ließe schon außer Betracht, dass seine Übertragung nicht von Dauer sein muss, vielmehr aus sachlichen Gründen im Rahmen der Organisationgewalt des Dienstherrn jederzeit abänderbar ist (BVerwG, a.a.O., Rn. 28 bis 30, mit weiteren Argumenten).

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Unbeanstandet von der Beschwerde, hat der Antragsgegner im Rahmen seiner Auswahlentscheidung allein auf die aktuellen Anlassbeurteilungen zurückgegriffen, nachdem die vorausgegangenen periodischen Beurteilungen beider Bewerber bereits lange zurückliegen (der Antragsteller wurde zuletzt im Jahr 2004, die Beigeladene im Jahr 2000 dienstlich beurteilt), ihre aktuelle Aussagekraft daher gering ist und im Hinblick auf den zu besetzenden, herausgehobenen Dienstposten der hier beschrittene Weg, nämlich eine Binnendifferenzierung mit Blick auf das Anforderungsprofil vorzunehmen, grundsätzlich eine sachgerechte Verfahrensweise ist (BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 30).

    Der Frage, ob im Rahmen der Bewerbung auf ein Richteramt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG überhaupt Spezialkenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet (im Sinne einer besonderen Berufserfahrung) den Ausschlag geben können, obwohl mit der Befähigung zum Richteramt von jedem Bewerber im Grundsatz auch die schnelle Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet erwartet werden kann, muss daher nicht weiter nachgegangen werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28; vgl. zur Einengung des Bewerberkreises durch Festlegung eines Anforderungsprofils BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33).

    Auch der Umstand, dass der Senat mehrfach "auf die Anforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens" abgestellt und als maßgeblich den jeweiligen Aufgabenbereich des Amtes bezeichnet hat (etwa BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33; B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 28, 29; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24, jew. vom Beigeladenen zitiert), führt hier nicht weiter, weil diese Entscheidungen sich nicht mit der Problematik von Umfang und Reichweite des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils beschäftigen.

  • VGH Bayern, 21.04.2009 - 3 CE 08.3410

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (ständiger Vertreter des Direktors am

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Demgemäß bestimmt Art. 16 Abs. 2 Satz 1 LlbG, der für Richterinnen und Richter entsprechend gilt (Art. 1 Abs. 1 Satz 2 LlbG), dass die in den Beurteilungen enthaltenen Einzelkriterien gegenüber zu stellen sind, sofern sich beim Vergleich der Gesamturteile der Beurteilungen kein Vorsprung ergibt ("Binnendifferenzierung"; BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

    In Ziffer 3. hat er ein Anforderungsprofil für Beförderungsämter für Richter und Staatsanwälte festgelegt und in Ziffer 3.2.2 zusätzliche Anforderungen (zu ihrer Sachgerechtigkeit: BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 27 ff.) für Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht aufgestellt; sie sind entsprechend für das neu eingerichtete Bayerische Oberste Landesgericht (s. § 9 EGGVG i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 2, Art. 11, 12 AGGVG) heranzuziehen.

    Bei den in der Bekanntmachung "Anforderungsprofile für Richter und Staatsanwälte" vom 30. September 2003 aufgelisteten Kriterien handelt es sich um ein allgemein "beschreibendes", nicht um ein konstitutives Anforderungsprofil; mit ihm werden mögliche Bewerber über den Dienstposten und die sich aus diesem ergebenden Aufgaben informiert (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2009 - 3 CE 08.3410 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.993

    Stellenbesetzung, periodische Beurteilung, Beurteilungszeitraum,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Auch der Umstand, dass der Senat mehrfach "auf die Anforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens" abgestellt und als maßgeblich den jeweiligen Aufgabenbereich des Amtes bezeichnet hat (etwa BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33; B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 28, 29; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24, jew. vom Beigeladenen zitiert), führt hier nicht weiter, weil diese Entscheidungen sich nicht mit der Problematik von Umfang und Reichweite des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils beschäftigen.

    So hat sich der Senat etwa in der letztgenannten Entscheidung zur grundsätzlichen Gleichwertigkeit von Anlass- und periodischen Beurteilungen geäußert und dabei eine Anlassbeurteilung ihrer Natur nach als besonders geeignet angesehen, um festzustellen, wie gut ein Bewerber für ein bestimmtes Amt im konkret-funktionellen Sinn nach dessen Anforderungsprofil geeignet ist (vgl. B.v. 14.8.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Der Antragsgegner hat sich mit der Bekanntmachung in zulässiger Weise vorab für alle Fälle der Besetzung von Beförderungsämtern für Richter und Staatsanwälte (generalisierend) auf ein Anforderungsprofil festgelegt, an dessen Einhaltung er bei der nachfolgenden Auswahlentscheidung gebunden ist (BayVGH, B.v. 22.03.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13; Schnellenbach, 2. Aufl. 2018, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, Anh. 5 Rn. 8).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 32, 49) hat judiziert, dass sich aus der Stellenausschreibung ergeben müsse, "welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden" (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 3 CE 18.398 - juris Rn. 13; SächsOVG, B.v. 6.6.2017 - 2 B 64/17 - juris Rn. 20).

  • OVG Bremen, 22.09.2016 - 2 B 123/16

    Erstellung einer sachgerechten Beurteilung i.R.e. Beförderungsamtes;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    In die gleiche Richtung weisen auch die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Bremen (B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 36) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 1.12.2016 - 5 ME 153/16 - juris Rn. 41, 42).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Auch die in Bezug genommenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 27. September 2011 (2 VR 3.11 - juris Rn. 22), es komme auf diejenigen Merkmale an, die Aufschluss darüber geben könnten, "in welchem Maß der Bewerber den Anforderungen des angestrebten Dienstpostens voraussichtlich gewachsen" sei, helfen bei der Frage nach der Reichweite des konkreten Anforderungsprofils nicht weiter.
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Auch der Umstand, dass der Senat mehrfach "auf die Anforderungen des konkret zu besetzenden Dienstpostens" abgestellt und als maßgeblich den jeweiligen Aufgabenbereich des Amtes bezeichnet hat (etwa BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 33; B.v. 28.5.2015 - 3 CE 15.727 - juris Rn. 28, 29; B.v. 14.8.2015 - 3 CE 15.993 - juris Rn. 24, jew. vom Beigeladenen zitiert), führt hier nicht weiter, weil diese Entscheidungen sich nicht mit der Problematik von Umfang und Reichweite des in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils beschäftigen.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    In die gleiche Richtung weisen auch die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Bremen (B.v. 22.9.2016 - 2 B 123/16 - juris Rn. 36) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 1.12.2016 - 5 ME 153/16 - juris Rn. 41, 42).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 CE 19.895
    Letzteres muss dem Auswahlvermerk/Besetzungsbericht zu entnehmen sein und kann nicht erst im gerichtlichen Verfahren nachgereicht werden (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rn. 22), so dass die auf S. 11 ff. der Beschwerdebegründung vom 29. April 2019 vorgetragenen Umstände nicht zum Erfolg der Beschwerde führen können.
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2470

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 11); Leistungsgrundsatz; Vorrang

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733

    Beurteiler, Antragstellers

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • OVG Sachsen, 06.06.2017 - 2 B 64/17

    Stellenbesetzung, Berufungskommission, Abweichung

  • VGH Bayern, 02.12.2015 - 3 CE 15.2122

    Einstweiliger Rechtsschutz, Dienstpostenbesetzung, Inzidentprüfung, dienstliche

  • VG Bayreuth, 13.02.2024 - B 5 E 23.1092

    Konkurrenteneilverfahren, Fortsetzung des Besetzungsvorgangs, Leistungsvergleich,

    Hinsichtlich der Frage, welche Einzelkriterien wesentlich sind, hat der Antragsgegner von der Ermächtigung nach Art. 64 Satz 1 LlbG Gebrauch gemacht und eigene Richtlinien für die Beurteilung der staatlichen Lehrkräfte erlassen (Beurteilungsrichtlinien vom 27.04.2021), welche von Art. 58 Abs. 3 LlbG abweichende Beurteilungskriterien vorsehen (vgl. BayVGH, B.v. 09.08.2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 8; VG Ansbach, B.v. 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521 - juris Rn. 139; VG Bayreuth, B.v. 08.06.2016 - B 5 E 16.131 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582

    Kein nachträglich geänderter Beurteilungsmaßstab für Zeiten vor einer Beförderung

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beigeladenen hat der Senat mit Beschluss vom 9. August 2019 (3 CE 19.895) zurückgewiesen.

    Dementsprechend hatte auch der Senat im Rahmen des vorangegangenen, vom Beigeladenen angestrengten Beschwerdeverfahrens keinen Anlass, sich im Beschluss vom 9. August 2019 (3 CE 19.895) mit der Rechtmäßigkeit der Anlassbeurteilungen zu beschäftigen.

  • BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches

    Ungeachtet des Umstandes, dass mit der Befähigung zum Richteramt von jedem Bewerber grundsätzlich die schnelle Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet erwartet werden kann (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. August 2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 13), zeigt das Beschwerdevorbringen nicht auf, warum es für die Klägerin vor diesem Hintergrund erforderlich gewesen wäre, die von ihr angeführten schwierigen Aspekte gerade in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen.
  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Insbesondere ist damit nicht zu besorgen, dass diese Eignungsmerkmale in einer Besetzungsentscheidung "nachgeschoben" worden sein könnten und damit eine effektive gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren nicht möglich wäre (BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 14).
  • VG München, 02.08.2022 - M 5 E 22.2810

    Konkurrentenstreitigkeit - Regelbeurteilung und Erfordernis einer

    Insbesondere ist damit nicht zu besorgen, dass diese Eignungsmerkmale in einer Besetzungsentscheidung "nachgeschoben" worden sein könnten und damit eine effektive gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren nicht möglich wäre (BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 14).
  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.4569

    Besetzung der Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am

    Insbesondere ist damit nicht zu besorgen, dass diese Eignungsmerkmale in einer Besetzungsentscheidung "nachgeschoben" worden sein könnten und damit eine effektive gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren nicht möglich wäre (BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 17.12.2020 - AN 1 E 20.02261

    Unzulässige Besserstellung schwerbehinderter Bewerber

    Hiergegen ist rechtlich nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2019 - 3 CE 19.895 - juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1730

    Einstweilige Anordnung wegen Konkurrentenverhältnis in

    Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob sich die sehr gute Eignung für eine Tätigkeit als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht auf den Bereich des Zivil- oder Strafrechts bezieht (BayVGH, B.v. 9.8.2019- 3 CE 19.895 - juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 3 CE 22.179

    Rechtswidriger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens - konstitutives

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 32, 49) und ihm folgend des Senats (B.v. 9.8.2019 - 3 CE 19.895 - juris Rn. 12), dass sich aus der Stellenausschreibung ergeben muss, "welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden".
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