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   VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292   

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https://dejure.org/2009,3755
VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292 (https://dejure.org/2009,3755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.2009 - 1 CS 09.1292 (https://dejure.org/2009,3755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 2009 - 1 CS 09.1292 (https://dejure.org/2009,3755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne - Inkrafttreten einer Veränderungssperre nach Beginn der Bauausführung, aber vor Fertigstellung des Vorhabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Mobilfunkantenne; Errichtung einer Mobilfunkantenne als verfahrensfreies Vorhaben; Regelungen des § 14 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für verfahrensfreie Vorhaben; Auslegung der Veränderungsverbote des § 14 Abs. 1 BauGB; Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a; ; BayBO Art. 75 BayBO; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 14 Abs. 3; ; BauGB § 29 Abs. 1

  • meidert-kollegen.de PDF
  • ja-aktuell.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 Abs. 1; BauGB § 14 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Mobilfunkantenne; Errichtung einer Mobilfunkantenne als verfahrensfreies Vorhaben; Regelungen des § 14 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für verfahrensfreie Vorhaben; Auslegung der Veränderungsverbote des § 14 Abs. 1 BauGB; Voraussetzungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veränderungssperre: Baueinstellung eines Mobilfunkmasts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 11
  • DVBl 2009, 1395 (Ls.)
  • BauR 2009, 1871
  • BauR 2010, 116
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Diese Anforderung ist nur erfüllt, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung bei Inkrafttreten der Veränderungssperre soweit konkretisiert ist, dass ein "Mindestmaß" des Inhalts des zu erwartenden Bebauungsplans zu erkennen ist (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984) und wenn diese Planung nicht an schon in diesem frühen Stadium des Verfahrens erkennbaren, aller Voraussicht nach nicht behebbaren Mängeln leidet (BVerwG vom 21.12.1993, NVwZ 1994, 685).

    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann nicht beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde noch völlig offen oder von vorneherein nicht tragfähig sind (BVerwG vom 19.2.2004 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Zwar wird das für den Erlass einer Veränderungssperre erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele in der Regel nur erreicht, wenn die Gemeinde bei Erlass der Sperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung im künftigen Plangebiet besitzt (BayVGH vom 2.8.2007 VGH n. F. 61, 27 = BayVBl 2008, 470 = ZfBR 2008, 287).

    Das Instrumentarium des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO lässt es wohl zu, in dem auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1990 festgesetzten allgemeinen Wohngebiet die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen (als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO) auszuschließen (BayVGH vom 2.8.2007 a. a. O. [entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO]).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Beim Erlass einer Veränderungssperre findet eine Abwägung im Sinn von § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB, die es ermöglicht, schutzwürdige Eigentümerinteresse auf der einen und auf der Planungshoheit beruhende Belange der Gemeinde auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727), nicht statt (BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473 = BayVBl 1993, 283).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Die mit dem Inkrafttreten der Veränderungssperre wirksam werdenden Verbote des § 14 Abs. 1 BauGB sind dem Grundstückseigentümer bzw. dem Bauherrn - auch im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG - nicht zuzumuten, wenn die Sperre eine Planung sichern soll, deren Inhalt noch in keiner Weise abzusehen ist (BVerwG vom 10.6.1976 BVerwGE 51, 121/128 = NJW 1977, 400 = BayVBl 1977, 279), oder wenn die Planung auf nicht ausräumbare rechtliche Hindernisse stoßen wird.
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Diese Anforderung ist nur erfüllt, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung bei Inkrafttreten der Veränderungssperre soweit konkretisiert ist, dass ein "Mindestmaß" des Inhalts des zu erwartenden Bebauungsplans zu erkennen ist (BVerwG vom 19.2.2004 NVwZ 2004, 984) und wenn diese Planung nicht an schon in diesem frühen Stadium des Verfahrens erkennbaren, aller Voraussicht nach nicht behebbaren Mängeln leidet (BVerwG vom 21.12.1993, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Beim Erlass einer Veränderungssperre findet eine Abwägung im Sinn von § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB, die es ermöglicht, schutzwürdige Eigentümerinteresse auf der einen und auf der Planungshoheit beruhende Belange der Gemeinde auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727), nicht statt (BVerwG vom 30.9.1992 NVwZ 1993, 473 = BayVBl 1993, 283).
  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2009 - 1 CS 09.1292
    Bodenrechtliche Relevanz ist gegeben, wenn das Vorhaben - auch und gerade bei mehrfacher Ausführung - die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die eine seine Zulässigkeit regelnde verbindliche Bauleitplanung grundsätzlich im Sinn von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich erscheinen lässt (BVerwG vom 07.05.2001 BVerwGE 114, 206 = NVwZ 2001, 1046).
  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hin änderte der Senat diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit Beschluss vom 9. September 2009 (NVwZ-RR 2010 = BayVBl 2010, 144 = ZfBR 2010, 78 = BRS 74 Nr. 120) ab.

    59 Nach abschließender Prüfung erscheint es vielmehr sachgerecht, den Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Einbeziehung von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorzunehmen (so auch: Winter, Auswirkungen einer Veränderungssperre auf ein verfahrensfreies Vorhaben nach Baubeginn, aber vor Fertigstellung, JA 2010, 318 ff.).

  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 1 BV 10.1332

    Baueinstellungsverfügung bezügl. Mobilfunkanlage wegen nachträglicher

    Auf die Beschwerde der Beigeladenen hin änderte der Senat diese Entscheidung und lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit Beschluss vom 9. September 2009 (NVwZ-RR 2010 = BayVBl 2010, 144 = ZfBR 2010, 78 = BRS 74 Nr. 120) ab.

    59 Nach abschließender Prüfung erscheint es vielmehr sachgerecht, den Ausgleich der widerstreitenden Interessen unter Einbeziehung von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB vorzunehmen (so auch: Winter , Auswirkungen einer Veränderungssperre auf ein verfahrensfreies Vorhaben nach Baubeginn, aber vor Fertigstellung, JA 2010, 318 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Allerdings ist zu sehen, dass sich die bauplanungsrechtliche Einordnung dieser Anlagen in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich dergestalt gewandelt hat, dass solche Anlagen mittlerweile weitgehend als fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO verstanden werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 1. Juli 2005, BauR 2006, 11 ff., Beschluss vom 22. Februar 2007, BayVBl. 2007, 661 ff., Urteil vom 2. August 2007, BauR 2008, 627 ff. und Beschluss vom 9. September 2009, BauR 2009, 1871 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Dezember 2004, ZfBR 2005, 281 f. und Urteil vom 10. November 2009, BeckRS 2009 41.671; HessVGH, Urteil vom 28. September 2006, BauR 2007, 1006 ff.; OVG Münster - in der Tendenz wohl ähnlich, wenn auch die Frage letztlich offenlassend - vgl. Beschluss vom 25. Februar 2003, BauR 2003, 1011 ff., Beschluss vom 9. Januar 2004, BauR 2004, 490 ff. und Urteil vom 17. Dezember 2008, BeckRS 2009, 30.580; vgl. auch Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., § 31 BauGB, Rn. 13; König/Roeser/Stock BauNVO, 2. Aufl., § 14 BauNVO, Rn. 35).
  • VG München, 29.04.2010 - M 11 K 09.1759

    Errichtung einer verfahrensfreien Mobilfunkantenne; Einstellung der Bauarbeiten;

    In seinem Beschluss vom 9. September 2009 (Az: 1 CS 09.1292) führte er im Wesentlichen aus, die Veränderungssperre des Beigeladenen stünde dem Vorhaben entgegen.

    Dies gilt auch, wenn man in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 9. September 2009 (Az: 1 CS 09.1292) davon ausgeht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre nach Art. 14 Abs. 1 BauGB vorliegen, insbesondere eine ausreichend konkretisierte Planung, die zum Ausschluss von Mobilfunkanlagen führt, wenn sich im Rahmen eines von der Beigeladenen in Auftrag gegebenen Standortkonzepts Standorte finden lassen, die bei einer geringeren "Befeldung" von Wohngebieten den erwünschten guten Funkversorgungspegel gewährleisten; des weiteren wenn man - was nicht unbestritten ist - darin auch ein "legitimes Planungsziel" der Kommune erblickt, das nicht etwa im Hinblick auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich des Immissionsschutzrechtes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG) von vornherein rechtlich ausgeschlossen ist, weil der Bund mit der 26. BImSchV die Anforderungen an die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen (im immissionsschutzrechtlichen Sinn) auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse abschließend geregelt hat (vgl. Urt. der Kammer vom 14.7.2005, M 11 K 04.2923; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 7.8.2003 Az: 1 A 10196/03).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 BV 13.1039

    Bebauungsplan; Ausnahme; Mobilfunkanlage; Abwägung; Denkmalschutz; Ortsbild

    Der Gemeinde wäre es bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauplanung eigenständig das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 1 BV 05.2105 - BayVBl 2008, 470; B.v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - BauR 2009, 1871; U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - DVBl 2011, 299; B.v. 16.7.2012 - 1 CS 12.830 - juris).
  • VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 3 S 24.169

    Ausnahme von einer Veränderungssperre für zeitlich befristete Errichtung von,

    Nur dann kann der praktisch wichtigste öffentliche Belang im Rahmen von § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB - die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der gemeindlichen Planung - überhaupt geprüft werden (BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - juris Rn. 42 = NVwZ-RR 2010, 11).
  • VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.2407

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages im Verfahren gegen eine

    Dem Begründungszwang für den sofortigen Vollzug ist dann regelmäßig mit dem Hinweis im Bescheid Genüge getan, dass der Sofortvollzug im besonderen öffentlichen Interesse liegt, weil sonst die Baueinstellungsverfügung ins Leere läuft und ihren Zweck verfehlt, wenn der Antragsteller durch Ausnutzung der aufschiebenden Wirkung die Bauarbeiten fortsetzt, die bauliche Anlage fertigstellt und dies nur schwer rückgängig zu machen ist (jeweils m.w.N. vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2005 - 25 CS 04.3341- juris Rn. 4; B.v. 19.1.2006 - 2 CS 05.2635 - juris Rn. 4; B.v. 16.9.2013 - 14 CS 13.1383 - juris Rn. 9; B. v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - NVwZ-RR 2010, 11 = juris Rn. 63; B.v. 2.8.2018 - 9 CS 18.996 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 30.6.2021 - M 1 S 21.1850 - juris Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4 K 2767/18
    vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris; Urteil vom 31. August 1973 -4 C 33.71 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 9. September 2009 - 1 CS 09.1292 -, juris Rn. 50.
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 2 N 12.260

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Mobilfunkmast; Mobilfunkkonzept; Standort;

    Der Gemeinde ist es bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauplanung eigenständig das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BayVGH, U.v. 2.8.2007 - 1 BV 05.2105 - BayVBl 2008, 470; B.v. 9.9.2009 - 1 CS 09.1292 - BauR 2009, 1871; U.v. 23.11.2010 - 1 BV 10.1332 - DVBl 2011, 299; OVG NRW, B.v. 16.9.2008 - 10 A 2599/07 - juris).
  • VG Augsburg, 23.06.2010 - Au 4 K 09.613

    Beseitigungsanordnung; aufgeständerte Photovoltaikanlage; ungültiger

    Das Ortsbild wäre in einer eine Bauleitplanung rechtfertigenden Weise berührt, wenn auf den Gebäuden in der näheren Umgebung eine oder gar mehrere vergleichbare Anlagen hinzukommen sollten (vgl. ebenso zu einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäudedach: BayVGH vom 9.9.2009 Az. 1 CS 09.1292).
  • VG Ansbach, 09.08.2021 - AN 3 S 21.01233

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung von

  • VG Ansbach, 27.07.2021 - AN 3 S 21.01244

    Baueinstellung, Erledigung durch Fertigstellung, Zustandsstörer

  • VG Augsburg, 14.04.2011 - Au 5 K 10.737

    Verfahrensfreie Mobilfunkanlage; Erteilung einer isolierten Ausnahme; Wirksamkeit

  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 09.5570

    Widersprüchliche Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans; Auslegung des

  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 09.5572

    Widersprüchliche Festsetzungen im Textteil des Bebauungsplans; Auslegung des

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