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VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 09.2 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klage des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft auf Zustimmung der Jagdbehörde zum Ruhen der JagdAussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängiges Beschwerdeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97
Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung
Auf die Frage, ob alle Jagdhandlungen in Gemeinschaftsjagdrevieren (vgl. insoweit die Aussetzungsbeschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren 19 BV 09.2 und 19 BV 09.3) und in Eigenjagdrevieren, die den Rahmen der jagdrechtlichen Vorschriften nicht überschreiten, im öffentlichen Interesse sind, kommt es vorliegend nicht an. - VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100
Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der …
Auf die Frage, ob alle Jagdhandlungen in Gemeinschaftsjagdrevieren (vgl. insoweit die Aussetzungsbeschlüsse des Senats vom heutigen Tage in den Verfahren 19 BV 09.2 und 19 BV 09.3) und in Eigenjagdrevieren, die den Rahmen der jagdrechtlichen Vorschriften nicht überschreiten, im öffentlichen Interesse sind, kommt es vorliegend nicht an. - VG Würzburg, 09.01.2013 - W 5 K 12.581
Vertretungszwang, Jagdausübung, Gewissensfreiheit, Eigentum
Die Verfahren W 5 K 12.581 und W 5 K 12.582 werden bis zur Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs in den Verfahren 19 BV 12.1462 (vormals 19 BV 09.2) und 19 BV 12.1463 (vormals 19 BV 09.3) ausgesetzt.Beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof waren mit den parallel gelagerten Berufungsverfahren Az. 19 BV 09.2 und 19 BV 09.3 Klagen ethischer Jagdgegner anhängig, die sich gegen die Jagdausübung auf ihren Grundstücken wenden, welche jeweils von einer Jagdgenossenschaft ausgeht, deren Mitglieder sie kraft Gesetzes sind.