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   VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999   

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VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 (https://dejure.org/2009,29382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 (https://dejure.org/2009,29382)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 1 CS 08.1999 (https://dejure.org/2009,29382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten Beschwerdeverfahrens;Widerspruchsfrist bei fehlender Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn Nachbarschutz gegen Bauvorhaben im faktischen Überschwemmungsgebiet eines Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Zum anderen muss die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt sein (BayVGH vom 16.7.2007 BauR 2007, 1858 m.w.N.; vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530, nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - BVerwG 7 B 11.09 - juris; vom 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).

    Ob die Auffassung des Landratsamts, dass Belange des Hochwasserschutzes bei der Zulassung einer Abweichung im Hinblick auf den Zweck der Abstandsflächenvorschriften nicht zu berücksichtigen sind (zur Relevanz öffentlicher Belange bei der Ermessenenscheidung über die Zulassung einer Abweichung vgl. BayVGH vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530 m.w.N.; nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - 7 B 11/09 - juris; Kuchler, Zum Prüfungsmaßstab bei Nachbarklagen gegen Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften, BayVBl. 2009, 517 ff.), zutreffend ist, muss nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 29.07.2009 - 7 B 11.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision i.R.d. Bauordnungsrechts;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Zum anderen muss die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt sein (BayVGH vom 16.7.2007 BauR 2007, 1858 m.w.N.; vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530, nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - BVerwG 7 B 11.09 - juris; vom 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).

    Ob die Auffassung des Landratsamts, dass Belange des Hochwasserschutzes bei der Zulassung einer Abweichung im Hinblick auf den Zweck der Abstandsflächenvorschriften nicht zu berücksichtigen sind (zur Relevanz öffentlicher Belange bei der Ermessenenscheidung über die Zulassung einer Abweichung vgl. BayVGH vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530 m.w.N.; nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - 7 B 11/09 - juris; Kuchler, Zum Prüfungsmaßstab bei Nachbarklagen gegen Abweichungen von den Abstandsflächenvorschriften, BayVBl. 2009, 517 ff.), zutreffend ist, muss nicht entschieden werden.

  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 1 CS 05.3121
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften auf "faktische" Überschwemmungsgebiete kommt angesichts der klaren Wortlauts nicht in Betracht (vgl. BayVGH vom 31.3.2006 - 1 CS 05.3121 - juris [zu Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayWG 1994]).

    Ein Verstoß gegen Art. 59 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 7 Satz 1 BayWG, wonach die erforderliche Genehmigung für Anlagen in oder an Gewässern erster und zweiter Ordnung, die nicht der Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau dienen, versagt werden darf, soweit es das Wohl der Allgemeinheit (wozu auch der Schutz des Eigentums gehört) erfordert, kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei dem "H... Graben" um ein Gewässer dritter Ordnung handelt, für das eine Genehmigungspflicht - durch Verordnung der Regierung von Oberbayern nach Art. 59 Abs. 2 BayWG - nicht begründet wurde (vgl. BayVGH vom 31.3.2006 - 1 CS 05.3121 - juris).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 CS 07.801

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Änderung der Eilentscheidung des

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Nach der überwiegenden Rechtsprechung der Oberwaltungsgerichte, der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 2.8.2007 BayVBl 2007, 758; vom 17.4.2008 - 1 CS 08.223 - juris), hat dies auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes zur Folge, dass die Baugenehmigung trotz der Ergänzung durch die nachträglich zugelassenen Abweichungen nicht vollziehbar ist.

    Die Ungereimtheit, dass die geänderte "Bescheidslage" nicht vom Nachbarn als Antragsteller, sondern vom beigeladenen Bauherrn durch eine - sachdienliche - Änderung des Beschwerdeantrags in den Rechtsstreit einbezogen wird, ist auch in diesem Fall hinzunehmen (vgl. Beschluss vom 2.8.2007 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 20.02.1990 - 14 B 88.02464
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Es kann offen bleiben, ob die Errichtung der Halle, die für sich gesehen die erforderlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken des Antragstellers einhält, aufgrund der baulichen Verbindung mit dem westlichen Wohn- und Stallgebäude sowie der Wand des Fahrsilos bzw. dem östlichen Betriebsgebäude Veranlassung gibt, die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der nördlichen Seite des entstehenden Gebäudekomplexes insgesamt neu zu prüfen (vgl. zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1989, 721; vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500; vom 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Zum anderen muss die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt sein (BayVGH vom 16.7.2007 BauR 2007, 1858 m.w.N.; vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530, nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - BVerwG 7 B 11.09 - juris; vom 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 15 ZB 06.1361
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Es kann offen bleiben, ob die Errichtung der Halle, die für sich gesehen die erforderlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken des Antragstellers einhält, aufgrund der baulichen Verbindung mit dem westlichen Wohn- und Stallgebäude sowie der Wand des Fahrsilos bzw. dem östlichen Betriebsgebäude Veranlassung gibt, die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der nördlichen Seite des entstehenden Gebäudekomplexes insgesamt neu zu prüfen (vgl. zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1989, 721; vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500; vom 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris).
  • VGH Bayern, 12.07.1999 - 14 B 95.2069
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Es kann offen bleiben, ob die Errichtung der Halle, die für sich gesehen die erforderlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken des Antragstellers einhält, aufgrund der baulichen Verbindung mit dem westlichen Wohn- und Stallgebäude sowie der Wand des Fahrsilos bzw. dem östlichen Betriebsgebäude Veranlassung gibt, die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der nördlichen Seite des entstehenden Gebäudekomplexes insgesamt neu zu prüfen (vgl. zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1989, 721; vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500; vom 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Zum anderen muss die Schmälerung der nachbarlichen Interessen durch überwiegende Interessen des Bauherrn oder überwiegende öffentliche Belange gerechtfertigt sein (BayVGH vom 16.7.2007 BauR 2007, 1858 m.w.N.; vom 15.12.2008 BayVBl 2009, 530, nachfolgend BVerwG vom 29.7.2009 - BVerwG 7 B 11.09 - juris; vom 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris).
  • VGH Bayern, 20.12.1988 - 20 B 88.00137
    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
    Es kann offen bleiben, ob die Errichtung der Halle, die für sich gesehen die erforderlichen Abstandsflächen zu den Grundstücken des Antragstellers einhält, aufgrund der baulichen Verbindung mit dem westlichen Wohn- und Stallgebäude sowie der Wand des Fahrsilos bzw. dem östlichen Betriebsgebäude Veranlassung gibt, die abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der nördlichen Seite des entstehenden Gebäudekomplexes insgesamt neu zu prüfen (vgl. zur Frage der abstandflächenrechtlichen Neubeurteilung in Fällen des Anbaus an ein Bestandsgebäude BayVGH vom 20.12.1988 BayVBl 1989, 721; vom 20.2.1990 BayVBl 1990, 500; vom 12.7.1999 - 14 B 95.2069 - juris; vom 15.1.2007 - 15 ZB 06.1361 - juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618

    Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2009 - 10 S 5.09

    Vorverlagerung des maßgebenden Zeitpunktes für die Verwirkung des

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • VGH Bayern, 06.06.2002 - 14 B 99.2545

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren;

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 1 CS 08.223

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für einen großflächigen

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 1 B 07.151

    Errichtung einer Lagerhalle für ein Sägewerk im Überschwemmungsgebiet; Belange

  • VG Dresden, 16.06.2009 - 4 K 2574/07
  • VGH Bayern, 24.01.2001 - 1 ZS 00.3650
  • VGH Bayern, 28.01.1999 - 2 B 94.2632
  • VGH Bayern, 02.05.2003 - 25 CS 03.32
  • VGH Bayern, 04.06.2003 - 22 CS 03.1109

    Materielle Präklusion bei unsubstantiierten Einwendungen im

  • VGH Bayern, 30.04.1997 - 27 ZS 97.984
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

  • VGH Bayern, 06.02.2019 - 15 CS 18.2459

    Gebot der Rücksichtnahme

    wenn es am geplanten Standort den Hochwasserabfluss so stark beeinträchtigt, dass ein Nachbargrundstück unzumutbar belastet wird (zusammenfassend BayVGH, B.v. 2.5.2003 - 25 CS 03.32 - juris Rn. 3; B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 27 ff.).

    Im Fall eines nach § 35 BauGB zu beurteilenden Außenbereichsvorhabens folge dies daraus, dass der Hochwasserschutz wegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB als möglicher beeinträchtigter oder entgegenstehender Belang gesetzlich verankert sei (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28; B.v. 2.5.2003 a.a.O. - juris Rn. 3; B.v. 4.6.2003 - 22 CS 03.1109 - NVwZ 2003, 1138 = juris Rn. 12; vgl. bereits BayVGH, B.v. 30.4.1997 - 27 ZS 97.984 - NVwZ-RR 1998, 358/360; vgl. auch OVG NRW, B.v. 29.7.2014 - 7 B 220/14 - juris Rn. 9 ff.).

    Deshalb könne das Gebot der Rücksichtnahme bei einer vorhabenbedingten Verschärfung der Überschwemmungslage auf einem Nachbargrundstück auch im unbeplanten Innenbereich als Teil des nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu beachtenden Einfügungsgebots verletzt werden, zumal für Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss in aller Regel das den Standort des Gebäudes bestimmende Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche maßgeblich sei (BayVGH, B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28).

    Die insbesondere in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene Linie, die bis heute Eingang in erstinstanzliche Entscheidungen gefunden hat (VG Ansbach, B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 1.3.2018 - AN 9 K 15.01241 u.a. - juris Rn. 40), ist - soweit ersichtlich - in den letzten Jahren von den Bausenaten des Verwaltungsgerichtshofs mangels fallbezogenen Anlasses nicht mehr näher hinterfragt worden.

    Der in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene und dort dogmatisch näher untermauerte Ansatz war allerdings auch in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht immer unumstritten.

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1250

    Erfolgloser Eilrechtsschutz eines Wassermühlenbetreibers gegen eine

    wenn es am geplanten Standort den Hochwasserabfluss so stark beeinträchtigt, dass ein Nachbargrundstück unzumutbar belastet wird (zusammenfassend BayVGH, B.v. 2.5.2003 - 25 CS 03.32 - juris Rn. 3; B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 27 ff.).

    Im Fall eines nach § 35 BauGB zu beurteilenden Außenbereichsvorhabens folge dies daraus, dass der Hochwasserschutz wegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB als möglicher beeinträchtigter oder entgegenstehender Belang gesetzlich verankert sei (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28; B.v. 2.5.2003 a.a.O. - juris Rn. 3; B.v. 4.6.2003 - 22 CS 03.1109 - NVwZ 2003, 1138 = juris Rn. 12; vgl. bereits BayVGH, B.v. 30.4.1997 - 27 ZS 97.984 - NVwZ-RR 1998, 358/360; vgl. auch OVG NRW, B.v. 29.7.2014 - 7 B 220/14 - juris Rn. 9 ff.).

    Deshalb könne das Gebot der Rücksichtnahme bei einer vorhabenbedingten Verschärfung der Überschwemmungslage auf einem Nachbargrundstück auch im unbeplanten Innenbereich als Teil des nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu beachtenden Einfügungsgebots verletzt werden, zumal für Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss in aller Regel das den Standort des Gebäudes bestimmende Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche maßgeblich sei (BayVGH, B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28).

    Die insbesondere in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene Linie, die bis heute Eingang in erstinstanzliche Entscheidungen gefunden hat (VG Ansbach, B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 1.3.2018 - AN 9 K 15.01241 u.a. - juris Rn. 40), ist - soweit ersichtlich - in den letzten Jahren von den Bausenaten des Verwaltungsgerichtshofs mangels fallbezogenen Anlasses nicht mehr näher hinterfragt worden.

    Der in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene und dort dogmatisch näher untermauerte Ansatz war allerdings auch in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht immer unumstritten.

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1541

    Neubau eines Einfamilienhauses im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet

    wenn es am geplanten Standort den Hochwasserabfluss so stark beeinträchtigt, dass ein Nachbargrundstück unzumutbar belastet wird (zusammenfassend BayVGH, B.v. 2.5.2003 - 25 CS 03.32 - juris Rn. 3; B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 27 ff.).

    Im Fall eines nach § 35 BauGB zu beurteilenden Außenbereichsvorhabens folge dies daraus, dass der Hochwasserschutz wegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB als möglicher beeinträchtigter oder entgegenstehender Belang gesetzlich verankert sei (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 00.3650 - juris Rn. 10; B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28; B.v. 2.5.2003 a.a.O. - juris Rn. 3; B.v. 4.6.2003 - 22 CS 03.1109 - NVwZ 2003, 1138 = juris Rn. 12; vgl. bereits BayVGH, B.v. 30.4.1997 - 27 ZS 97.984 - NVwZ-RR 1998, 358/360; vgl. auch OVG NRW, B.v. 29.7.2014 - 7 B 220/14 - juris Rn. 9 ff.).

    Deshalb könne das Gebot der Rücksichtnahme bei einer vorhabenbedingten Verschärfung der Überschwemmungslage auf einem Nachbargrundstück auch im unbeplanten Innenbereich als Teil des nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB zu beachtenden Einfügungsgebots verletzt werden, zumal für Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss in aller Regel das den Standort des Gebäudes bestimmende Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche maßgeblich sei (BayVGH, B.v. 9.10.2009 a.a.O. Rn. 28).

    Die insbesondere in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene Linie, die bis heute Eingang in erstinstanzliche Entscheidungen gefunden hat (VG Ansbach, B.v. 12.8.2015 - AN 9 S 15.01274 - juris Rn. 40 ff.; U.v. 1.3.2018 - AN 9 K 15.01241 u.a. - juris Rn. 40), ist - soweit ersichtlich - in den letzten Jahren von den Bausenaten des Verwaltungsgerichtshofs mangels fallbezogenen Anlasses nicht mehr näher hinterfragt worden.

    Der in der Entscheidung des 1. Senats vom 9. Oktober 2009 (1 CS 08.1999) vertretene und dort dogmatisch näher untermauerte Ansatz war allerdings auch in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht immer unumstritten.

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für Fallgestaltungen, in denen der Anfechtungsklage des Nachbarn nach §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich ein erfolgloses Widerspruchsverfahren vorgeschaltet sein muss(te), wiederholt ausgeführt, dass für einen Nachbarn, dem die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben wurde, zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist läuft, dass diesem aber für den Fall, dass er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder dass er diese hätte erlangen müssen, nach Treu und Glauben die Berufung darauf versagt ist, dass sie ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde (grundlegend BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 20 ff.; ebenso: BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 12 ff.; B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 22; SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 2 M 12/15 - NVwZ-RR 2015, 727 = juris Rn. 12; OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 6 ff.; VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 33 ff.; U.v. 14.12.2017 - 8 S 1148/16 - juris Rn. 23; SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1256).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Auswirkungen des Bauvorhabens auf den Hochwasserabfluss sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unabhängig davon, ob sich das Vorhabensgrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB befindet, oder das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, im Rahmen der Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach dem Rücksichtnahmegebot zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris).

    Ein Vorhaben kann wegen einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme unzulässig sein, wenn es am geplanten Standort den Hochwasserabfluss so stark beeinträchtigt, dass ein Nachbargrundstück unzumutbar belastet wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2009, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 28.05.2014 - Au 4 K 13.1858

    Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus (abgelehnt); Bebauungsplan M32 der Stadt ...;

    Demgegenüber ist ein Drittschutz betreffend Hochwasser möglich, wenn den Klägern ein nicht unerheblicher Nachteil droht, ein grober Verstoß oder eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, die zu einer unzumutbaren Erhöhung der Hochwassergefahren führt (vgl. Wolf in Simon/Busse, a.a.O., Art. 59 rn. 36, 58; VG Regensburg, U.v. 11.10.2013 - RO 8 K 13.1095 - juris Rn. 21; VG Augsburg, U.v. 11.7.2013 - Au 5 K 12.1023 - juris Rn. 52 und U.v. 4.6.2013 - Au 3 K 12.1026 - juris Rn. 37; BayVGH, B.v. 24.1.2001 - 1 ZS 003650 - juris Rn. 10, B.v. 29.11.2010 - 9 CS 10.2197 - juris Rn. 15 und B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 28).

    Gleiches gilt für eine eventuell erforderliche Genehmigung nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6 WHG, da diese ebenfalls nicht durch Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO erfasst wird (BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 33; VG München, U.v. 11.1.2011 - M 1 K 10.5168 - juris Rn. 16; VG Augsburg, U.v. 28.9.2011 - Au 4 K 10.1174 - juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 5 S 2037/13

    Drittschützende Wirkung von Hochwasserschutzvorschriften; bauplanungsrechtliches

    13 Soweit die Antragsteller - offenbar im Anschluss an den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 - (juris) -noch geltend machen, dass vor dem Hintergrund der von dem Neubauvorhaben ausgehenden nachteiligen Wirkungen auf den Hochwasserabfluss - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (BA, S. 5 f.) - auch das als Teil des Einfügensgebots (nach § 34 Abs. 1 BauGB) zu beachtende (bauplanungsrechtliche) Gebot der Rücksichtnahme verletzt sei, rechtfertigt auch dies keine andere Abwägungsentscheidung.
  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 9 K 15.1241

    Aufhebung der Baugenehmigungen zur Errichtung einer Hackschnitzelheizungsanlage

    Das Gericht geht aber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs davon aus, dass bei der Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf den Hochwasserabfluss zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 27 ff.).

    Demzufolge kann der klagende Nachbar bei einer Beurteilung nach § 35 BauGB negative Auswirkungen auf sein Grundstück als Beeinträchtigung des Belangs der Gefährdung des Hochwasserschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB) geltend machen, da die Vorschrift auch die Rechte von Grundstückseigentümern, die von einer Veränderung des Hochwasserabflusses in erheblichem Umfang negativ betroffen sind, schützt (BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2010 - 2 M 142/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Genehmigung eines Wintergarten

    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, Juris; OVG NW, Urt. v. 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, Juris; HessVGH, Urt. v. 09.06.2001 - 9 UE 1809/97 -, BauR 2002, 987 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 -, ESVGH 45, 233).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 2 L 110/17

    Nachbarklage gegen eine unter Abweichung von Abstandsflächenvorschriften erteilte

    Die Zulassung einer Abweichung erfordert mithin eine atypische, von der gesetzlichen Regel nicht zureichend erfasste oder bedachte Fallgestaltung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.10.2009 - 1 CS 08.1999 -, juris, Rdnr. 38; OVG NRW, Urteil vom 17.01.2008 - 7 A 2761/06 -, juris, Rdnr. 39).
  • VG München, 24.06.2021 - M 1 SN 21.1058

    Eilantrag des Nachbarn gegen Wohnanlage im faktischen Überschwemmungsgebiet

  • VG München, 09.12.2010 - M 1 SN 10.5164

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Geruchsimmissionen aus Rinderstall und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15

    Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem

  • VG München, 11.02.2015 - M 8 SN 14.4430

    Flüchtlingsunterkunft; vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet;

  • VG Augsburg, 09.07.2010 - Au 5 S 10.645

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen eine

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2066

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.459

    Unterschreitung der Abstandsfläche und atypische Situation

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2064

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • VG München, 23.07.2014 - M 9 K 12.4357

    Errichtung eines Milchvieh-Stalles im Dorfgebiet; Geruchsimmissionen; Schutz

  • VG Regensburg, 21.03.2013 - RO 2 K 11.2065

    Außerkrafttreten eines Bebauungsplans

  • VG Augsburg, 20.04.2010 - Au 5 S 10.440

    Unbegründeter Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung

  • VG Saarlouis, 08.05.2012 - 5 L 240/12

    Baugenehmigung für Verbrauchermarkt in ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet

  • VG München, 21.12.2010 - M 1 K 10.4741

    Rücksichtnahmegebot; unbebautes Grundstück im Außenbereich

  • VGH Bayern, 13.01.2010 - 2 ZB 08.3311

    Nachbarklage gegen Vorbescheid; Schweinestall; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VGH Bayern, 13.01.2010 - 2 ZB 08.3344

    Nachbarklage gegen Vorbescheid; Schweinestall; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VG Ansbach, 12.10.2017 - AN 3 K 17.00408

    Zum baurechtlichen Nachbarschutz im Außenbereich

  • VG Ansbach, 15.05.2017 - AN 3 S 17.00634

    Baugenehmigung für Erweiterung eines Wertstoffhofes

  • VG München, 23.11.2010 - M 1 K 08.2879

    Nachbarschutz gegen Bauvorhaben im faktischen Überschwemmungsgebiet; Gebot der

  • VG Würzburg, 17.06.2010 - W 5 K 09.192

    Nachbarklage; Veranstaltungsplatz für zirkuspädagogische Ausbildung;

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