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   VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03300   

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VGH Bayern, 09.11.1988 - 5 B 86.03300 (https://dejure.org/1988,23248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 (https://dejure.org/1988,23248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 1988 - 5 B 86.03300 (https://dejure.org/1988,23248)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Da der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung getroffen hat, umfasst damit auch die Entgelterhebung gegenüber den Leistungserbringern die öffentlich-rechtlichen Handlungsbefugnisse der Rettungsleitstelle und ist das Leitstellenentgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG als öffentlich-rechtliches Entgelt zu qualifizieren (so ausdrücklich für das Entgelt nach § 6 Abs. 3 Satz 1 RDG: BayVGH, Beschluss vom 04.10.2004 - Au 3 K 04.624 - vgl. für den Zahlungsanspruch eines mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Vermessungsingenieurs: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.11.2001 - 5 S 2580/00 -, VBlBW 2002, 252; für Gebühren- und Auslagenforderungen des TÜV: BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596).

    Wird der Beliehene in dem Beleihungsakt für ihn zustehende öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche hinsichtlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt, ist er nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen, sondern muss sie gegebenenfalls durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich geltend machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 09.11.1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596; Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., RdNr. 720; hinsichtlich der Frage, ob der Beliehene für feststellende Verwaltungsakte oder solche, die eine Handlungspflicht auferlegen, einer spezifischen Ermächtigung für die Form des Handelns durch Verwaltungsakt bedarf, offen gelassen von: BVerwG, Urteil vom 22.11.1994 - 1 C 22.92 -, BVerwGE 97, 117 (119)).

  • VG Neustadt, 29.08.2017 - 5 K 365/17

    (Keine) Ermächtigung des Beliehenen zum Erlass von Verwaltungsakten; Pflicht zur

    Wird der Beliehene in dem Beleihungsakt für ihm zustehende öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche hinsichtlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt, ist er nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen, sondern muss sie gegebenenfalls durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich geltend machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. November 1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596).
  • VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20

    Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten

    Wird der Beliehene in dem Beleihungsakt für ihm zustehende öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche hinsichtlich der Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht ausdrücklich zum Handeln durch Verwaltungsakt ermächtigt, ist er nicht befugt, diese Ansprüche durch einen Leistungsbescheid festzusetzen, sondern muss sie gegebenenfalls durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten gerichtlich geltend machen (vgl. BayVGH, Urteil vom 9. November 1988 - 5 B 86.03300 -, BayVBl. 1989, 596).
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