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   VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217   

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https://dejure.org/2014,42571
VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217 (https://dejure.org/2014,42571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2014 - 11 CS 14.2217 (https://dejure.org/2014,42571)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 (https://dejure.org/2014,42571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Betroffenen zum Führen des Pkw i.R.d. Anordnung der Beibringung eines Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Gutachtensanordnung (nicht ausreichend begründet); Wiederholungstäter; Zweiter Durchlauf durch Punktesystem; Abweichen vom Punktesystem

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit eines Betroffenen zum Führen des Pkw i.R.d. Anordnung der Beibringung eines Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 07.08.2014 - 11 CS 14.352

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Bei Wiederholungstätern, die das Punktesystem zum zweiten Mal durchlaufen, führt aber regelmäßig die trotz der Löschung der Punkte weiter bestehende Verwertbarkeit der vor der Entziehung der Fahrerlaubnis begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu flexibleren Reaktionsmöglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 - juris Rn. 24).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Andererseits ist das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende Auftrag des Staates zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben zu beachten (vgl. z.B. BVerfG, U.v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LC 224/13

    Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zur Frage künftig

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dabei sind an die Fragestellung und die Begründung strenge Anforderungen zu stellen, denn eine Gutachtensaufforderung ist nicht selbstständig anfechtbar und muss dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Anordnung rechtmäßig ist (BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - juris Rn. 10; NdsOVG, U.v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 - juris Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - 16 B 212/11

    Keine erneute Anwendung des Punktsystems nach Wiedererhalt der für ein Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - 16 A 2820/12

    Erneutes Durchlaufen des Punktesystems bzw. des Punktekatalogs nach

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).
  • VG Augsburg, 18.05.2009 - Au 7 S 09.513

    Entzug der Fahrerlaubnis; mehr als 18 Punkte; Verkehrszuwiderhandlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Einen dagegen eingelegten Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss vom 18. Mai 2009 abgelehnt (Au 7 S 09.513).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn binnen kurzer Zeit und in rascher Folge erneut Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr begangen werden (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2014 a.a.O.; B.v 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris; VGH BW, B.v. 5.52014 - 10 S 705/14 - ZfSch 2014, 415; OVG NRW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris; B.v. 29.6.2011 - 16 B 212/11 - ZfSch 2011, 536).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217
    Dabei sind an die Fragestellung und die Begründung strenge Anforderungen zu stellen, denn eine Gutachtensaufforderung ist nicht selbstständig anfechtbar und muss dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Anordnung rechtmäßig ist (BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - juris Rn. 10; NdsOVG, U.v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 - juris Rn. 47).
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG Augsburg, 18.09.2015 - Au 7 K 15.637

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss dabei im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände näher begründen, warum sie aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger Verkehrsteilnehmer mit einem Punktestand abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsverstöße Eignungsbedenken hegt, die sofortige weitergehende Aufklärungsmaßnahmen etwa durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gebieten, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor die abgestuften Hilfsangebote des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - B.v. 2.6.2013 - 11 CS 03.743 - B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - OVG RhPf, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09 - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 14.06.2016 - 1 B 133/16

    Zweifel an der Kraftfahreignung - Substantiierungspflicht bei Anordnung eines

    Erforderlich ist eine substantiierte Darlegung unter Angabe der Tatsachen, auf denen die Eignungszweifel beruhen.(OVG Lüneburg, Urteil vom 18.4.2016 - 12 LB 178/15 -, Rdnr. 22 m.w.N.) An die Begründung der Eignungszweifel sind strenge Anforderungen zu stellen, denn die Gutachtenaufforderung ist nicht selbständig anfechtbar, weswegen dem Betroffenen - mit Blick auf die in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen rechtlichen Konsequenzen - die Möglichkeit gegeben werden muss, sich frühzeitig Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Anordnung rechtmäßig ist.(BayVGH, Beschlüsse vom 29.2.2016 - 11 ZB 15.2376 -, Rdnr. 12, und vom 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 -, Rdnr. 22, jeweils m.w.N.) Die Beibringung eines Gutachtens darf nur aufgrund konkreter Tatsachen und nicht auf einen bloßen Verdacht hin "ins Blaue hinein" verlangt werden.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2015 - 4 ME 66/15

    Aussetzen; Eingewöhnung; Eingriffsbefugnis; ökologisch Erfordernisse;

    Ob die Erwägungen des Antragsgegners in der Sache auch zutreffend sind, ist insoweit unerheblich, da eine materielle Überprüfung der Begründung der Behörde nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im gerichtlichen Verfahren nicht erfolgt (Senatsbeschl. v. 16.4.2015 - 4 ME 63/15 -, Bay. VGH, Beschl. v. 9.12.2014 - 11 Cs 14.2217 -).
  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VGH Bayern, 29.02.2016 - 11 ZB 15.2376

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindungswirkung eines Strafurteils und Abweichen

    Dabei sind an die Fragestellung und die Begründung strenge Anforderungen zu stellen, denn eine Gutachtensaufforderung ist nicht selbstständig anfechtbar und muss dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich frühzeitig Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Anordnung rechtmäßig ist (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - juris Rn. 22; B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - juris Rn. 10; NdsOVG, U.v. 8.7.2014 - 12 LC 224/13 - juris Rn. 47).
  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

    Ebenso ausreichend ist es, wenn die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nimmt, aus der die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO hinreichend deutlich hervorgeht, und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307) .
  • VG Neustadt, 11.03.2019 - 5 L 179/19

    Adressat, Androhung, Auswahlermessen, Baurecht, Eigentum, Eigentümer, Ermessen,

    In diesem Fall darf die Begründung der Vollziehungsanordnung auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsakts Bezug nehmen, wenn daraus die besondere Dringlichkeit der Vollziehung im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bereits hinreichend deutlich hervorgeht und im Übrigen die von der Behörde getroffene Interessenabwägung klar erkennbar wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 11 CS 14.2217 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 1991, 307).
  • VG München, 13.07.2017 - M 6 S 17.1808

    Rechtswidrige Gutachtensanordnung bei unzureichender Berücksichtigung

    In der Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B. v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 - juris; BayVGH, B. v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 9.12.2014 - 11 CS 14.2217 - juris Rn. 22; VGH BW, B. v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7) ist anerkannt, dass ein Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktsystem die Regel darstellt, während es ihr nur im Ausnahmefall möglich ist, parallel hierzu nach den Vorschriften über die Klärung von Eignungszweifeln vorzugehen.
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