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   VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249   

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https://dejure.org/2015,42492
VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249 (https://dejure.org/2015,42492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2015 - 21 CS 15.30249 (https://dejure.org/2015,42492)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 21 CS 15.30249 (https://dejure.org/2015,42492)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine in einer Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz (AsylG) ergangenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts; Wohnpflicht von Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung

  • rewis.io

    Zuweisungseintscheidung im Rahmen der Wohnpflicht ist dem Asylrecht zuzuordnen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine in einer Rechtsstreitigkeit nach dem Asylgesetz (AsylG) ergangenen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts; Wohnpflicht von Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in §

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249
    Ob Maßnahmen oder Entscheidungen anderer Behörden ihre rechtliche Grundlage im Asylgesetz haben, bestimmt sich nach dem Gefüge und dem Sinnzusammenhang der einzelnen Regelungen (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.1996 - 9 B 714/95 - NVwZ-RR 1997, 255).
  • VG München, 10.11.2016 - M 24 K 16.576

    Dauer des Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung

    Auch die in dem Beschluss vom 1. März 2016 zitierte Entscheidung des BayVGH (B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 -) biete keinerlei tragfähige Grundlage zu einer Rückführung in eine Aufnahmeeinrichtung.

    Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.

  • VG München, 24.06.2016 - M 24 S 16.2269

    Rechtmäßige Umverteilung - Anwendbarkeit des § 47 Abs. 1a AsylG

    Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B.v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.

  • VG München, 22.07.2016 - M 24 K 16.2268

    Landesinterne Umverteilung von bereits erstverteilten Asylbewerbern aus einem

    Es handelt sich vorliegend um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, da Kern der Streitigkeit eine Vorschrift des Asylgesetzes, nämlich § 47 Abs. 1a Satz 1 AsylG, ist (BayVGH, B. v. 9.12.2005 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 4).

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (in BayVGH, B. v. 9.12.2015 - 21 CS 15.30249 - juris Rn. 7) an:.

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