Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1423
VGH Bayern, 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720 (https://dejure.org/2018,1423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720 (https://dejure.org/2018,1423)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - 22 ZB 17.1720 (https://dejure.org/2018,1423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Im Klageantrag erkennbares Verpflichtungsbegehren neben einem Anfechtungsbegehren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Klageantrag erkennbares Verpflichtungsbegehren neben einem Anfechtungsbegehren; Verkennung des Rechtsschutzziels und daraus folgende zu enge Auffassung des Klageantrags und dessen Verbescheidung im klageabweisenden Urteil des Verwaltungsgerichts; Abgrenzung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 22 CS 16.1713

    Sperrzeiten und Lärmschutz - Fürther Gustavstraße kommt nicht zur Ruhe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720
    Die im Lauf des Klageverfahrens gestellten Anträge des Klägers (und des weiteren Klägers) auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 8. August 2016 abgelehnt; die Beschwerden beider damaliger Antragsteller blieben erfolglos (BayVGH, B.v. 5.10.2016 - 22 CS 16.1713).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten (einschließlich derjenigen zum Verfahren 22 CS 16.1713 und derjenigen des Verwaltungsgerichts) sowie auf die Verwaltungsverfahrensakten Bezug genommen.

    Das Verwaltungsgericht hat sich dabei auf die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 22 CS 16.1713 - bezogen, der im Beschwerdeverfahren zwischen denselben Beteiligten ergangen ist.

    Auch der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 22 CS 16.1713 - (auf den sich das Verwaltungsgericht mit seiner Ansicht, das Anfechtungsbegehren sei unzulässig, bezieht, vgl. UA, S. 15, zweiter Abschnitt), das Klageziel beider damaliger Antragsteller in eben diesem Sinn verstanden.

    Es hat anscheinend - möglicherweise aufgrund einer verkürzten Würdigung des Beschwerdebeschlusses des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 5.10.2016 - 22 CS 16.1713) - gemeint, mit der (für sich genommen zutreffenden) Begründung, die Sperrzeitenfestsetzung stelle gegenüber dem Kläger keine (belastende) Regelung dar, habe es sein Bewenden.

    Verkannt hat das Verwaltungsgericht dabei allerdings das weitere (im seinerzeitigen Beschwerdeverfahren 22 CS 16.1713 gerade nicht streitgegenständliche) Begehren des Klägers, der nicht nur die (vermeintlich ihn belastende) Sperrzeitenfestsetzung bekämpft, sondern auch für weitere Tage eine ebensolche Sperrzeitenfestsetzung begehrt, wie sie für die Zeit von sonntags bis donnerstags verfügt worden ist.

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720
    Der Kläger hat hierbei die Verpflichtung der Beklagten erstritten, über geeignete Maßnahmen zur Begrenzung der durch die Gaststätten verursachten Lärmimmissionen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs neu zu entscheiden (zuletzt BayVGH, U.v. 25.11.2015 - 22 BV 13.1686 -, rechtskräftig).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2018 - 22 ZB 17.1720
    Ist ein Klageantrag im Urteil eines Verwaltungsgerichts nicht verbeschieden worden, so ist zu unterscheiden zwischen einem "versehentlichen" und einem "rechtsirrtümlichen" Unterlassen einer Entscheidung über einen Teil des Streitgegenstands (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.1994 - 9 C 529/93 - juris).
  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 C 18.780

    Erfolgloser Antrag auf Ergänzung eines erstinstanzlichen Beschlusses

    In einer solchen Situation muss der betroffene Beteiligte durch die Einlegung des ggf. eröffneten Rechtsmittels auf eine Korrektur der ergangenen Entscheidung hinwirken (vgl. zu alledem z.B. Rennert in Eyermann, 14. Aufl. 2014, § 120 Rn. 4; BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 22 ZB 17.1720 - juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht