Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
Beamtenrecht, Dienstpostenbesetzung, Unterschiedliches Gesamturteil in gleichen Statusämtern, Inzidente Überprüfung der angefochtenen Beurteilung, Befangenheit (verneint) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besetzung des Dienstpostens "Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim OLG" mit einem Mitbewerber; Eignung und Befähigung eines Beamten i.R.d. Bewerbungsverfahrensanspruchs
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung; Unterschiedliches Gesamturteil in gleichen Statusämtern; Inzidente Überprüfung der angefochtenen Beurteilung; Befangenheit (verneint) - rechtsportal.de
Besetzung des Dienstpostens "Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes beim OLG" mit einem Mitbewerber; Eignung und Befähigung eines Beamten i.R.d. Bewerbungsverfahrensanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.10.2016 - AN 1 E 16.971
- VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288
Wird zitiert von ... (11)
- VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238
Notwendige Beiladung, Beurteilungszeitraum, Verwaltungsgerichte, Antragsgegner, …
Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie die Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).
- VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666
Besetzung der Stelle eines Ministerialbeauftragten für Berufliche Oberschule
Periodischen Beurteilungen sind in der Regel untereinander vergleichbar, wenn die Beurteilungen im gleichen Statusamt erzielt worden sind und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).Die Entscheidung des Dienstherrn, den Antragsteller bei der Besetzung des streitgegenständlichen Dienstpostens nicht zu berücksichtigen, da dieser im Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilung im gleichen Statusamt wie der Beigeladene schlechter beurteilt wurde, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 21).
- VG München, 28.07.2020 - M 5 E 20.2704
Anlassbeurteilung eines schwerbehinderten Richters
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - RiA 2007, 275, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
- VG München, 18.08.2020 - M 5 E 20.896
Stellenbesetzung - Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (…BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - RiA 2007, 275, juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VG München, 23.07.2019 - M 5 E 19.1817
Stellenbesetzung als Seminarrektor
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Leistungen der Bewerber miteinander vergleichbar sind, was der Fall ist, wenn diese sich im gleichen Statusamt befinden und sich die Beurteilungszeiträume entsprechen (BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 20).Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20
Sind die bisherigen Regelbeurteilungen für Richter im Richterverhältnis auf …
15 Genügt bei Richtern im Richterverhältnis auf Lebenszeit ein Beurteilungsrhythmus und damit der Beurteilungszeitraum von fünf Jahren den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG und § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA i. V. m. § 3 Satz 2 LRiG LSA, folgt hieraus zugleich, dass die über die Richter erstellten Regelbeurteilungen grundsätzlich hinreichend aktuell sind, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt ( siehe schon: OVG LSA…, Beschluss vom 26. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 37; auf gleicher Linie: BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 3 CE 16.2288 -, juris Rn. 20;… Beschluss vom 13. März 2010 - 3 CE 12.2130 -, juris Rn. 27…, Beschluss vom 8. März 2010 - 3 CE 09.3208 -, juris Rn. 15 f. [vier Jahre betreffend] ). - VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538
Dienstliche Beurteilung, Einstweilige Anordnung, Auswahlentscheidung, …
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1539
Dienstliche Beurteilung, Einstweilige Anordnung, Auswahlentscheidung, …
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1964
Stellenbesetzung (Rektorin an einer Grundschule)
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung ist auf die Überprüfung beschränkt, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG U.v. 21.3.2007 - 2 C 2/06 - juris; BayVGH, B.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
Verwendungseignung, Konstitutives Anforderungsprofil, Beurteilungsspielraum
Ihr liegt weder ein Verfahrensverstoß zu Grunde noch hat der Dienstherr den Sachverhalt, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet (BayVGH, U.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.). - VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688
Beurteilungszeitraum, Beigeladene, Dienstliche Beurteilung, Auswahlentscheidung, …