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   VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73   

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VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73 (https://dejure.org/2020,4425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.02.2020 - 9 C 20.73 (https://dejure.org/2020,4425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 9 C 20.73 (https://dejure.org/2020,4425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 54 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ZPO § 42, § 44 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1,Nr. 7
    Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Missbrauch des Ablehnungsrechts und erfolglose Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Bauvorhaben; Befangenheit; Beschwerdeverfahren; Beweisaufnahme; Friedhof; Gemeinde; Missbrauch; Ausweisung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 C 19.2202

    Baugenehmigung für Bienenhaus im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Das Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Mitglieder des 9. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Besetzung des mit der Anhörungsrüge angegriffenen Beschlusses vom 20. Dezember 2019 (9 C 19.2202) wird verworfen.

    Die Anhörungsrüge ist ungeachtet der trotz des Akteneinsichtsgesuchs vom 9. Januar 2020 möglicher Weise bereits verstrichenen Frist nach § 152a Abs. 2 VwGO jedenfalls unbegründet, weil der Senat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör bei seiner Entscheidung über den Beschluss vom 20. Dezember 2019 (Az. 9 C 19.2202) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Im mit Schriftsatz vom 19. Juni 2019 eingeleiteten Beschwerdeverfahren (Az. 9 C 19.1284) hat die Klägerin die Frage, ob "wirklich eine Ausweisung als Wald vorgesehen ist ", dahingestellt gelassen und wie auch in dem dieser Anhörungsrüge zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren 9 C 19.2202 lediglich bestritten, dass es am Standort des Bauvorhabens tatsächlich Wald gibt.

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Der Senat geht davon aus, dass eine Anhörungsrüge auch gegen einen ablehnenden Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe statthaft ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 2 m.w.N.) und die Klägerin nicht auf die erneute Beantragung von Prozesskostenhilfe verwiesen werden kann.

    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (stRspr des BVerfG, vgl. B.v. 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - juris Rn. 13; vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.7.2016 - 9 CS 16.905 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Er enthält keine individuellen bzw. auf die Person der einzelnen Richter bezogene Gründe, sondern eine Ablehnung des gesamten Spruchkörpers aus Gründen, die nicht über diejenigen für die Anhörungsrüge hinausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2007 - 8 B 18.07 - juris Rn. 2; B.v. 16.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3).

    Mit der bloßen Behauptung, ein Gericht habe falsch entschieden oder den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann ein Ablehnungsgesuch aber nicht begründet werden, wie sich in Bezug auf Letzteres aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Gehörsverstöße der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet, ersehen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.; VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Mit der bloßen Behauptung, ein Gericht habe falsch entschieden oder den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann ein Ablehnungsgesuch aber nicht begründet werden, wie sich in Bezug auf Letzteres aus der Wertung des § 152a VwGO, wonach über Gehörsverstöße der bisher zuständige Spruchkörper entscheidet, ersehen lässt (vgl. BVerwG, B.v. 16.7.2015 a.a.O.; VerfGH BW, B.v. 12.10.2017 - 1 VB 111/16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Er enthält keine individuellen bzw. auf die Person der einzelnen Richter bezogene Gründe, sondern eine Ablehnung des gesamten Spruchkörpers aus Gründen, die nicht über diejenigen für die Anhörungsrüge hinausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 14.8.2007 - 8 B 18.07 - juris Rn. 2; B.v. 16.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Nur wenn es auf den wesentlichen Kern des Sachvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt das darauf schließen, dass es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (BVerwG, B.v. 8.6.2016 - 8 B 14.15 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - juris Rn. 45).
  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 9 C 19.1284

    Baugenehmigung für Bienenhaus

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Im mit Schriftsatz vom 19. Juni 2019 eingeleiteten Beschwerdeverfahren (Az. 9 C 19.1284) hat die Klägerin die Frage, ob "wirklich eine Ausweisung als Wald vorgesehen ist ", dahingestellt gelassen und wie auch in dem dieser Anhörungsrüge zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren 9 C 19.2202 lediglich bestritten, dass es am Standort des Bauvorhabens tatsächlich Wald gibt.
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 9 CS 16.905

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Dementsprechend ist die Anhörungsrüge auch kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (stRspr des BVerfG, vgl. B.v. 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07, 2 BvR 2271/07 - juris Rn. 13; vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2019 - 10 C 19.614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.7.2016 - 9 CS 16.905 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Zulässigkeit einer Richterablehnung bereits entgegensteht, dass dieses Gesuch erstmals im Rahmen eines Verfahrens der Anhörungsrüge vorgebracht wird (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2, vgl. zum Meinungsstand aber auch: BVerwG, B.v. 29.11.2018 - 9 B 26.18 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 9 B 6.19

    Unstatthaftigkeit einer Anhörungsrüge gegen einen die Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.02.2020 - 9 C 20.73
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts und deshalb als reine Formalentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 9 B 6.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 118.18

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit als

  • BVerwG, 08.06.2016 - 8 B 14.15

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Beteiligten durch das Gericht als Anspruch auf

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406

    Richterablehnung im Rahmen der Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 C 22.673

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Abgesehen davon, dass der Zulässigkeit des Ablehnungsgesuchs bereits die Unanfechtbarkeit des hier angegriffenen Beschlusses vom 21. Februar 2022 entgegenstehen dürfte (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO; vgl. auch BayVGH, B.v. 19.2.2018 - 10 ZB 18.406 - juris Rn. 2; B.v. 15.9.2017 - 3 CE 17.1779 - juris Rn. 5) und der Kläger sein Gesuch auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder sonst gesetzlich zugelassenen Bevollmächtigten hat einreichen lassen (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 2 VwGO), ist es jedenfalls deshalb unzulässig, weil es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 9 B 6.19 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 2.5.2018 - 6 B 118.18 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 9 C 20.73 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 11 CS 22.661

    Taxifahrer als Beauftragte zum Führen eines Fahrtenbuchs

    Da das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) das Gericht weder verpflichtet, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Beteiligten inhaltlich zu folgen, noch die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen oder eine ordnungsgemäße Subsumtion und Entscheidungsbegründung garantiert (stRspr des BVerfG, vgl. B.v. 4.9.2008 - 2 BvR 2162/07 u.a. - BVerfGK 14, 238 = juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 30.9.2009 - 7 C 15.09 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.2.2020 - 9 C 20.73 - juris Rn. 12 m.w.N.), ist mit der bloßen Wiederholung der eigenen Rechtsauffassung und der Kritik daran, dass sich das Gericht die Rechtsauffassung des Beteiligten nicht zu eigen gemacht hat, noch kein Gehörsverstoß dargelegt (vgl. Kaufmann in BeckOK VwGO, Stand 1.1.2020, § 152a Rn. 12).
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