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   VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712   

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https://dejure.org/2021,6689
VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712 (https://dejure.org/2021,6689)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712 (https://dejure.org/2021,6689)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. März 2021 - 19 ZB 20.1712 (https://dejure.org/2021,6689)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Hierfür genügt weder eine Soll- noch eine Ermessensvorschrift, selbst wenn im Einzelfall ein atypischer Fall vorliegt oder das Ermessen "auf Null" reduziert ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.

  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Die Verjährungsfristen für die Verstöße beginnen demnach mit der Beendigung der Taten (vgl. im Einzelnen BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8) und betragen 20 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. §§ 249 Abs. 1, 252 StGB) bzw. 5 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i.V.m. § 223 Abs. 1 StGB).
  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift ist auch dann nicht ausreichend, wenn das Ermessen im Einzelfall "auf Null" reduziert ist (BayVGH, B.v. 16.3.2020 - 10 CE 20.326 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalls (st.Rspr. d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Versäumung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Schuldhaft im Sinne der Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und sachgemäß handelnden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles auch zuzumuten war (st.Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 10 ZB 17.1782 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 10 B 11.978

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Umgangs mit deutschem Kind; Besonderheiten des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Jedenfalls steht die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift genauso wie ein Abweichen von der ersichtlich nicht vorliegenden Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 CS 06.490
    Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2021 - 19 ZB 20.1712
    Für das Verwaltungsgericht M. bestand keine gesteigerte Pflicht zur unverzüglichen Weiterleitung an den Verwaltungsgerichtshof, zumal für das nicht zuständige Verwaltungsgericht der Fristablauf am 1. September 2020 nicht (offensichtlich) erkennbar war (vgl. generell zur Weiterleitung BayVGH, B. v. 13.3.2006 - 24 CS 06.490 - juris Rn. 11).
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