Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12824
VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929 (https://dejure.org/2022,12824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2022 - 15 N 21.2929 (https://dejure.org/2022,12824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 15 N 21.2929 (https://dejure.org/2022,12824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,12824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7, § 13b, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 215 Abs. 1 S. 1
    Im beschleunigten Verfahren erlassener unwirksamer Bebauungsplan

  • rewis.io

    Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Beschleunigtes Verfahren, Wohnnutzung, Abwägungsfehler, Antragsbefugnis

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 709
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    § 1 Abs. 7 BauGB verlangt, dass der Bauleitplanung eine Erschließungskonzeption zugrunde liegt, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen - auch außerhalb des Plangebiets - keinen Schaden nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Für die Antragsbefugnis ist es auch nicht geboten, dass die Antragstellerinnen der Einschätzung der Antragsgegnerin substantiiert - etwa mittels eines Sachverständigengutachtens - entgegentreten, die Niederschlagswasserproblematik könne mit der Erschließungsplanung gelöst werden, denn ob dies tatsächlich der Fall ist - was vorliegend nach Aktenlage nicht offensichtlich ist - und ob damit die Antragsgegnerin im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange die Interessen der Antragstellerinnen tatsächlich fehlerfrei gewürdigt hat, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Normenkontrollantrags (vgl. hierzu auch z.B. BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 13 m.w.N. sowie BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - zum Interesse des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Auf die Frage, ob sich die Antragsbefugnis der Antragstellerinnen auch noch aus dem zu ihren Gunsten (Grundstück FlNr. 12/4) dinglich gesicherten und möglicherweise auf dem Plangebiet lastenden "Wasserbezugs-, -leitungs- und Betretungsrecht" ergibt, sofern dieses Recht durch die Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt berührt wird, kommt es somit nicht mehr an (vgl. zur Problematik der Antragsbefugnis in Bezug auf ein dinglich gesichertes "Wasserbezugsrecht" z.B. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28 ff. und - noch nicht veröffentlicht - BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 NE 22.849, 15 NE 22.875).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849

    Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Auf die Frage, ob sich die Antragsbefugnis der Antragstellerinnen auch noch aus dem zu ihren Gunsten (Grundstück FlNr. 12/4) dinglich gesicherten und möglicherweise auf dem Plangebiet lastenden "Wasserbezugs-, -leitungs- und Betretungsrecht" ergibt, sofern dieses Recht durch die Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt berührt wird, kommt es somit nicht mehr an (vgl. zur Problematik der Antragsbefugnis in Bezug auf ein dinglich gesichertes "Wasserbezugsrecht" z.B. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28 ff. und - noch nicht veröffentlicht - BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 NE 22.849, 15 NE 22.875).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Ohnehin ist das Normenkontrollgericht nicht befugt, für die Entscheidung über die Antragsbefugnis den Sachverhalt von sich aus weiter aufzuklären (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 21.12.2017 - 4 BN 12/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Denn Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37 m.w.N.; VGH BW, B.v. 14.4.2020 - 3 S 6/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40 m.w.N.; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 7 D 260/20

    Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wiedernutzbarmachung von Flächen,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Denn Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37 m.w.N.; VGH BW, B.v. 14.4.2020 - 3 S 6/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40 m.w.N.; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Denn Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37 m.w.N.; VGH BW, B.v. 14.4.2020 - 3 S 6/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40 m.w.N.; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 3 S 6/20

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Denn Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2018 - 15 NE 18.382 - juris Rn. 37 m.w.N.; VGH BW, B.v. 14.4.2020 - 3 S 6/20 - juris Rn. 52 ff. m.w.N.; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40 m.w.N.; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 1 NE 21.2369

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929
    Für die Antragsbefugnis ist es auch nicht geboten, dass die Antragstellerinnen der Einschätzung der Antragsgegnerin substantiiert - etwa mittels eines Sachverständigengutachtens - entgegentreten, die Niederschlagswasserproblematik könne mit der Erschließungsplanung gelöst werden, denn ob dies tatsächlich der Fall ist - was vorliegend nach Aktenlage nicht offensichtlich ist - und ob damit die Antragsgegnerin im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange die Interessen der Antragstellerinnen tatsächlich fehlerfrei gewürdigt hat, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Normenkontrollantrags (vgl. hierzu auch z.B. BVerwG, U.v. 4.11.2015 - 4 CN 9/14 - juris Rn. 13 m.w.N. sowie BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 26.09.2022 - 15 N 21.3023

    Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungs- und

    Das muss vorliegend unabhängig von allgemeinen Überflutungsgefahren für den betroffenen "Trockenbereich" der Antragstellergrundstücke auch und gerade mit Blick auf die Fischteichanlagen der Antragsteller gelten, die im Unterlauf des B.bachs auf Basis bestehender wasserrechtlicher Gestattungen und damit i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - abwägungsrelevant - rechtlich geschützt betrieben werden (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28 ff.; B.v. 6.5.2022 - 15 NE 22.849 u.a. - BayVBl 2022, 525 = juris Rn. 41, 46 ff.; U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 11) und bei denen eine Beeinträchtigung im Falle einer Oberflächenentwässerung des streitgegenständlichen Baugebiets über den B.bach durch womöglich vermehrt und / oder kontaminiert einfließendes Wasser nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint.
  • VGH Hessen, 18.10.2022 - 4 B 1069/22

    Genehmigung eines Bebauungsplans

    Zu den abwägungsrelevanten Belangen, auf die sich ein Dritter berufen kann, dessen Grundeigentum nicht innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes, sondern lediglich daran angrenzend belegen ist, gehört auch der Schutz vor Abwasser bzw. vor Niederschlagswasser (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14/00 -, juris-Rdnr. 14 sowie Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9/14 -, juris Rdnr. 13; Bay. VGH, Urteil vom 10. Mai 2022 - 15 N 21.2929 -, juris-Rdnr. 11 sowie Beschluss vom 22. Juni 2022 - 9 NE 22.705 -, juris-Rdnr. 19).

    Für die Frage der Antragsbefugnis genügt, dass nach vorstehenden Ausführungen eine Betroffenheit der Antragstellerin nicht offensichtlich ausgeschlossen werden kann; ob das Entwässerungskonzept hinreichend ist und dabei die Interessen der Antragstellerin fehlerfrei gewürdigt worden sind, ist eine Frage der Begründetheit des Normenkontrollantrags (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10. Mai 2022 - 15 N 21.2929 -, juris Rdnr. 11 sowie Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 1 NE 21.2369 -, juris Rdnr.15).

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 1 ZB 22.52

    Bebauungsplan der Innenentwicklung, Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern nach

    Sie führt aber zu gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB beachtlichen Folgefehlern, weil in Folge dessen weder eine Umweltprüfung vorgenommen (§ 2 Abs. 4 BauGB) noch ein Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erstellt wird, der einen (gesonderten) Teil der Begründung (§ 2a Satz 3, § 9 Abs. 8 BauGB) bildet und als solcher zudem nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit dem Entwurf öffentlich auszulegen ist (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB; BVerwG, U.v. 29.6.2021 - 4 CN 6.19 - BVerwGE 173, 70; BayVGH, U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.11.2022 - 9 NE 22.2048

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung -

    Sie führt aber zu gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB beachtlichen Folgefehlern, weil die Antragsgegnerin in Folge dessen weder eine Umweltprüfung vorgenommen (§ 2 Abs. 4 BauGB) noch einen Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erstellt hat, der einen (gesonderten) Teil der Begründung (§ 2a Satz 3, § 9 Abs. 8 BauGB) bildet und als solcher zudem nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit dem Entwurf öffentlich auszulegen gewesen wäre (vgl. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB; BVerwG, U.v. 29.6.2021 - 4 CN 6.19 - juris Rn. 21 m.w.N.; BayVGH, U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.12.2022 - 1 NE 22.1938

    Eilantrag eines Landwirts gegen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets

    Denn diese Nutzungen können auch im weitesten Wortsinnverständnis nicht vom Tatbestandsmerkmal "Wohnnutzungen" als gedeckt angesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 11.5.2022 - 3 S 3180/19 - BauR 2022, 1442; OVG NW, U.v. 10.2.2022 - 7 D 260/20.NE - BauR 2022, 732; OVG SH, B.v. 24.11.2020 - 1 MR 10/20 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 18.6.2020 - 1 B 232/20 - juris Rn. 42; OVG RhPf, U.v. 7.6.2018 - 1 C 11757/17 - juris Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht