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   VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614   

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https://dejure.org/2023,10474
VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614 (https://dejure.org/2023,10474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614 (https://dejure.org/2023,10474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 11 ZB 22.2614 (https://dejure.org/2023,10474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 69 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1; StVG § 2 Abs. 1 S. 3; FeV § 4 Abs. 2 S. 1, 20 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 3, 25 Abs. 1 S. 1, 76 Nr. 11b Anlage 8; RL 2006/126/EG Art. 1 Abs. 1 Anhang I
    Berichtigung des Führerscheins nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Eintragung des Erteilungsdatums) - Berufungszulassung

  • rewis.io

    Berichtigung des Führerscheins, Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren, Im Führerschein einzutragendes Erteilungsdatum

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubniserteilung nach Entziehung im Strafverfahren - einzutragendes Erteilungsdatum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 7 S 14.1310

    Ersetzung eines tschechischen Führerscheins; kein Erwerb einer neuen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Daher ist nur im Falle der Ersetzung und des Umtauschs, nicht aber im Falle der Entziehung das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung im neu ausgestellten Führerschein einzutragen (so auch VG Augsburg, B.v. 17.10.2014 - Au 7 S 14.1310 - juris Rn. 40).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Ausgehend von den dargelegten Gründen, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - VerfGHE 68, 180 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Auflage 2022, § 124a Rn. 54), ist die Berufung weder wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (dazu 1.) noch wegen grundsätzlicher Bedeutung (dazu 2.) oder wegen besonderer rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache (dazu 3.) zuzulassen.
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Alleiniger Schutzzweck der zur Verfahrensvereinfachung dem Strafrichter gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB übertragenen Befugnis zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die ansonsten den Verwaltungsbehörden obliegt, ist die Sicherheit des Straßenverkehrs (BGH, B.v. 27.4.2005 - GSSt2/04 - BGHSt 50, 93 = juris Rn. 18 ff.; v. Heintschel-Heinegg/Huber, MünchKomm zum StGB, 4. Auflage 2020, § 69 Rn. 2; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflage 2023, § 69 StGB Rn. 1; Kerkmann in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Auflage 2021, § 69 StGB Rn. 3).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist die Berufung nur zuzulassen, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326

    Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Abgesehen davon, dass die Antragsbegründung keine fallübergreifende konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, die im Berufungsverfahren zu klären wäre, und damit nicht den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2023 - 19 ZB 22.2326 - juris Rn. 32 m.w.N.), kommt der Sache auch keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich die vom Kläger bestrittene Rechtswirkung der strafrichterlichen Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 StGB und das daran anknüpfende, im Falle der Neuerteilung in den Führerschein einzutragende Erteilungsdatum ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt.
  • BVerwG, 06.05.1983 - 7 B 15.83

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Aufheben der Entziehung - Erlöschen der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Die ursprünglich erteilte Fahrerlaubnis des Klägers war damit nicht etwa lediglich ruhend gestellt oder schwebend unwirksam, sondern ist mit der Entziehung vollständig und uneingeschränkt erloschen (vgl. BVerwG, B.v. 6.5.1983 - 7 B 15.83 - DVBl 1983, 1066 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 12.12.2006 - 11 CE 06.914 - juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Bayern, 12.12.2006 - 11 CE 06.914
    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Die ursprünglich erteilte Fahrerlaubnis des Klägers war damit nicht etwa lediglich ruhend gestellt oder schwebend unwirksam, sondern ist mit der Entziehung vollständig und uneingeschränkt erloschen (vgl. BVerwG, B.v. 6.5.1983 - 7 B 15.83 - DVBl 1983, 1066 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 12.12.2006 - 11 CE 06.914 - juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Bayern, 18.02.2008 - 11 ZB 07.2672

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Erlöschen der entzogenen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2023 - 11 ZB 22.2614
    Dass eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu bisher nicht ergangen ist, vermag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht zu begründen (vgl. bereits BayVGH, B.v. 18.2.2008 - 11 ZB 07.2672 - juris Rn. 32).
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