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   VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62   

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VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62 (https://dejure.org/2013,13966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2013 - 10 C 13.62 (https://dejure.org/2013,13966)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 10 C 13.62 (https://dejure.org/2013,13966)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62
    Das Verwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zutreffend festgestellt, dass die Beendigung eines Strafverfahrens durch Einstellung insbesondere nach den §§ 153 ff. StPO den Straftatverdacht nicht notwendig ausräumt und deshalb auch die weitere Datenspeicherung zu Zwecken präventiver Gefahrenabwehr nicht ausschließt (BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62
    Auch wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts oder Fehlens des öffentlichen Interesses bei einem Privatklagedelikt (s. § 376 i.V.m. § 374 Abs. 1 StPO) kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht, kann der der Speicherung zugrunde liegende Tatverdacht im Sinne des Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG fortbestehen, wenn die Einstellung nicht wegen des gänzlich ausgeräumten Tatverdachts (im Sinne eines Anfangsverdachts), sondern aus anderen Gründen erfolgt ist (BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 10 C 11.1967

    Prozesskostenhilfe; Löschungsanspruch; erkennungsdienstliche Unterlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62
    Nach der in diesen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers besteht vor Ablauf dieser Frist ein Anspruch auf Löschung nach Art. 45 Abs. 2 PAG grundsätzlich nicht (BayVGH, B.v. 3.4.2013 - 10 C 11.1967 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus

    Selbst die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder ein Freispruch schließt einen gegen den Beschuldigten fortbestehenden Tatverdacht nicht notwendig aus; sofern die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, ist eine Speicherung daher auch in diesen Fällen zulässig und mit der durch das Rechtsstaatsprinzip und Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgten Unschuldsvermutung vereinbar (vgl. Senat, Urt. v. 26.05.1992 - 1 S 668/90 - ESVGH 42, 291 = VBlBW 1993, 13, m.w.N.; Urt v. 27.09.1999 - 1 S 1781/98 - NVwZ-RR 2000, 287; Beschl. v. 20.02.2001 - 1 S 2054/00 - NVwZ 2001, 1289; Beschl. v. 29.09.2003 - 1 S 2145/02 -, m.w.N.; ähnlich BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5.09 - BVerwGE 137, 113, juris Rn. 26; OVG Schles.-Holst., Urt. v. 05.05.1998 - 4 L 1/98 - juris; HessVGH, Urt. 16.12.2004 - 11 UE 2982/02 - juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 02.09.2008 - 10 C 08.2087 - juris - und Beschl. v. 10.06.2013 - 10 C 13.62 - juris -).
  • VG München, 12.06.2013 - M 18 K 12.4679

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege als ultima ratio; Vorrang

    Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe darf jedoch nach der Wertung des Art. 38 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in den Fällen, in denen ein Strafverfahren gegen die Tagespflegeperson oder eine andere während der Tagespflege anwesende Person gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) wegen vollständigen Entfallens des Tatverdachts im Sinne eines strafprozessualen Anfangsverdachts eingestellt wurde, den im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwurf nicht weiterhin aufrechterhalten und ohne weitere Risikoaspekte allein aus diesem eine Gefährdung für Tagespflegekinder ableiten (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 3 ff.; BayVGH; B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4).
  • VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

    Zwar darf der Beklagte nach der Wertung des Art. 54 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in den Fällen, in denen Strafverfahren gegen die Pflegeperson oder eine andere während der Pflege anwesenden Person gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen vollständigen Entfallens des Tatverdachts im Sinne eines strafprozessualen Anfangsverdachts eingestellt wurde, den im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwurf nicht weiterhin aufrechterhalten und ohne weitere Risikoaspekte allein aus diesem eine Gefährdung für Kinder bzw. Jugendliche ableiten (BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88).
  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.4570

    Löschung personenbezogener Daten - Klageverfahren

    Von einem fortbestehenden (Rest-)Tatverdacht kann insbesondere dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht festgestellt wurde, dass der Verdacht danach vollständig entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5; B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383 Rn. 7, 8).

    Das erkennende Gericht geht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass bei einem Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage bzw. der Verfolgung einer Straftat nach diesen Bestimmungen der fortbestehende Tatverdacht letztlich vorausgesetzt wird (BayVGH, B.v.10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze hat das Verwaltungsgericht in Bezug die Eintragung im KAN unter Heranziehung der Strafakten zu Recht festgestellt, dass im Hinblick auf den Vorwurf eines Leistungskreditbetrugs noch ein Restverdacht besteht, zumal das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wurde, was einen fortbestehenden Tatverdacht voraussetzt (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5.).
  • VG Freiburg, 14.06.2018 - 8 K 2352/16

    Anspruch auf Löschung vom Polizeivollzugsdienst gespeicherter Daten im

    Wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts oder Fehlens des öffentlichen Interesses bei einem Privatklagedelikt nach §§ 374 ff. StPO kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht, kann allerdings der der Speicherung zugrunde liegende Tatverdacht im Sinne des § 38 Abs. 2 PolG fortbestehen, wenn die Einstellung nicht wegen des gänzlich ausgeräumten Tatverdachts (im Sinne eines Anfangsverdachts), sondern aus anderen Gründen erfolgt ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.06.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4).
  • VG München, 07.09.2020 - M 7 K 19.2118

    Löschung von Daten in Kriminalaktennachweisen

    Von einem fortbestehenden (Rest-)Tatverdacht kann insbesondere dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht festgestellt wurde, dass der Verdacht danach vollständig entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4).

    Eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Tatverdacht war hier nicht erforderlich, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62- juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    (BayVGH, B.v.10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 22.01.2015 - 10 C 14.1797

    Prozesskostenhilfe

    Dass die beim Kläger erfolgte Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eine Speicherung und Aufbewahrung der streitgegenständlichen polizeilichen Daten und der erkennungsdienstlichen Unterlagen aus diesem Ermittlungsverfahren (26 Js 35310/07) nicht etwa ausschließt, hat das Verwaltungsgericht in der mit der Beschwerde angegriffenen Entscheidung ungeachtet der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids des Beklagten vom 27. März 2009 (siehe oben) und ungeachtet der Bestandskraft der Anordnung dieser erkennungsdienstlicher Maßnahmen nochmals mit ausführlicher und überzeugender Begründung (S. 15 der Gründe) dargelegt (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 7).

    Soweit sich der Kläger hier wiederum auf die jeweiligen Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO (endgültige Einstellung des Strafverfahrens wegen Verletzung der Unterhaltspflicht durch gerichtlichen Beschluss nach Erfüllung der festgesetzten Auflagen) und nach § 170 Abs. 2 StPO (bezüglich der Strafverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung jeweils mangels öffentlichen Interesses an der Erhebung der öffentlichen Klage bei diesen Privatklagedelikten - s. §§ 376, 374 StPO) beruft, wird dadurch der für die präventive polizeiliche Speicherung dieser Daten erforderliche aber auch ausreichende Resttatverdacht nicht notwendig ausgeräumt (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem

    Im Übrigen geht das erkennende Gericht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass bei einem Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage bzw. der Verfolgung einer Straftat nach diesen Bestimmungen der fortbestehende Tatverdacht letztlich vorausgesetzt wird (BayVGH, B.v.10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).

  • VG München, 22.02.2017 - M 7 K 15.3215

    Auskunfts- und Löschungsanspruch bzgl. polizeilich gespeicherter Daten

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei

  • VGH Bayern, 17.06.2019 - 10 C 17.1793

    Löschung polizeilicher Daten - hier: abgelehnter Beschwerde gegen versagten

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.4483

    Keine Löschung personenbezogener Daten beim Bayerischen Landeskriminalamt nach

  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 10 C 18.2094

    Löschung von im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnener Daten

  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.519

    Erfolglose Klage auf Löschung einer Eintragung im Kriminalaktennachweis

  • VG München, 03.03.2022 - M 22 K 20.554

    Leinen- und Maulkorbzwang nach Beißvorfall

  • VG München, 10.12.2014 - M 7 K 12.1563

    Löschung von Eintragungen im KAN und IGVP

  • VG München, 07.07.2020 - M 7 K 19.1311

    Zum Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten im bayrischen

  • VG München, 25.11.2021 - M 22 K 21.1460

    Maulkorb- und Leinenzwang wegen eines Beißvorfalls

  • VG Augsburg, 23.06.2022 - Au 8 K 21.2337

    Speicherung personenbezogener Daten durch die Polizei

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