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   VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307   

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https://dejure.org/2016,16244
VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307 (https://dejure.org/2016,16244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307 (https://dejure.org/2016,16244)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 3 ZB 14.1307 (https://dejure.org/2016,16244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 39 StGB § 53 Abs. 2 S. 1 StGB § 54 Abs. 1 S. 2 StGB § 54 Abs. 2 S. 1 StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BeamtStG § 108 Abs. 2 VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 5 VwGO Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen; Verurteilung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe als volles Jahr

  • rewis.io

    Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung zu Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrechte; Verlust; Jahresbegriff; Beamtenverhältnis; Gesamtstrafenbildung; Einzelstrafe; Strafausspruch; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

  • rechtsportal.de

    Beendigung des Beamtenverhältnisses durch Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen; Verurteilung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe als volles Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 10.06.1976 - RReg. 2 St 73/76
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Dies schließt jedoch nicht aus, auf 12 Monate statt auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu erkennen (BayObLG, U. v. 10.6.1976 - RReg 2 St 73/76 - …

    Auch die Strafzeitberechnung wird hiervon nicht beeinflusst (§ 37 Abs. 4 StVollStrO, BayObLG, U. v. 10.6.1976 a. a. O.).

  • BVerwG, 21.12.1976 - 2 WD 9.76

    Verurteilung eines Soldaten wegen eines Dienstvergehens zur Entfernung aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Eine zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führende Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG liegt auch vor, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe in dieser Höhe ausgesprochen wird (BVerwG, B. v. 21.12.1976 - II WD 9.76 - BVerwGE 53, 236 - juris Rn. 25; B. v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris Rn. 1; U. v. 1.7.2003 a. a. O. Rn. 5).

    Dabei ist unerheblich, ob die Gesamtfreiheitsstrafe allein aus Freiheitsstrafen oder - wie hier - entsprechend § 53 Abs. 2 Satz 1, § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, Abs. 3 StGB aus Geld- und Freiheitsstrafen gebildet worden ist (BVerwG, B. v. 21.12.1976 a. a. O.).

  • BGH, 18.05.1955 - 3 StR 102/55
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    2 St 73/76">NJW 1976, 1951), i. Ü. kann eine unrichtige Bezeichnung auch in die richtige umgedeutet werden (BGH, U. v. 18.5.1955 - 3 StR 102/55 - BGHSt 7, 322).

    Die nach § 39 StGB festzusetzende Strafdauer ist unabhängig davon, wann die Strafe vollstreckt wird (BGH, U. v. 18.5.1955 a. a. O.).

  • OLG Saarbrücken, 18.02.1994 - 1 Ws 126/93
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Dem steht nicht entgegen, dass bei einer nach Monaten bemessenen Freiheitsstrafe die tatsächlich zu verbüßende Strafzeit aufgrund der unterschiedlichen Länge der Kalendermonate verschieden ausfallen kann (was im Einzelfall hinzunehmen ist, vgl. RG, U. v. 28.9.1896 - 2455/96 - RGSt 29, 75; OLG Saarbrücken, B. v. 18.2.1994 - 1 Ws 126/93 - NStZ 1994, 408), da § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG nicht an die tatsächliche Haftdauer, sondern an den Strafausspruch anknüpft.
  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Eine zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führende Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG liegt auch vor, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe in dieser Höhe ausgesprochen wird (BVerwG, B. v. 21.12.1976 - II WD 9.76 - BVerwGE 53, 236 - juris Rn. 25; B. v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris Rn. 1; U. v. 1.7.2003 a. a. O. Rn. 5).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 51.88

    Beamtenverhältnis - Beendigung - Straftat - Fahrlässigkeit - Vorsatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Die vorliegende Fallkonstellation ist auch schon von vornherein nicht mit der vergleichbar, dass aus dem Strafurteil nicht eindeutig hervorgeht, ob bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher in Tateinheit mit fahrlässiger Tat die Verhängung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe allein wegen der Vorsatztat erfolgt ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.1989 - 2 C 51.88 - BVerwGE 84, 1 - juris Rn. 15), da aufgrund des Strafurteils rechtskräftig feststeht, dass der Kläger wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt worden ist.
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Zwar ist diese Folge bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigen (BGH, U. v. 16.12.1987 - 2 StR 527/87 - BGHSt 35, 148), was das Strafgericht auch getan hat.
  • BVerwG, 30.04.1980 - 2 B 35.80

    Beendigung des Beamtenverhältnisses - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Eine Verurteilung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe entspricht einem vollen Jahr (BVerwG, B. v. 30.4.1980 - 2 B 35.80 - juris Rn. 4; U. v. 1.7.2003 - 1 WD 34.02 - BVerwGE 188, 262 juris Rn. 1) und erlaubt eine eindeutige Anknüpfung.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 39.96

    Keine Hinterbliebenenversorgung eines Witwers wegen eines vor der Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Es ist irrelevant, welches Strafmaß auf die einzelnen durch den Kläger vorsätzlich begangenen Taten entfällt, da es insoweit nur auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen ankommt (BVerwG, U. v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29).
  • RG, 28.09.1896 - 2455/96

    Ist bei Anwendung des § 60 St.G.B.'s die erlittene Untersuchungshaft als

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307
    Dem steht nicht entgegen, dass bei einer nach Monaten bemessenen Freiheitsstrafe die tatsächlich zu verbüßende Strafzeit aufgrund der unterschiedlichen Länge der Kalendermonate verschieden ausfallen kann (was im Einzelfall hinzunehmen ist, vgl. RG, U. v. 28.9.1896 - 2455/96 - RGSt 29, 75; OLG Saarbrücken, B. v. 18.2.1994 - 1 Ws 126/93 - NStZ 1994, 408), da § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG nicht an die tatsächliche Haftdauer, sondern an den Strafausspruch anknüpft.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Als "eine vorsätzliche Tat" im Sinne der beamtenrechtlichen Verlustregelungen ist das dem Strafausspruch wegen vorsätzlichen Handelns insgesamt zugrundeliegende Verhalten anzusehen (vgl. zur inhaltsgleichen Bundesnorm: BVerwG, Urteil vom 29. Dezember 1969 - VI C 4.65 -, BVerwGE 34, 353 [356 f.]; Beschluss vom 10. Juni 1992 - 2 B 88.92 und 2 C 13.92 -, juris Rn. 1; Urteil vom 15. Mai 1997 - 2 C 39.96 -, juris Rn. 29; OVG NW, Urteil vom 15. April 1999 - 12 A 2950/98 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2016 - 3 ZB 14.1307 -, juris Rn. 9; und vom 5. August 2019 - 3 ZB 17.2479 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 3 ZB 17.2479

    Kein Erfordernis eines "besonderen Gesetzes" für die Aberkennung des Ruhegehalts

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe auch vorliegt, wenn wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen eine Gesamtfreiheitsstrafe - selbst wenn sie nachträglich gebildet wird - ausgesprochen worden ist (BVerwG, B.v. 10.6.1992 - 2 B 88.92, 2 C 13.92 - juris; U.v. 15.5.1997 - 2 C 39.96 - juris Rn. 29 dem folgend: OVG NW, U.v. 15.4.1999 - 12 A 2950/98 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 10.6.2016 - 3 ZB 14.1307 - juris Rn. 9).
  • VG Wiesbaden, 30.11.2017 - 28 K 1366/14
    Maßgeblich ist vorliegend letztlich aber auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe wegen mehrerer vorsätzlicher Rechtsverletzungen abzustellen, und zwar unabhängig davon, dass in die Bildung der Gesamtstrafe auch einzelne Geldstrafen eingeflossen sind (Bayer. VGH, B. v. 10.06.2016 - 3 ZB 14.1307 -, juris, Rn.9f m.w.N.).
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