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   VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107   

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VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107 (https://dejure.org/2021,19053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.06.2021 - 19 ZB 20.107 (https://dejure.org/2021,19053)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 19 ZB 20.107 (https://dejure.org/2021,19053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fortdauernder Identitätstäuschung

  • rewis.io

    Identitätstäuschung, Reisefähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Ursächlichkeit des Verhaltens eines Ausländers für die Unmöglichkeit seiner Ausreise und die Erteilung von Duldungen aufgrund Identitätstäuschung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Ursächlichkeit des Verhaltens eines Ausländers für die Unmöglichkeit seiner Ausreise und die Erteilung von Duldungen aufgrund Identitätstäuschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7).

    Dabei besteht grundsätzlich ein gewichtiges öffentliches Interesse an der Identifizierung eines Ausländers vor der Legalisierung seines Aufenthalts und an der Erfüllung diesbezüglicher Mitwirkungspflichten (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013, a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 1 B 19.14

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Klärung von Identität und

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7).

    Es ist ein legitimes Anliegen, die Verfestigung eines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland durch Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG jedenfalls in den Fällen zu verhindern, in denen der Ausländer an der Klärung seiner Identität nicht ausreichend mitwirkt (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), dessen Beurteilung sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts richtet (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 CE 17.30
    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist grundsätzlich erforderlich, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 CE 13.1890

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; amtsärztliches Attest;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Insbesondere ist es dem Arzt, der ein Attest ausstellt, untersagt, etwaige rechtliche Folgen seiner fachlich begründeten Feststellungen und Folgerungen darzulegen oder sich mit einer rechtlichen Frage auseinanderzusetzen (BayVGH, B.v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 10.7.2003 - 11 S 2262/02 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil (bzw. ein Gerichtsbescheid) sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 2 B 103.97

    Anwendbarkeit des § 70 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Eine Bezugnahme auf eine vorangegangene Entscheidung (wie hier einem Beschluss der Kammer im Prozesskostenhilfeverfahren) ist jedoch zulässig (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.1997 - 2 B 103.97 - juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107
    Der geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), dessen Beurteilung sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts richtet (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12), so dass eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt der Entscheidung in dem durch die Darlegung des Rechtsmittelführers vorgegebenen Prüfungsrahmen zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 20.2.2017 - 10 ZB 15.1804 - juris Rn. 7), liegt nicht vor.
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349

    Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12).

    Ist absehbar, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit von Sozialleistungen abhängig sein wird, sprechen gute Gründe dafür, von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung nicht abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 7).

    Eine dauerhafte Erkrankung, die einer lebensunterhaltssichernden Erwerbstätigkeit entgegensteht, begründet nach den oben dargestellten Grundsätzen für sich allein noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls (BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12 m.V.a. Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020 AufenthG § 5 Rn 27).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12).

    Ist absehbar, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit von Sozialleistungen abhängig sein wird, sprechen gute Gründe dafür, von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung nicht abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 7).

    Eine dauerhafte Erkrankung, die einer lebensunterhaltssichernden Erwerbstätigkeit entgegensteht, begründet nach den oben dargestellten Grundsätzen für sich allein noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls (BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12 m.V.a. Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020 AufenthG § 5 Rn 27).

  • VG Regensburg, 27.06.2022 - RN 9 K 22.607

    Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Erkrankung, Ausreise, Bescheid, Einreise,

    Wiederum genügt weder die Stellungnahme noch das Attest den Anforderungen des § 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG, die auf die Substantiierung der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG betreffende Geltendmachung der Unmöglichkeit einer Ausreise der Klägerin zu übertragen sind (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107, BeckRS 2021, 15860).

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zu den prognostizierten Folgerungen kommt und welche Tatsachen dieser Einschätzung zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 19; B.v. 5.1.2017 - 10 CE 17.30 - juris Rn. 7; B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107, BeckRS 2021, 15860 Rn. 9, beck-online).

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778

    Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines

    Die Voraussetzungen, deren Erfüllung die Rechtsprechung für den Nachweis seelischer Beeinträchtigungen verlangt und die Anforderungen, die § 60a Abs. 2c AufenthG an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung stellt, sind auf die Substantiierung der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 AufenthG betreffende Geltendmachung der Unmöglichkeit einer Ausreise zu übertragen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris).
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