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   VGH Bayern, 10.07.2017 - 7 CE 17.10043   

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https://dejure.org/2017,28832
VGH Bayern, 10.07.2017 - 7 CE 17.10043 (https://dejure.org/2017,28832)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.07.2017 - 7 CE 17.10043 (https://dejure.org/2017,28832)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - 7 CE 17.10043 (https://dejure.org/2017,28832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Ausgeschöpfte Ausbildungskapazität im Studiengang Psychologie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMU München; Psychologie (Bachelor); Wintersemester 2016/2017; Anteilquote; Hochschulzulassung; jährliche Aufnahmekapazität; Kapazitätsberechnung; Einschätzung- und Gestaltungsspielraum; Zulassungszahl; Psychopathologie; Nebenfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 7 CE 16.10268

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2017 - 7 CE 17.10043
    In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits entschieden, dass die Festsetzung der jeweiligen Anteilquote für den streitgegenständlichen Studiengang sowie für den Studiengang Psychopathologie (Nebenfach) nicht zu beanstanden ist (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 7 CE 16.10268 - juris Rn. 14).

    Bei der Festsetzung der jeweiligen Anteilquote verfügen die LMU und das Staatsministerium (vgl. § 49 Abs. 2 HZV) über einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.6.2013 - 7 CE 13.10001 - juris Rn. 8 m.w.N.), in dessen Rahmen sie auch dem Wunsch vieler Studierender, einen Masterstudiengang zu absolvieren, durch Festsetzung einer hinreichenden Zahl von Studienplätzen in den der Lehreinheit Psychologie zugeordneten Masterstudiengängen Rechnung tragen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 7 CE 16.10268 - juris a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 7 CE 13.10001

    Otto-Friedrich-Universität Bamberg; Psychologie (Bachelor); Wintersemester

    Auszug aus VGH Bayern, 10.07.2017 - 7 CE 17.10043
    Bei der Festsetzung der jeweiligen Anteilquote verfügen die LMU und das Staatsministerium (vgl. § 49 Abs. 2 HZV) über einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.6.2013 - 7 CE 13.10001 - juris Rn. 8 m.w.N.), in dessen Rahmen sie auch dem Wunsch vieler Studierender, einen Masterstudiengang zu absolvieren, durch Festsetzung einer hinreichenden Zahl von Studienplätzen in den der Lehreinheit Psychologie zugeordneten Masterstudiengängen Rechnung tragen dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2016 - 7 CE 16.10268 - juris a.a.O.).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 7 CE 22.10017

    Einführung des Studiengangs Molekulare Medizin an der Universität Regensburg

    Bei der Festsetzung der Anteilquote besteht ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BayVGH, B.v. 10.7.2017 - 7 CE 17.10043 - juris Rn. 10 m.w.N.).
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