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   VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766   

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VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766 (https://dejure.org/2015,22281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.08.2015 - 14 B 14.766 (https://dejure.org/2015,22281)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. August 2015 - 14 B 14.766 (https://dejure.org/2015,22281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten; Beihilfefähigkeit der Präparate "Tears again liposomales Augenspray" und "Hylo-Vision Gel sine"; Einordnung von Medizinprodukten unter den weit auszulegenden beihilferechtlichen Arzneimittelbegriff; Geltung des ...

  • rewis.io

    Beamter, Krankenversicherung, Krankheit, Medizinprodukt, Beihilfefähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Medizinprodukten; Beihilfefähigkeit der Präparate "Tears again liposomales Augenspray" und "Hylo-Vision Gel sine"; Einordnung von Medizinprodukten unter den weit auszulegenden beihilferechtlichen Arzneimittelbegriff; Geltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Die doppelte Verweisung auf § 31 Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und die in der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses getroffenen Regelungen über Medizinprodukte verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (wie BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - zu § 22 Satz 2 der Landesbeihilfeverordnung Berlin).

    Maßgeblich für die Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, soweit nicht eine später ergangene Regelung Rückwirkung für vergangene Zeiträume entfaltet (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 26.3.2015 -5 C 9.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Auch auf diese abschließend als verordnungsfähig anerkannten Medizinprodukte in der Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie verweist § 22 Abs. 1 Satz 2 BBhV a.F. im Wege einer doppelten dynamischen Verweisung (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 11 ff. zum gleichlautenden § 22 Satz 2 der Landesbeihilfeverordnung Berlin).

    Wann danach eine Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber erforderlich ist, lässt sich nur mit Blick auf den jeweiligen Sachbereich und die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes beurteilen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 26.3.2015 -5 C 9.14 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Gleiches gilt, wenn es sich um eine Sachmaterie bzw. Leistungsgruppe innerhalb des Beihilferechts handelt - was auf die Leistungen für Medizinprodukte ebenfalls zutrifft -, deren Bedeutung für die Beihilfeberechtigten insgesamt kein besonders hoher Stellenwert beizumessen ist (vgl. BVerwG, U.v.. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 19).

    Hierfür ist erforderlich, dass das Gesetz eine gemessen an dem zu beachtenden Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend konkrete Verordnungsermächtigung enthält, die den betreffenden Leistungsausschuss inhaltlich deckt (vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Weil der Arzneimittelbegriff in § 80 Abs. 4 BBG weit zu verstehen ist und Medizinprodukte erfasst, hat der Gesetzgeber die Verwaltung in hinreichend bestimmter Weise ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch den völligen oder teilweisen Ausschluss von Medizinprodukten von der Beihilfegewährung (bzw. deren ausnahmsweise Beihilfefähigkeit) zu normieren (vgl. auch BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 22 zum gleichlautenden § 76 Abs. 11 des Landesbeamtengesetzes Berlin).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - (juris Rn. 24 ff.) zum gleichlautenden Landesbeihilferecht Berlin ausgeführt:.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - (juris Rn. 33 ff.) zum gleichlautenden Landesbeihilferecht Berlin ausgeführt:.

    Dies ist der Fall, wenn die Nichterstattung der Aufwendungen zu Belastungen für den Beamten führt, die sich im Hinblick auf die Höhe seiner Alimentation für ihn als unzumutbar darstellen und insbesondere geeignet sind, den angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie zu gefährden (BVerwG, U.v. 26.3.2015 -5 C 9.14 - juris Rn. 39 zu § 7 Satz 2 der Landesbeihilfeverordnung Berlin).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Auch die Verweisung auf Regelwerke, die von nichtstaatlichen Normungsgremien geschaffen wurden, ist nicht generell ausgeschlossen, solange für den Rechtsunterworfenen klar erkennbar ist, welche Vorschriften für ihn im Einzelnen gelten sollen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 39).

    Für die Beantwortung der Frage, ob diese einer dynamischen Verweisung von Verfassung wegen gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten wurden, kommt es neben dem Sachbereich und der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz wesentlich auf den Umfang der Verweisung an (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 42 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1988 - 2 BvL 26/84 - BVerfGE 78, 32 und Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208.).

    Bei einer engen Bandbreite der zur Überprüfung stehenden Verweisung kann davon ausgegangen werden, dass der verweisende Verordnungsgeber die in Bezug genommenen Regelungen im Blick behält, so dass er auf den vorgegebenen Rahmen sprengende oder von ihm nicht gewünschte Änderungen umgehend reagieren kann (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 44).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn verlangt zudem keine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Krankheitsfällen, so dass der Normgeber die Erstattung von Kosten für Medizinprodukte grundsätzlich ausschließen kann, solange eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist und der Maßstab des medizinisch Gebotenen nicht unterschritten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43, S. 6 m.w.N.).".

    Danach gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht etwa die Erstattung von Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg der Maßnahme, für die eine Beihilfe beantragt wurde, von existenzieller Bedeutung für den Betroffenen ist, oder die Maßnahme notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 5 B 44.12 - juris Rn. 8 m.w.N.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43 Rn. 20; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 40.09 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 22 Rn. 20).

  • BVerwG, 18.01.2013 - 5 B 44.12

    Beihilfefähigkeit implantologischer Leistungen; Ausschluss von Aufwendungen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Danach gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht etwa die Erstattung von Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg der Maßnahme, für die eine Beihilfe beantragt wurde, von existenzieller Bedeutung für den Betroffenen ist, oder die Maßnahme notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 5 B 44.12 - juris Rn. 8 m.w.N.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43 Rn. 20; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 40.09 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 22 Rn. 20).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht ist wegen des Zusammenhangs mit der sich ebenfalls aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentationspflicht des Dienstherrn außerdem verletzt, wenn der Beihilfeberechtigte infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteile vom 6. November 2009 - 2 C 60.08 - juris Rn. 19 f. und vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32.12 - BVerwGE 148, 106 Rn. 26).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 40.09

    Beihilfe; Alimentation; künstliche Befruchtung; ICSI; Körperprinzip;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Danach gebietet die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht etwa die Erstattung von Aufwendungen, wenn der absehbare Erfolg der Maßnahme, für die eine Beihilfe beantragt wurde, von existenzieller Bedeutung für den Betroffenen ist, oder die Maßnahme notwendig ist, um wesentliche Verrichtungen des täglichen Lebens erledigen zu können (BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2013 - 5 B 44.12 - juris Rn. 8 m.w.N.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 3.12 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43 Rn. 20; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 40.09 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 22 Rn. 20).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Das Fehlen einer Härtefallregelung würde die Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber der großen Mehrzahl der Beamten nicht in Frage stellen (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2010 - 2 C 12.10 - ZBR 2011, 126 Rn. 16 und 21), so dass es dann gegebenenfalls für eine Übergangszeit ausreichend sein dürfte, aus anderen Bestimmungen der Landesbeihilfeverordnung oder, falls sich dort ein normativer Anknüpfungspunkt nicht finden sollte, unmittelbar aus der Fürsorgepflicht im Wege der verfassungskonformen Auslegung einen gesonderten Erstattungsanspruch für konkrete Härtefälle abzuleiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 und vom 5. Mai 2010 - 2 C 12.10 - ZBR 2011, 126 Rn. 25).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Für die Beantwortung der Frage, ob diese einer dynamischen Verweisung von Verfassung wegen gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten wurden, kommt es neben dem Sachbereich und der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz wesentlich auf den Umfang der Verweisung an (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 42 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1988 - 2 BvL 26/84 - BVerfGE 78, 32 und Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208.).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Für die Beantwortung der Frage, ob diese einer dynamischen Verweisung von Verfassung wegen gezogenen rechtlichen Grenzen eingehalten wurden, kommt es neben dem Sachbereich und der damit verbundenen Grundrechtsrelevanz wesentlich auf den Umfang der Verweisung an (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 - BVerwGE 147, 100 Rn. 42 f. unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1988 - 2 BvL 26/84 - BVerfGE 78, 32 und Urteil vom 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208.).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2015 - 14 B 14.766
    Solche können sich insbesondere im Hinblick auf die Systemunterschiede zwischen beamtenrechtlicher Beihilfe und der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben, die den Gesetzgeber verpflichten könnten, die nähere Bestimmung etwaiger Leistungsausschlüsse selbst zu treffen und sie nicht weiterhin vollständig einem Gremium wie etwa dem Gemeinsamen Bundesausschuss zu überlassen, in dem der Dienstherr nicht vertreten ist und der seine Entscheidungen nicht am Maßstab der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, sondern als Selbstverwaltungsorgan verschiedener als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierter Versichertengemeinschaften zur Wahrung ihrer Interessen zu treffen hat (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126 S. 4, vom 6. November 2009 - 2 C 60.08 - juris Rn. 24 sowie vom 12. September 2013 - 5 C 33.12 - BVerwGE 148, 1 ).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10

    Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • OVG Saarland, 23.08.2010 - 1 A 331/09

    Medizinprodukt; Arzneimittelbegriff; Beihilfefähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 1127/11

    Medizinprodukte als Arzneimittel im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 BBhV a.F.

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12

    Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

  • VG München, 22.03.2018 - M 17 K 16.4940

    Anerkennung, Behandlungsmethode, pharmakologische Wirkung

    Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf apothekenpflichtige Arzneimittel ist auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. VG München, U.v. 17.8.2015, M 17 K 15.1706 - juris Rn. 19 zu § 22 BBhV: BayVGH, U.v. 10.8.2015, 14 B 14.766; VG Ansbach, U.v. 26.7.2016 - AN 1 K 14.01929 - juris Rn. 74; VG Minden, U.v. 14.4.2016 - 4 K 2320/14 - juris).

    Insbesondere ist die Beschränkung nicht wegen Fehlens einer Härtefallregelung unwirksam (vgl. zu § 22 BBhV: OVG NW, U.v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43ff.; BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 Rn. 34ff.; VG Greifswald, U.v. 25.9.2014 - 6 A 77/13 - juris Rn. 23ff.), da in § 49 Abs. 2 BayBhV eine derartige Härtefallregelung enthalten ist.

  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 14.01382

    Beihilfefähigkeit einer genetischen Schwangerschaftsuntersuchung (Praena-Test)

    Die Erstattungsfähigkeit geltend gemachte Aufwendungen richtet sich in beihilferechtlichen Streitigkeiten nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe beantragt wird, soweit nicht eine später ergangene Regelung Rückwirkung für vergangene Zeiträume entfaltet (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BayVGH, Urteil vom 10.8.2015, Az. 14 B 14.766; BVerwG, Urteil vom 26.3.2015, Az. 5 C 9/14; Urteil vom 2.4.2014, Az. 5 C 40/12; Urteil vom 8.11.2012, Az. 5 C 4/12; Urteil vom 15.12.2005, Az. 2 C 35/04; Urteil vom 3.7.2003, Az. 2 C 36/02).
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1279

    Zur Beihilfefähigkeit eines nicht als Arzneimittel zugelassenen Fertigpräparats

    Auch gibt es in § 18 BayBhV keine dynamische Verweisung auf das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - und die dortigen Regelungen des "Bundesausschusses", wie sie etwa im Bereich der Medizinprodukte ohne Annahme eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht für verfassungskonform angesehen worden ist (BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386; im Anschluss daran BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 - juris).
  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1280

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland

    Auch gibt es in § 18 BayBhV keine dynamische Verweisung auf das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung - und die dortigen Regelungen des "Bundesausschusses", wie sie etwa im Bereich der Medizinprodukte ohne Annahme eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht für verfassungskonform angesehen worden ist (BVerwG, U.v. 26.3.2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386; im Anschluss daran BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 - juris).
  • VG München, 22.03.2018 - M 17 K 17.4946

    Beihilferechtlicher Leistungsausschluss

    Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf apothekenpflichtige Arzneimittel ist auch im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. VG München, U.v. 17.8.2015, M 17 K 15.1706 - juris Rn. 19 zu § 22 BBhV: BayVGH, U.v. 10.8.2015, 14 B 14.766; VG Ansbach, U.v. 26.7.2016 - AN 1 K 14.01929 - juris Rn. 74; VG Minden, U.v. 14.4.2016 - 4 K 2320/14 - juris).

    Insbesondere ist die Beschränkung nicht wegen Fehlens einer Härtefallregelung unwirksam (vgl. zu § 22 BBhV: OVG NW, U.v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43ff.; BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 Rn. 34ff.; VG Greifswald, U.v. 25.9.2014 - 6 A 77/13 - juris Rn. 23ff.), da in § 49 Abs. 2 BayBhV eine derartige Härtefallregelung enthalten ist.

  • VG München, 12.07.2016 - M 17 K 16.2357

    Keine Beihilfe für nicht apothekenpflichtige Nahrungsergänzungsmittel

    Dadurch ist sichergestellt, dass der pauschale Leistungsausschluss bei nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Einzelfällen, wie z. B. bei chronischen Erkrankungen, die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen nicht in unzumutbarer Weise übersteigt (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2010 - 2 C 12/10 - ZBR 2011, 126 - juris Rn. 16 und OVG NRW, U.v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43ff. zum Beihilfeausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel; BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 - juris Rn. 34ff. zu § 22 BBhV; VG Minden, U.v. 14.4.2016 - 4 K 2320/14 - juris Rn. 67ff. zur insoweit vergleichbaren BVO NRW; VG Bayreuth, U.v. 10.11.2015 - B 5 K 15.96 - juris Rn. 25ff.).
  • VG München, 17.08.2015 - M 17 K 15.1706

    Beihilfe; fehlende Apothekenpflicht; Nahrungsergänzungsmittel

    Insbesondere ist die Beschränkung nicht wegen Fehlens einer Härtefallregelung unwirksam (vgl. zu § 22 BBhV: OVG NRW, U.v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43ff.; BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 Rn. 34ff.; VG Greifswald, U.v. 25.9.2014 - 6 A 77/13 - juris Rn. 23ff.), da in § 49 Abs. 2 BayBhV eine derartige Härtefallregelung enthalten ist.
  • VG Ansbach, 26.07.2016 - AN 1 K 14.01929

    Keine Beihilfe für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel

    Insbesondere ist die Beschränkung nicht wegen Fehlens einer Härtefallregelung unwirksam, da in § 49 Abs. 2 BayBhV eine derartige Härtefallregelung enthalten ist (vgl. VG München, Urteil vom 17.8.2015, M 17 K 15.1706; zu § 22 BBhV: BayVGH, Urteil vom 10.8.2015, 14 B 14.766).
  • VG Bayreuth, 10.11.2015 - B 5 K 15.96

    Beihilfefähigkeit, Fürsorgepflicht, Vitamin-C-Präparat, Apothekenpflicht

    d) Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf apothekenpflichtige Arzneimittel verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (OVG NRW, U. v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43 ff.; BayVGH, U. v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 - juris Rn. 34 ff; beide zu § 22 BBhV).
  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.326

    Ersatzfähigkeit von Vitaminpräparaten im Wege der Beihilfe, Erstattungsfähigkeit

    Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit auf apothekenpflichtige Arzneimittel verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht (OVG NW, U.v. 20.6.2013 - 1 A 334/11 - juris Rn. 43 ff.; BayVGH, U.v. 10.8.2015 - 14 B 14.766 - juris Rn. 34 ff; beide zu § 22 BBhV).
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