Rechtsprechung
VGH Bayern, 10.08.2018 - 1 ZB 18.31673 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- BAYERN | RECHT
AsylG § 78 Abs. 4 S. 1 u. 4; VwGO § 57 Abs. 2; ZPO § 222 Abs. 1, § 224 Abs. 2; BGB § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2
Antrag auf Zulassung der Berufung- Unzulässigkeit wegen Verfristung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Berufung muss nicht nur innerhalb eines Monats beantragt werden, sondern der Kläger muss auch innerhalb dieser Frist die Zulassungsgründe dargelegen.
- rewis.io
Antrag auf Zulassung der Berufung- Unzulässigkeit wegen Verfristung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine fristgerechte Darlegung der Zulassungsgründe; Zustellung des vollständigen Urteils; Rechtsmittelbelehrung; Fristverlängerung; Ausschlussfrist
- rechtsportal.de
Die Berufung muss nicht nur innerhalb eines Monats beantragt werden, sondern der Kläger muss auch innerhalb dieser Frist die Zulassungsgründe dargelegen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.04.2018 - M 25 K 17.45480
- VGH Bayern, 10.08.2018 - 1 ZB 18.31673
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), Asylbewerber aus Vietnam, …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2018 - 1 ZB 18.31673
Eine (zumal nicht beantragte) Fristverlängerung kam schon deswegen nicht in Betracht, weil es sich bei der Frist für die Begründung der Zulassung der Berufung um eine gesetzliche Ausschlussfrist im Sinn des § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 ZPO handelt, die nicht verlängert werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2012 - 8 ZB 12.30427 - juris Rn. 8 m.w.N.).