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VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BAföG § 10 Abs. 3 S. 3; SGB I § 33c; SGB IV § 19a S. 1; RL 2000/78/EG Art. 3; GG Art. 3
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderleistung nach Überschreiten der Altersgrenze - rewis.io
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderleistung nach Überschreiten der Altersgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.08.2019 - AN 2 K 19.557
- VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12
Unverzüglichkeit iSv § 10 Abs. 3 Satz 3 BaföG; Studierender, der die Altersgrenze …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041
"Unverzüglich" bedeutet in diesem Zusammenhang zwar nicht grundsätzlich "unmittelbar danach", sondern, worauf sowohl das Verwaltungsgericht wie auch der Bevollmächtigte der Klägerin zutreffend abstellen, ohne schuldhaftes Zögern (vgl. OVG Hamburg, B.v. 22.9.2014 - 4 Bf 200/12 - NVwZ-RR 2014, 882 Rn. 22). - BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041
Dabei stellt die Pflicht des Auszubildenden, die Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beansprucht wird, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen, mit wachsendem Überschreiten der Altersgrenze an das Hinausschieben des Ausbildungsbeginns immer strengere Anforderungen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1992 - 11 C 24.92 - NVwZ-RR 1993, 415). - VG Saarlouis, 16.01.2018 - 3 K 2570/16
Ausbildungsförderung nach Vollendung des 30. Lebensjahres
Auszug aus VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041
Damit kommt die Anwendung von § 19a Satz 1 SGB IV im Ausbildungsförderungsrecht nicht in Betracht und gilt, wie das Studentenwerk zutreffend ausführt, für das Ausbildungsförderungsrecht allein § 33c SGB I, der das Bestehen einer Altersgrenze für die Leistung von Ausbildungsförderung - in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2007/78/EG - gerade nicht verbietet (so zutreffend VG Saarlouis, U.v. 16.1.2018 - 3 K 2570/16 - BeckRS 2018, 38908, LS 1).
- VG Ansbach, 12.04.2022 - AN 2 K 21.01436
Zugunstenverfahren, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze …
Die Norm verstößt weder gegen die RL 2000/78/EG noch gegen Verfassungsrecht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2020 - 12 ZB 19.2041 - juris).