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   VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927   

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VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927 (https://dejure.org/2015,29789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2015 - 20 ZB 15.927 (https://dejure.org/2015,29789)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2015 - 20 ZB 15.927 (https://dejure.org/2015,29789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis für ernstliche Zweifel; Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschreibung von Betäubungsmitteln innerhalb der Familie durch einen Arzt; Ausführliche Dokumentation der Untersuchungsergebnisse; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • rewis.io

    Untersagung der Betäubungsmittelabgabe an Familienangehörige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschreibung von Betäubungsmitteln innerhalb der Familie durch einen Arzt; Ausführliche Dokumentation der Untersuchungsergebnisse; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1987 - VI ZR 32/87

    Aufklärungspflicht des Arztes bei erhöhtem Risiko einer Komplikation

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die Risiken der von ihm angewandten Behandlungsmethode aufzuklären, Behandlungsalternativen zu prüfen und dem Patienten aufzuzeigen (BGH, U.v. 10.11.1987 - VI ZR 39/87 - NJW 1988, 1514).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838).
  • BayObLG, 28.08.2002 - 5St RR 179/02

    Fahrlässige Körperverletzung durch Drogenersatzstoffe verschreibenden Arzt.

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Neben dem gebotenen Fachwissen, der erforderlichen Untersuchung und einer sorgfältigen Diagnose gehört zu einer professionellen Anwendung von Betäubungsmitteln die Aufstellung eines Behandlungsplans (einschließlich der erforderlichen Dosieranweisung (BayObLG, B.v. 28.8.2002 - 5St RR 179/02 - NJW 2003, 371) mit einem klaren Therapieziel (BSG. U.v. 17.1.1996 - 3 RK 26/94 - NJW 1996, 2450).
  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die Risiken der von ihm angewandten Behandlungsmethode aufzuklären, Behandlungsalternativen zu prüfen und dem Patienten aufzuzeigen (BGH, U.v. 10.11.1987 - VI ZR 39/87 - NJW 1988, 1514).
  • BGH, 07.07.1987 - VI ZR 146/86

    Pflichten des Arztes bei mehreren Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Er muss zwar nicht den sichersten therapeutischen Weg wählen; ein höheres Risiko muss aber in den besonderen Sachzwängen des konkreten Einzelfalles oder in einer günstigeren Heilungsprognose eine sachliche Rechtfertigung finden (BGH, U.v. 07.7.1987 - VI ZR 146/86 - MDR 1988, 40).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Neben dem gebotenen Fachwissen, der erforderlichen Untersuchung und einer sorgfältigen Diagnose gehört zu einer professionellen Anwendung von Betäubungsmitteln die Aufstellung eines Behandlungsplans (einschließlich der erforderlichen Dosieranweisung (BayObLG, B.v. 28.8.2002 - 5St RR 179/02 - NJW 2003, 371) mit einem klaren Therapieziel (BSG. U.v. 17.1.1996 - 3 RK 26/94 - NJW 1996, 2450).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838).
  • VG München, 30.07.2021 - M 16 S 21.2113

    Ruhen der Approbation als Arzt wegen Zweifeln an gesundheitlicher Eignung und

    Zwar ist es jedem Arzt grundsätzlich möglich, sich selbst ein in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bezeichnetes Betäubungsmittel (wie Cannabis) zu verschreiben (in der Rechtsprechung allerdings kritisch gesehen, vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2015 - 20 ZB 15.927 - juris Rn. 4), die genannten Betäubungsmittel dürfen aber nur dann verschrieben werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen Körper begründet ist, § 13 Abs. 1 Satz 1 BtMG.

    Hierbei sind alle ärztlichen Befunde und Entscheidungen, beginnend bei der Untersuchung und Indikationsstellung über die Festlegung des Therapieziels, des Behandlungsplans und der Dosierung (ggf. einschließlich der Gründe für eine Überschreitung der Verschreibungshöchstmengen) bis hin zur Kontrolle des Behandlungsverlaufs zu dokumentieren, § 10 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns, § 630f Bürgerliches Gesetzbuch (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.9.2015 - 20 ZB 15.927 - juris Rn. 6; Weber, BtMG, 5. Auflage 2017, § 13 Rn. 44 ff.; Hochstein in BeckOK BtMG, 11. Edition Stand: 15.6.2021, § 13 Rn. 19 ff. jeweils m.w.N.).

  • VG München, 23.07.2021 - M 16 S 19.5785

    Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit,

    Sie ist unumgänglich, weil ansonsten die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs durch die zuständigen Behörden nicht gewährleistet werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2015 - 20 ZB 15.927 - juris Rn. 6; Weber, BtMG, 5. Auflage 2017, § 13 Rn. 44 ff.).
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