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   VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214   

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https://dejure.org/2018,28702
VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214 (https://dejure.org/2018,28702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214 (https://dejure.org/2018,28702)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2018 - 1 ZB 17.30214 (https://dejure.org/2018,28702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 37 Abs. 1 S. 1, § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Fortführung des Asylverfahrens nach einem erfolgreichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Rechtsmittelführer bei einer angestrebten Berufungsentscheidung muss erhebliche und konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formulieren und aufzeigen, weshalb diese Fragen entscheidungserheblich und klärungsbedürftig sind und sie über den Einzelfall hinausgehende ...

  • rewis.io

    Fortführung des Asylverfahrens nach einem erfolgreichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 37 Abs. 1 S. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortführung des Asylverfahrens nach einem erfolgreichen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ; grundsätzliche Bedeutung; Asylverfahren; Fortführung; Asylantrag; Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de

    AsylG § 37 Abs. 1 S. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Der Rechtsmittelführer bei einer angestrebten Berufungsentscheidung muss erhebliche und konkrete Tatsachen- oder Rechtsfrage formulieren und aufzeigen, weshalb diese Fragen entscheidungserheblich und klärungsbedürftig sind und sie über den Einzelfall hinausgehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 10 ZB 17.30211

    Unwirksamkeit von Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214
    Denn sie würde sich in einem künftigen Berufungsverfahren nicht stellen (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 10 ZB 17.30211 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 20.2.2018 - A 4 S 169.18 - juris Rn. 6).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm daher nicht berücksichtigt werden, ob die gesetzlich angeordnete Fortführung des Asylverfahrens Sinn macht, auch wenn bereits feststehen sollte, dass der Asylantrag - wenn auch aus anderen Gründen - wiederum als unzulässig abgelehnt werden müsste (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 a.a.O. zur Verneinung der Frage der teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Bestimmung).

    Diese Frage ist vielmehr eine Frage des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 a.a.O m.w.N.).

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 10 ZB 16.444

    Erfolgloser Zulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung - Kein

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 10 ZB 16.631

    Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber aus sicherem Herkunftsstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 1 ZB 17.30214
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d.h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 10 ZB 16.631 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B.v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 10 ZB 19.33987

    Prüfungsmaßstab bei Fortführung des Asylverfahrens nach

    Der Gesetzgeber ordnet die Unwirksamkeit der Unzulässigkeitsentscheidung und der Abschiebungsandrohung unabhängig davon an, aus welchen Gründen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO stattgegeben wurde (BVerwG, U.v. 15.1.2019 - 1 C 15.18 - juris -Ls- 1 und 2; U.v. 25.4.2019 - 1 C 51.18 - juris -Ls- 1; BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 10 ZB 17.30211 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 10.9.2018 - 1 ZB 17.30214 - juris Rn. 4).
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