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   VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999   

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https://dejure.org/2018,28701
VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999 (https://dejure.org/2018,28701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2018 - 3 ZB 16.999 (https://dejure.org/2018,28701)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2018 - 3 ZB 16.999 (https://dejure.org/2018,28701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBesG a.F. § 42a; BayBesG Art. 3, Art. 66, Art. 67
    Keine Zahlung einer (provisionsabhängigen) Leistungszulage für im Außendienst tätigen Verwaltungsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Erfolg einer Klage bedarf es einer Rechtsgrundlage.

  • rewis.io

    Keine Zahlung einer (provisionsabhängigen) Leistungszulage für im Außendienst tätigen Verwaltungsrat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Besoldung; Beamter der AKDB ; Provisionszahlung; Amtszulage; ernstliche Zweifel; Ermessensentscheidung; Vertrieb; Hard- und Software; Vertragsbeamtenverhältnis

  • rechtsportal.de

    Zum Erfolg einer Klage bedarf es einer Rechtsgrundlage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 3 ZB 09.531

    Hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der FHVR; Regellehrverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Im Übrigen kommt auch aufgrund des im Besoldungsrecht geltenden strikten Gesetzesvorbehalts (Art. 3 Abs. 1 BayBesG) die Gewährung von Besoldungsleistungen außerhalb einer gesetzlichen Grundlage nicht in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 3 ZB 09.531 - juris Rn. 29).

    Auf rechtswidrige Leistungen bestünde jedenfalls auch aus Gründen der Gleichbehandlung kein Rechtsanspruch ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2013 - 3 ZB 09.531 - juris Rn. 29).

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Im Übrigen ist der Dienstherr nicht verpflichtet, eine strikte Parallelität der Bezüge von Beamten und Angestellten herbeizuführen (vgl. BVerfG, NB.v. 24.9.2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Das Verwaltungsgericht hat dem Urteil zu Recht zugrunde gelegt, dass Besoldungsleistungen nur gewährt werden dürfen, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (Art. 3 Abs. 1 BayBesG, vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 2 C 2.13 - juris Rn. 18), so dass Vereinbarungen, die eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, unwirksam sind (Art. 3 Abs. 2 BayBesG, vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2005 - 2 C 5.04 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Das Verwaltungsgericht hat dem Urteil zu Recht zugrunde gelegt, dass Besoldungsleistungen nur gewährt werden dürfen, wenn und soweit sie gesetzlich vorgesehen sind (Art. 3 Abs. 1 BayBesG, vgl. BVerwG, U.v. 27.3.2014 - 2 C 2.13 - juris Rn. 18), so dass Vereinbarungen, die eine höhere als die gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, unwirksam sind (Art. 3 Abs. 2 BayBesG, vgl. BVerwG, U.v. 7.4.2005 - 2 C 5.04 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    (5) Soweit der Kläger ergänzend auf das gesamte erstinstanzliche Vorbringen Bezug nimmt, erfüllt diese pauschale Bezugnahme schon nicht das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 3 ZB 16.195

    Dienstvertrag und ernennungsähnlicher Verwaltungsakt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Eine Verletzung der formellen Begründungspflicht vermag aber keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu begründen, weil sich § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf das Ergebnis der Entscheidung und nicht auf das Verfahren bezieht (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2017 - 3 ZB 16.195 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 ZB 16.434

    Pflicht zur Unfallfürsorge - Anerkennung der Dienstunfallfolge

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Damit stellt der Kläger aber weder einen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage, sondern wendet sich lediglich gegen die Beweiswürdigung durch das Verwaltungsgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ohne aufzuzeigen, dass diese augenscheinlich unzutreffend bzw. beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Widersprüche ernstlich zweifelhaft wäre (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 ZB 16.434 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256

    Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Nach st. Rspr. ist dem öffentlichen Interesse an der Beendigung rechtswidriger Leistungen mit Wirkung für die Zukunft i.d.R. der Vorrang gegenüber dem Interesse des Beamten an der Aufrechterhaltung der Zahlungen beizumessen, wenn der unrechtmäßige dauerhafte Bezug von Besoldungsleistungen in Frage steht (vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2018 - 3 B 17.1256 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 25.07.2018 - 3 ZB 15.2645

    Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten - Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999
    Eine Aufklärungsrüge (§ 86 Abs. 1 VwGO) dient aber nicht dazu, Versäumnisse eines Beteiligten in der Vorinstanz zu korrigieren (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2018 - 3 ZB 15.2645 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.438

    Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

    Deshalb sind - nicht dem beamtenrechtlichen Ordnungssystem angehörende - tarifrechtliche Regelungen ebenso außer Acht zu lassen wie der - den eindeutigen Wortlaut des Art. 52 BayBesG außer Acht lassende - Verweis auf die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis mit der Dienstleistung als Beamter (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2018 - 3 ZB 16.999 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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