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   VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380   

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VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380 (https://dejure.org/2019,31870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2019 - 3 CE 19.1380 (https://dejure.org/2019,31870)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2019 - 3 CE 19.1380 (https://dejure.org/2019,31870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BeamtStG § 15 Abs. 3 Satz 1; BayBG Art. 23 Abs. 1 S. 2; BayHO Art. 48; BayLlbG Art. 58 Abs. 4
    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

  • rewis.io

    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellenbesetzung (Schulverwaltung); landesübergreifende Bewerbung zu anderem Dienstherrn; Versetzung; Ermessensentscheidung; Altersgrenze; Stellenbesetzung; Schulverwaltung; landesübergreifende Bewerbung; Dienstherr; Befähigung; Lehramt; Sonderpädagogik; Einwilligung; ...

  • rechtsportal.de

    Nichtberücksichtigung einer Bewerbung für die die Stelle einer Sonderschulrektorin oder eines Sonderschulrektors; Ledigliche Berücksichtigung bayerischer Bewerberinnen und Bewerber bei der Ausschreibung; Erteilung einer Ausnahme von der Altershöchstgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Die Erteilung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 27).

    So wie der Dienstherr auch bei Vorliegen aller gesetzlicher Voraussetzungen grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine vom Beamten beantragte Versetzungsverfügung zu erlassen, ist auch der aufnehmende Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Einverständnis zur Übernahme eines einem anderen Dienstherrn unterstehenden Beamten zu erteilen (vgl. BVerwG, U.v. 13.11.1986 a.a.O. Rn. 16).

    Insoweit gelten in prozessualer und materieller Hinsicht im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, U.v. 13.11.1986 a.a.O.; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.).

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Da die Antragstellerin nicht nur Beförderungsbewerberin ist, sondern zugleich auch die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn anstrebt, wird der zu beachtende gesetzliche Rahmen für die Auswahl nicht nur nach den für die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung maßgeblichen Bestimmungen des Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 94 BV, § 9 BeamtStG, Art. 16 LlbG bestimmt, sondern auch durch das dem Antragsgegner für die von der Antragstellerin erstrebte landesübergreifenden Versetzung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG eingeräumte Ermessen, das im Rahmen der Einverständnisprüfung auszuüben ist (BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 21 zu Versetzungen innerhalb des Freistaates Bayern nach Art. 48 BayBG).

    Die Erteilung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 27).

    Soweit die Regierung im Rahmen ihres gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG eingeräumten Ermessens auf die in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG bzw. Art. 48 BayHO für Einstellungen und Versetzungen von Beamten normierte Altersgrenze von 45 Jahren abstellt, vermag der Senat diese Entscheidung im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung im Ergebnis nicht zu beanstanden (so bereits BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Insoweit gelten in prozessualer und materieller Hinsicht im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, U.v. 13.11.1986 a.a.O.; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Da die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) als Nebenbezug nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 6 BayBesG Bestandteil der Besoldung ist, kommt ihre Nichtberücksichtigung als nicht ruhegehaltsfähige Zulage nicht in Betracht [vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118; Aufgabe der mit Beschluss vom 11.8.2017 (3 CS 17.512 - juris) begonnenen Rechtsprechung des Senats].
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn ist materiell-rechtlich zwingend erforderliche Wirksamkeitsvoraussetzung der landesübergreifenden Versetzungsverfügung des abgebenden Dienstherrn (BVerwG, U.v. 19.12.2002 - 2 C 1.02 - juris Rn. 12; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer/ Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Mai 2019, § 15 BeamtStG Rn. 17).
  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Da die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) als Nebenbezug nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 6 BayBesG Bestandteil der Besoldung ist, kommt ihre Nichtberücksichtigung als nicht ruhegehaltsfähige Zulage nicht in Betracht [vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118; Aufgabe der mit Beschluss vom 11.8.2017 (3 CS 17.512 - juris) begonnenen Rechtsprechung des Senats].
  • VGH Bayern, 07.12.1988 - 3 B 88.01184
    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Die Zulässigkeit vornehmlich bedarfsorientierter Überlegungen im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut, wohl aber aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung (BayVGH, B.v. 23.10.1980 - 179 III 78 - BeckRS 1980, 02157 zu § 123 Abs. 2 BRRG) und ist auch deshalb bei der Entscheidung über das Einverständnis mit einer landesübergreifenden Versetzung nach der Natur der Sache berücksichtigungsfähig (BayVGH, U.v. 7.12.1988 - 3 B 88.01184 - juris Rn. 48).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 3 CE 18.618

    Vergabe eines Dienstpostens

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Der Streitwert beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des von der Antragstellerin angestrebten Amtes (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2018 - 3 CE 18.618 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Aus demselben Grund liegt auch kein Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG) vor (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2016 - 2 C 11.15 - BVerwGE 156, 180 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 3 CE 08.2852

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens - Rektor

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380
    Insofern erfüllt der Beigeladene die in Nr. 5.5 der Richtlinie für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke vom 18. März 2011 (KWMBl Nr. 8 S. 63 - Beförderungsrichtlinie), aufgestellte Mindestanforderung (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2009 - 3 CE 08.2852 - juris Rn. 45 f.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

  • VGH Bayern, 30.11.2021 - 3 ZB 21.2189

    Klageumstellung bei Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe

    Die Erteilung einer Ausnahme nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG ist (systembedingt) aufgrund des Charakters als Ausnahmevorschrift an restriktive Voraussetzungen geknüpft (BayVGH, B.v. 10.9.2019 - 3 CE 19.1380 - juris Rn. 19; Eck in Brinktrine/Voitl BeckOK, Beamtenrecht Bayern, Stand 1.1.2021, Art. 23 BayBG Rn. 27).

    Sie ist nicht klärungsbedürftig, da sie in der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.9.2019 - 3 CE 19.1380 - juris Rn. 19) bereits geklärt ist.

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