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   VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798   

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VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798 (https://dejure.org/2022,30220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2022 - 10 B 22.798 (https://dejure.org/2022,30220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 10 B 22.798 (https://dejure.org/2022,30220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PAG Art. 2 Abs. 4, 11 ff., § 23 Abs. 1, § 24, § 67 Abs. 1, § 69, 75 ff.; FamFG § 87 Abs. 3, § 91 Abs. 1 S. 2; GG Art. 13 Abs. 2
    Rechtswidrige polizeiliche Maßnahme zur Unterstützung der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen - Verstoß gegen den Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG

  • rewis.io

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Polizeiliche Maßnahmen zur Unterstützung der Vollstreckungsorgane des Familiengerichts;, Herausgabe von Kindern an Ergänzungspfleger;, Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei;, Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 13 Abs. 2 GG, § 40 VwGO, Art. 11, Art. 67, Art. 75 ff. PAG
    Polizeirecht: Polizeiliche Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch gerichtliche Zwangsvollstreckungsorgane | Fortsetzungsfeststellungsklage; Zwangsvollstreckung; Herausgabe von Kindern an Ergänzungspfleger; Wohnungsdurchsuchung; Unterstützung durch die Polizei; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Polizeiliche Maßnahmen zur Unterstützung der Vollstreckungsorgane des Familiengerichts; Herausgabe von Kindern an Ergänzungspfleger; Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei; Verstoß gegen Richtervorbehalt

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der polizeilichen Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch gerichtliche Zwangsvollstreckungsorgane

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Polizeiliche Maßnahmen zur Unterstützung der Vollstreckungsorgane des Familiengerichts ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung bei Vollstreckung der Kindesherausgabe

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 13 Abs. 2 GG, § 40 VwGO, Art. 11, Art. 67, Art. 75 ff. PAG
    Polizeirecht: Polizeiliche Unterstützung einer Wohnungsdurchsuchung durch gerichtliche Zwangsvollstreckungsorgane | Fortsetzungsfeststellungsklage; Zwangsvollstreckung; Herausgabe von Kindern an Ergänzungspfleger; Wohnungsdurchsuchung; Unterstützung durch die Polizei; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3798
  • NVwZ-RR 2023, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Denn jedenfalls, wenn die Polizei - wie hier - im Vollstreckungsverfahren Unterstützung bei einer Wohnungsdurchsuchung, die dem verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt in Art. 13 Abs. 2 GG unterliegt (zur Geltung des Richtervorbehalts auch bei Vollstreckungsmaßen grundlegend BVerfG, B.v. 3.4.1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97), leisten soll, setzt die Rechtmäßigkeit dieser Unterstützung die Wahrung dieses Richtervorbehalts voraus (so im Ergebnis wohl auch BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn 3 bzw. 9, wonach die Annahme eines Zivilgerichts, der Schmerzensgeld beanspruchende Polizeibeamte habe anlässlich der Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher rechtmäßig gehandelt, den Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG verkenne).

    Wenn Vollstreckungsorgane - wie hier - eine Wohnung betreten, um dort den Inhabern der Wohnung Kinder wegzunehmen, die diese von sich aus nicht herausgeben wollen, handelt es sich um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG (BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris 11).

    Nach Art. 13 Abs. 2 GG dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden (hierzu und zum Folgenden ausführlich BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Die Vollstreckung der Herausgabe eines Kindes ist durchaus auch außerhalb einer Wohnung möglich (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Denn jedenfalls, wenn die Polizei - wie hier - im Vollstreckungsverfahren Unterstützung bei einer Wohnungsdurchsuchung, die dem verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt in Art. 13 Abs. 2 GG unterliegt (zur Geltung des Richtervorbehalts auch bei Vollstreckungsmaßen grundlegend BVerfG, B.v. 3.4.1979 - 1 BvR 994/76 - BVerfGE 51, 97), leisten soll, setzt die Rechtmäßigkeit dieser Unterstützung die Wahrung dieses Richtervorbehalts voraus (so im Ergebnis wohl auch BVerfG, B.v. 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 - juris Rn 3 bzw. 9, wonach die Annahme eines Zivilgerichts, der Schmerzensgeld beanspruchende Polizeibeamte habe anlässlich der Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher rechtmäßig gehandelt, den Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG verkenne).

    Dies gebietet bereits die grundrechtsschützende Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung (zusammenfassend zum Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden etwa BVerfG, B.v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - BVerfGK 16, 1 - juris Rn. 64; zur verfassungskonformen Ergänzung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG, der die Vollstreckungsorgane von Behörden und die sie begleitende Polizei im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Wohnungsdurchsuchung ermächtigt, um einen Richtervorbehalt etwa VG Ansbach, B.v. 31.3.2022 - AN 5 X 22.00734 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 15.9.2014 - M 18 X 14.3077 - juris Rn. 15 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 3.4.1979 - BVerfGE 51, 97 - juris).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Nachvollziehbare Gründe, warum mit einer Wohnungsdurchsuchung nicht auf die Einholung eines richterlichen Beschlusses gewartet werden konnte (Gefahr im Verzug; vgl. Art. 13 Abs. 2 GG, § 91 Abs. 1 Satz 2 FamFG), etwa Verdachtsmomente für die Annahme, die Kläger hätten sich einer Herausgabe der Kinder durch ein Untertauchen oder eine Flucht ins Ausland entzogen (vgl. dazu etwa Althammer in Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG, 4. Aufl. 2022, § 91 Rn. 5) oder sonstige Anhaltspunkte für eine konkrete, nur durch eine sofortige Wohnungsdurchsuchung abwendbare Gefahr, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Dokumentation der Gründe für eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung vgl. etwa BVerfG, U.v. 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 - BVerfGE 103, 142 - juris Rn. 63), zumal sich die Kläger zum Zeitpunkt der Wohnungsdurchsuchung bereits in polizeilichem Gewahrsam befanden.
  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Auch Art. 6 Abs. 1 EMRK (allgemein hierzu etwa BVerwG, B.v. 14.6.2019 - 7 B 25/18 - juris Rn. 10) gebietet in der vorliegenden Konstellation nichts anderes, zumal die Kläger eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung selbst angeregt haben.
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07

    Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Dies gebietet bereits die grundrechtsschützende Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung (zusammenfassend zum Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden etwa BVerfG, B.v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - BVerfGK 16, 1 - juris Rn. 64; zur verfassungskonformen Ergänzung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG, der die Vollstreckungsorgane von Behörden und die sie begleitende Polizei im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Wohnungsdurchsuchung ermächtigt, um einen Richtervorbehalt etwa VG Ansbach, B.v. 31.3.2022 - AN 5 X 22.00734 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 15.9.2014 - M 18 X 14.3077 - juris Rn. 15 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 3.4.1979 - BVerfGE 51, 97 - juris).
  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 5 X 22.00734

    Durchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung eines Reisepasses

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Dies gebietet bereits die grundrechtsschützende Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung (zusammenfassend zum Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden etwa BVerfG, B.v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - BVerfGK 16, 1 - juris Rn. 64; zur verfassungskonformen Ergänzung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG, der die Vollstreckungsorgane von Behörden und die sie begleitende Polizei im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Wohnungsdurchsuchung ermächtigt, um einen Richtervorbehalt etwa VG Ansbach, B.v. 31.3.2022 - AN 5 X 22.00734 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 15.9.2014 - M 18 X 14.3077 - juris Rn. 15 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 3.4.1979 - BVerfGE 51, 97 - juris).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Durchsuchungen dienen dabei dem Auffinden und Ergreifen einer Person, dem Auffinden, Sicherstellen oder der Beschlagnahme einer Sache oder der Verfolgung von Spuren, die der Wohnungsinhaber nicht von sich aus offenbaren will (vgl. BVerfG, B.v. 5.5.1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 - juris Rn. 26; B.v. 9.6.2020 - BVerfGE 154, 354 - 2 BvE 2/19 - juris Rn. 33).
  • VG München, 15.09.2014 - M 18 X 14.3077

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Durchsetzung eines Tierhalte- und Betreuungsverbots

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Dies gebietet bereits die grundrechtsschützende Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung (zusammenfassend zum Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden etwa BVerfG, B.v. 2.7.2009 - 2 BvR 1691/07 - BVerfGK 16, 1 - juris Rn. 64; zur verfassungskonformen Ergänzung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwZVG, der die Vollstreckungsorgane von Behörden und die sie begleitende Polizei im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung zur Wohnungsdurchsuchung ermächtigt, um einen Richtervorbehalt etwa VG Ansbach, B.v. 31.3.2022 - AN 5 X 22.00734 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 15.9.2014 - M 18 X 14.3077 - juris Rn. 15 jeweils unter Verweis auf BVerfG, B.v. 3.4.1979 - BVerfGE 51, 97 - juris).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Durchsuchungen dienen dabei dem Auffinden und Ergreifen einer Person, dem Auffinden, Sicherstellen oder der Beschlagnahme einer Sache oder der Verfolgung von Spuren, die der Wohnungsinhaber nicht von sich aus offenbaren will (vgl. BVerfG, B.v. 5.5.1987 - 1 BvR 1113/85 - BVerfGE 75, 318 - juris Rn. 26; B.v. 9.6.2020 - BVerfGE 154, 354 - 2 BvE 2/19 - juris Rn. 33).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2022 - 10 B 22.798
    Der Senat hätte auch dann, wenn eigentlich der Rechtsweg zu den Familiengerichten eröffnet gewesen wäre, den Rechtsstreit im Berufungsverfahren nach der Verfahrensordnung seiner Gerichtsbarkeit fortzuführen (BGH, B.v. 26.1.2017 - StB 26 und 28/14 - BGHSt 62, 22 - juris Rn. 26; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 17 Rn. 53 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

  • VGH Bayern, 08.08.2022 - 10 C 22.1665

    Reichweite der Rechtswegverweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit nach dem

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten - auch im Berufungsverfahren 10 B 22.798, das die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Öffnen und Betreten der Wohnung der Kläger betrifft - Bezug genommen.

    Es ist auch nicht erkennbar, dass das Verwaltungsgericht diesen Streitgegenstand in irgendeiner Form im weiteren Verlauf des Ausgangsverfahren, das derzeit beim Senat als Berufungsverfahren 10 B 22.798 anhängig ist, gesondert behandelt hätte.

  • VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4198

    Passivlegitimation, tierschutzrechtliche Anordnungen, hoher Tierbestand,

    Nur so kann auch der besonderen Bedeutung der grundrechtsschützenden Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG für diese schwere Form des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung Rechnung getragen werden (vgl. allgemein BayVGH, B.v. 10.10.2022 - 10 B 22.798 - juris im Hinblick auf den Richtervorbehalt als verfahrensrechtlicher Sicherung der Grundrechte und entsprechenden Folgerungen für die Vollzugsbehörden).
  • VG München, 29.06.2023 - M 22 X 23.930

    Sicherheitsrecht, Haltungsuntersagung und Abgabepflicht hinsichtlich eines

    Da nach dem bisherigen Geschehen nicht davon auszugehen ist, dass die Hündin "..." freiwillig abgegeben wird, die Antragstellerin den genauen Aufenthaltsort der Hündin im Gebäude nicht kennt und daher eine ziel- und zweckgerichtete Suche im Sinne eines "Aufdeckens" von "Verborgenem" in einem für die freie Entfaltung der Persönlichkeit wesentlichen Lebensbereich notwendig erscheint, ist vorliegend eine Wohnungsdurchsuchung im rechtlichen Sinne - in Abgrenzung zum bloßen Betreten einer Wohnung - anzunehmen, für die gemäß Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz (GG) - außer in dem hier nicht einschlägigen Fall der Gefahr in Verzug - der Richtervorbehalt gilt (zur verfassungskonformen Auslegung von Art. 37 Abs. 3 Satz 1 VwZVG vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2000 - 21 C 99.1406 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 10.10.2022 - 10 B 22.798 - juris Rn. 28 m.w.N.).
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