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   VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154   

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https://dejure.org/2018,46268
VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154 (https://dejure.org/2018,46268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154 (https://dejure.org/2018,46268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2018 - 10 ZB 18.1154 (https://dejure.org/2018,46268)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 48 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a und Nr. 9, § 95 Abs. 2 Nr. 2, § 98 Abs. 2 Nr. 3; AsylG § 15 Abs. 2 Nr. 4
    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 48 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst a und Nr. 9, § 95 Abs. 2 Nr. 2, § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG, § 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylG

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats auf einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Fehlender Hinweis auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Visumverfahren

  • rewis.io

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ausweisungsinteresse; Hinweis auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Visumverfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Tätigung von Falschangaben im Visumverfahren gegenüber der französischen Botschaft in Lagos

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ausweisungsinteresse; Hinweis auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Visumverfahren; unionsrechtlich vereinheitlichtes Visumformular; formularmäßige Belehrung; generalpräventives Ausweisungsinteresse; ...

  • rechtsportal.de

    Auswirkung von falschen Angaben im Visumverfahren bei einer Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats auf einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Fehlender Hinweis auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Visumverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 48 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst a und Nr. 9, § 95 Abs. 2 Nr. 2, § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG, § 15 Abs. 2 Nr. 4 AsylG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris) können auch generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG begründen.

    Vom Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann aber auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-) Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris -Ls- und Rn. 16 m.w.N.).

    Ein generalpräventives Ausweisungsinteresse muss zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch aktuell sein (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris -Ls- und Rn. 22).

    Bei abgeurteilten Straftaten stellen die Fristen für ein Verwertungsverbot nach § 51 BZRG in jedem Fall die Obergrenze dar (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23).

    Obwohl insofern die zweijährige Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG mittlerweile abgelaufen sein dürfte, bestehen in der Gesamtschau insbesondere im Hinblick auf das hohe öffentliche Interesse an der Verhinderung von Falschangaben im Visumverfahren sowie von Verstößen gegen die Vorlage- und Aushändigungspflichten in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511 - BA Rn. 15, 19) keine durchgreifenden Zweifel an der Aktualität des Ausweisungsinteresses.

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634

    Materielle Beweislast in Bezug auf den Zeitpunkt des Entschlusses zur

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob das Erfordernis eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz AufenthG a.F.) sich - wie bisher - auf beide Buchstaben in § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG n.F. bezieht (bejahend: SächsOVG, B.v. 15.1.2018 - 3 B 356/17 - juris Rn. 9 m.w.N.) oder nur auf Buchstabe b, denn es ist vorliegend nicht davon auszugehen, dass der erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterblieben ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 14.2634 - juris Rn. 6).

    Jedenfalls hat die Klägerin als die einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend machende Ausländerin in einer solchen Konstellation die für sie günstigen Umstände nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 14.2634 - juris Rn. 8).

  • OLG Köln, 27.04.1999 - Ss 118/99
    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Auch wenn hinsichtlich der falschen Angaben, die die Klägerin unstreitig im Ausland im Rahmen des Visumverfahrens gemacht hat, deutsches Strafrecht nicht anwendbar ist (vgl. OLG Köln, B.v. 27.4.1999 - Ss 118/99 - juris Rn. 12 ff.; Fahlbusch in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 95 AufenthG Rn. 224; Hohoff, BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.11.2018, § 95 AufenthG Rn. 97 m.w.N.), stellt die Vorschrift auch den Gebrauch der so beschafften Urkunde unter Strafe.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Soweit eine über die vorgesehenen Hinweise hinausgehende Belehrung verlangt wird (vgl. Cziersky-Reis in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 54 AufenthG Rn. 61; Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 54 AufenthG Rn. 74; Beichel-Benedetti in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Auflage 2016, § 54 Rn. 33; Discher in GK-AufenthG, Stand September 2018, Rn. 286 zu § 55 AufenthG a.F.), ergibt sich dies weder aus dem Gesetzeswortlaut noch dürfte dies praktisch umsetzbar sein, da im Zusammenhang mit der Täuschung einer Auslandvertretung eines anderen Mitgliedstaates kaum auf sämtliche in Betracht kommenden Sanktionen in den jeweiligen Mitgliedstaaten eingegangen werden kann (so auch OVG Hamburg, B.v. 19.9.2013 - 3 Bs 223/19 - juris Rn. 11; B.v. 25.3.2013 - 3 Bs 90/13 - juris Rn. 1 und 3; siehe auch BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 24).
  • OVG Hamburg, 25.03.2013 - 3 Bs 90/13

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Falschangaben zum Einreisezweck im

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Soweit eine über die vorgesehenen Hinweise hinausgehende Belehrung verlangt wird (vgl. Cziersky-Reis in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, § 54 AufenthG Rn. 61; Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 54 AufenthG Rn. 74; Beichel-Benedetti in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Auflage 2016, § 54 Rn. 33; Discher in GK-AufenthG, Stand September 2018, Rn. 286 zu § 55 AufenthG a.F.), ergibt sich dies weder aus dem Gesetzeswortlaut noch dürfte dies praktisch umsetzbar sein, da im Zusammenhang mit der Täuschung einer Auslandvertretung eines anderen Mitgliedstaates kaum auf sämtliche in Betracht kommenden Sanktionen in den jeweiligen Mitgliedstaaten eingegangen werden kann (so auch OVG Hamburg, B.v. 19.9.2013 - 3 Bs 223/19 - juris Rn. 11; B.v. 25.3.2013 - 3 Bs 90/13 - juris Rn. 1 und 3; siehe auch BVerwG, U.v. 16.11.2010 - 1 C 17.09 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 15.01.2018 - 3 B 356/17

    öffentliches Interesse; Belehrung; Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Dabei bedarf es keiner Erörterung, ob das Erfordernis eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben (vgl. § 55 Abs. 2 Nr. 1 letzter Halbsatz AufenthG a.F.) sich - wie bisher - auf beide Buchstaben in § 54 Abs. 2 Nr. 8 AufenthG n.F. bezieht (bejahend: SächsOVG, B.v. 15.1.2018 - 3 B 356/17 - juris Rn. 9 m.w.N.) oder nur auf Buchstabe b, denn es ist vorliegend nicht davon auszugehen, dass der erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen unterblieben ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.3.2016 - 10 ZB 14.2634 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.08.2018 - 10 C 18.1497

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Geburt eines Kindes wegen des Fehlens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Durch die beharrliche Nichtvorlage des Passes handelte sie ordnungswidrig gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG (s.o.; vgl. auch BayVGH, B.v. 30.8.2018 - 10 C 18.1497 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511

    Ausweisungsinteresse bei Identitätstäuschung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154
    Obwohl insofern die zweijährige Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG mittlerweile abgelaufen sein dürfte, bestehen in der Gesamtschau insbesondere im Hinblick auf das hohe öffentliche Interesse an der Verhinderung von Falschangaben im Visumverfahren sowie von Verstößen gegen die Vorlage- und Aushändigungspflichten in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 10 ZB 16.1511 - BA Rn. 15, 19) keine durchgreifenden Zweifel an der Aktualität des Ausweisungsinteresses.
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Ausgehend von einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB bestehen im Hinblick auf das hohe öffentliche Interesse an der Verhinderung von Verstößen gegen die Vorlage- und Aushändigungspflichten in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154 - juris 9) keine durchgreifenden Zweifel an der Aktualität des Ausweisungsinteresses.
  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 10 CS 23.2320

    Beschwerde, Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung durch

    Im Übrigen besteht - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - auch ein aktuelles generalpräventives Ausweisungsinteresse (zur Berücksichtigungsfähigkeit eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei der Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Leitsatz und Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 28.12.2018 - 10 ZB 18.1154 - juris Rn. 7), zu dem sich die Beschwerdebegründung nicht verhält.
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