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   VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713   

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https://dejure.org/2019,47759
VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 (https://dejure.org/2019,47759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 (https://dejure.org/2019,47759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 (https://dejure.org/2019,47759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 6 Abs. 1, Abs. 3; § 30 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1; AO § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b
    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

  • rewis.io

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei; keine Pflicht zur (Vorab-)Kalkulation der Beiträge; keine Pflicht zur Berücksichtigung eines gemeindlichen Eigenanteils; BGB -Gesellschaft als beitragspflichtige "juristische Person"; abgabenrechtliches ...

  • rechtsportal.de

    Streit um die Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei; Erforderlichkeit einer Kostenkalkulation vor Erlass einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anforderungen an die Bestimmtheit der Regelungen einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung; BGB -Gesellschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 842
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Dass dieser Begriff nach seinem Sinn und Zweck weiter zu verstehen ist als der entsprechende steuerrechtliche Terminus, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 57 ff., 71).

    Auch ein Vergleich mit der unter Umständen der Umsatz- oder Einkommensteuerpflicht unterliegenden Erbengemeinschaft, die als solche nicht fremdenverkehrsbeitragspflichtig ist (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - KStZ 2016, 194 Rn. 19; VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 74), steht der Annahme einer Beitragspflicht der BGB-Außengesellschaft nicht entgegen.

    Dass hier mit dem Begriff des "Gewinns" nicht allein gemäß der einkommensteuerrechtlichen Terminologie der bei Selbständigen nach den §§ 4 bis 7k EStG zu bestimmende Gewinn, sondern ebenso der nach den §§ 8 bis 9b EStG errechnete Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten gemeint ist, liegt angesichts des weitverstandenen Begriffs der "selbständig tätigen Personen" auf der Hand (vgl. auch VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 61 m.w.N.).

    Die von der Antragstellerin erwähnte Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, in der ein diesbezüglicher Grundrechtsverstoß gerügt worden war, hatte keinen Erfolg (VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 14.2771

    Auskunftspflicht eines Steuerberaters bei Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrags -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Maßgebend ist dabei allein, dass die Abgabensätze nicht zu einer nach Art. 6 Abs. 1 KAG unzulässigen Kostenüberdeckung führen (BayVGH, U.v. 10.12.1982 - 23 N 81 A.1479 - BayVBl 1983, 755; U.v. 9.6.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29).

    Wie der Senat in der - allerdings die früheren Beitragszeiträume 2008 und 2011 betreffenden - Entscheidung vom 9. Mai 2016 (Az. 4 B 14.2771 - KStZ 2017, 316 Rn. 29) dargelegt hat, ließen es die im Internet veröffentlichten Vorberichte zu den Haushaltsplänen 2011 bis 2015 als plausibel erscheinen, dass allein schon wegen des von der Antragsgegnerin betriebenen Personalaufwands für die Touristeninformation und wegen des Sachaufwands für weitere tourismusspezifische Maßnahmen in der Vergangenheit keine Überdeckung eingetreten ist.

    h) Soweit sich die Antragstellerin auf ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht hinsichtlich der geforderten Weitergabe von Mandantendaten beruft (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. cc Dreifachbuchst. ccc KAG i. V. m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO), kann zunächst auf die Grundsatzentscheidung des Senats verwiesen werden, in welcher der Einwand einer insoweit bestehenden Verschwiegenheitspflicht mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen wurde (BayVGH, U.v. 9.6.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 31 ff.).

  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827

    Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    An diesem Ergebnis würde sich auch dann nichts ändern, wenn man der Auffassung folgte, dass der Gesetzgeber die persönliche Beitragspflicht in Art. 6 Abs. 1 KAG umfassend und abschließend geregelt hat (insoweit offenlassend BayVGH, U.v. 9.7.2018 - 4 ZB 17.1827 - NVwZ-RR 2018, 824 Rn. 9).

    Auch wenn der Gewinn bei einer Gesamthandsgemeinschaft wie der BGB-Gesellschaft durch einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ermittelt wird und somit - aus einkommensteuerrechtlicher Sicht - nicht "die Gesellschaft" unmittelbar ihren Gewinn zu versteuern hat, lässt sich gleichwohl durch Addition der einzelnen Gewinnanteile ein im Grundsatz der Einkommensteuer unterliegender Gesamtgewinn der BGB-Gesellschaft beziffern, der dem Fremdenverkehrsbeitrag zugrunde gelegt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2018 - 4 ZB 17.1827 - NVwZ-RR 2018, 824 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 BV 14.2325

    Fremdenverkehrsbeitrag, Mitwirkungspflicht und Vergleichsberechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Eine solche Außengesellschaft, als die die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin geführt wurde, muss daher - ebenso wie die in Art. 6 Abs. 1 KAG genannten (ebenfalls teilrechtsfähigen) offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften - den selbständig tätigen juristischen Personen im Sinne von § 1 Abs. 1 FVBS beitragsrechtlich gleichgestellt werden (BayVGH, U.v. 9.5.2016, a.a.O., Rn. 30 m.w.N.; ebenso Engelbrecht, a.a.O., Rn. 21; VGH BW, U.v. 25.8.2003 - 2 S 2192/02 - NVwZ 2003, 1403), so dass ihr gegenüber Beitragsbescheide erlassen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2010 - 6 BV 09.1363 - BayVBl 2011, 273 Rn. 27 f.).

    d) Auch die Einwände der Antragstellerin gegen das vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligte (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 BV 14.2325 - KStZ 2016, 196 Rn. 19) Vergleichs- oder Doppelberechnungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 FVBS greifen nicht durch.

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 4 B 15.2338

    Fremdenverkehrsbeitrag für Verpächter einer Gaststätte in Erbengemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    aa) In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, in welchen Fällen von einer "selbständig tätigen Person" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 KAG und § 1 Abs. 1 FVBS gesprochen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Auch ein Vergleich mit der unter Umständen der Umsatz- oder Einkommensteuerpflicht unterliegenden Erbengemeinschaft, die als solche nicht fremdenverkehrsbeitragspflichtig ist (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 15.2338 - KStZ 2016, 194 Rn. 19; VerfGH, E.v. 24.5.2019 - Vf. 23-VI-17 - NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 74), steht der Annahme einer Beitragspflicht der BGB-Außengesellschaft nicht entgegen.

  • BVerfG, 18.08.1989 - 2 BvR 329/88

    Fremdenverkehrsabgabe - Steuerberater

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Nach ständiger Rechtsprechung sind vielmehr auch Leistungen etwa von Freiberuflern zu berücksichtigen, die den unmittelbar aus dem Fremdenverkehr Bevorteilten für deren Fremdenverkehrstätigkeit erbracht werden, ohne den Auswärtigen selbst etwas zu nützen (Engelbrecht in Schieder/Happ, a.a.O., Rn. 40; speziell zu Steuerberatern BayVGH, U.v. 10.8.1984 - 4 B 82 A.1536 - ZKF 1984, 242; BVerfG, B.v. 18.8.1989 - 2 BvR 329/88 - NVwZ 1989, 1052).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Auch im dazu ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wird ausgeführt, es liege auf der Hand, dass Informationen, die im Abgabenerhebungsverfahren aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die zuständige Behörde weitergegeben würden, die ihrerseits dem strafbewehrten Steuergeheimnis unterliege, nicht "unbefugt" offenbart würden (BVerwG, B.v. 17.11.2016 - 9 B 51.16 - juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 28.08.2002 - 1 K 675/00

    Heranziehung einer anwaltlichen Sozietät zur Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Sollte sich erweisen, dass es für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag ausreicht, wenn die Antragstellerin bezüglich ihrer unmittelbar vom Fremdenverkehr profitierenden Mandanten aussagefähige Daten in anonymisierter Form (z. B. den jeweiligen Jahresumsatz und die Branchenzugehörigkeit) mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8; VG Freiburg, U.v. 28.8.2002 - 1 K 675/00 - juris Rn. 15), so ergäben sich auch daraus allein noch nicht im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beitragsbescheide.
  • BFH, 29.08.2012 - X S 5/12

    Steuergeheimnis

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    In den Entscheidungsgründen führte das Gericht unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (B.v. 29.8.2012 - X S 5/12 (PKH) - juris Rn. 11 f.) aus, dass es sich bei einer solchen Mitteilung um eine nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO zulässige Offenbarung der Verhältnisse Dritter handeln dürfte, die der Durchführung eines Verfahrens im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO diene (VerfGH, a.a.O., Rn. 45).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 4 ZB 06.167
    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
    Sollte sich erweisen, dass es für die Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag ausreicht, wenn die Antragstellerin bezüglich ihrer unmittelbar vom Fremdenverkehr profitierenden Mandanten aussagefähige Daten in anonymisierter Form (z. B. den jeweiligen Jahresumsatz und die Branchenzugehörigkeit) mitteilt (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8; VG Freiburg, U.v. 28.8.2002 - 1 K 675/00 - juris Rn. 15), so ergäben sich auch daraus allein noch nicht im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Beitragsbescheide.
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

  • VGH Bayern, 14.01.2016 - 4 B 14.2227

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht im Zusammenhang mit Fremdenverkehr

  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 4 N 07.555

    Normenkontrollverfahren - Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages -

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 6 BV 09.1363

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstückseigentümer; Gesellschaft bürgerlichen

  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

  • OVG Sachsen, 07.04.2020 - 3 B 111/20

    Coronavirus; Immunität; Umfeld des Wohnbereichs; Verhältnismäßigkeit;

    Im Übrigen würde die begehrte Außervollzugsetzung zwingenden Erwägungen der Praktikabilität und des Verwaltungsvollzugs zuwiderlaufen und wäre damit als Mittel der Eindämmung weiterer Infektionen ungeeignet (zu diesen Grundsätzen BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168

    Fremdenverkehrsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Kostenkalkulation, mittelbarer

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen mangels einer gesetzlichen Verweisung in Art. 6 KAG die für sonstige Beiträge geltende Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 KAG nicht zur Anwendung kommt (BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).

    Von einer solchen Situation ist das Verwaltungsgericht ausgegangen, indem es auf die Feststellung des Senats im Eilverfahren (B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 - juris Rn. 17) verwiesen hat, wonach es die im Internet veröffentlichten Vorberichte zu den Haushaltsplänen 2011 bis 2015 allein schon wegen des von der Beklagten betriebenen Personalaufwands für die Touristeninformation und wegen des Sachaufwands für weitere tourismusspezifische Maßnahmen als plausibel erscheinen ließen, dass bisher keine Überdeckung eingetreten ist, wobei auch keine Anhaltspunkte für eine entscheidende Änderung der Kosten- und Einnahmesituation in den Jahren nach 2015 bestanden.

    Wie der Senat bereits im vorangegangenen Eilbeschluss (BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 u.a. - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 22) dargelegt hat, ergaben sich über die gesetzlich normierten Vorgaben hinaus keine weiteren Bestimmtheitsanforderungen aus dem vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), da die Beklagte beim Vollzug ihrer Beitragssatzung schon aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht an diese bundesrechtliche Verwaltungsvorschrift gebunden war; ohnehin gilt der Erlass nur für den Bereich der Steuern und nicht auch der sonstigen Abgaben (AEAO zu § 1).

    Für den Fremdenverkehrsbeitrag sind die mit der Nachprüfbarkeit einer Kalkulation und mit einem etwaigen gemeindlichen Eigenanteil zusammenhängenden Fragen vielmehr seit langem geklärt (BayVGH, U.v. 9.5.2016 - 4 B 14.2771 - KStZ 2016, 173 Rn. 29 m.w.N.; B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 11 m.w.N.).

    Sollte sich erweisen, dass es für die Heranziehung der Klägerin zum Fremdenverkehrsbeitrag ausreicht, wenn sie bezüglich dieser Mandanten aussagefähige Daten in anonymisierter Form (z. B. den jeweiligen Jahresumsatz und die Branchenzugehörigkeit) mitteilt (s. BayVGH, B.v. 1.2.2007 - 4 ZB 06.167 - juris Rn. 8; VG Freiburg, U.v. 28.8.2002 - 1 K 675/00 - juris Rn. 15), würde sich die Frage einer etwaigen Offenlegung der einzelnen Mandatschaftsverhältnisse von vornherein nicht stellen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - NVwZ-RR 2020, 842 Rn. 26).

  • VGH Bayern, 29.01.2020 - 4 B 18.2285

    Fremdenverkehrsbeitrag

    Zur Unwirksamkeit der Satzung hätte diese Regelung nur führen können, wenn dadurch das aus der Formulierung des Art. 6 Abs. 1 KAG ("zur Deckung des gemeindlichen Aufwands...") abzuleitende Verbot eines gezielt herbeigeführten oder eines nicht bloß vorübergehenden und von der Gemeinde hingenommenen Überschusses der Beitragseinnahmen über die Ausgaben für die Fremdenverkehrsförderung verletzt worden wäre (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 u.a. - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 113/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Sächsische Corona-Schutz-Verordnung;

    11 Im Übrigen würde die begehrte Außervollzugsetzung zwingenden Erwägungen der Praktikabilität und des Verwaltungsvollzugs zuwiderlaufen und wäre damit als Mittel der Eindämmung weiterer Infektionen ungeeignet (SächsOVG, Beschl. v. 7. April 2020 - 3 B 111/20 -, Rn. 13 und Verweis auf BayVGH, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - 4 CS 19.712, 4 CS 19.713 -, juris Rn. 19).
  • VG München, 13.07.2020 - M 1 E 19.5556

    Grundstücksvergabe im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Gemäß Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG muss ein Verwaltungsakt für seine hinreichende Bestimmtheit angeben, wer von der Regelung des Verwaltungsaktes materiell betroffen, also berechtigt oder verpflichtet wird (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2019 - 4 CS 19.712 - juris Rn. 22; NdsOVG, B.v. 20.5.2020 - 9 LC 138/17 - juris Rn. 37; Stelkens in Stelkens/Bonks/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 37 Rn. 10).
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