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   VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198   

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VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198 (https://dejure.org/2019,44711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2019 - 8 C 19.2198 (https://dejure.org/2019,44711)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 8 C 19.2198 (https://dejure.org/2019,44711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Beiladung; keine notwendige oder einfache Beiladung; rechtliches Interesse; Widmung von Parkflächen; gerichtliches Ermessen; einfache Beiladung; Beiladung; Baugenehmigung; Entscheidungsdatum; Nachbarklage; notwendige ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung zum Klageverfahren gegen die straßenrechtliche Widmung von Parkplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2016 - 4 B 860/15

    Untersagung der Sportwettvermittlung wegen strukturellen Vollzugsdefizits nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Kann sich dagegen ein Obsiegen des Klägers allenfalls zugunsten des Dritten auswirken, so mag unter Umständen eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO angezeigt sein; ein Fall der notwendigen Beiladung liegt dann nicht vor (BVerwG, B.v. 27.9.1995 - 3 C 11.94 - NVwZ-RR 1996, 299 = juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 14.4.2016 - 4 B 860.15 - ZfWG 2016, 358 = juris Rn. 8).

    Zudem soll durch die Erstreckung der Rechtskraftwirkung auf sie (§ 121 Nr. 1 VwGO) weiteren Rechtsstreitigkeiten mit der Möglichkeit widersprüchlicher Entscheidungen vorgebeugt werden (BayVGH, B.v. 23.6.2015 - 10 C 15.772 - ZfWG 2015, 465 = juris Rn. 37; OVG NW, B.v. 14.4.2016 - 4 B 860/14 - ZfWG 2016, 358 = juris Rn. 19; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, § 65 Rn. 7).

    Ihr Interesse am Fortbestand der Widmung der Parkplätze deckt sich mit dem Prozessziel der Beklagten, sodass ihre Beteiligung am Rechtsstreit nicht erforderlich ist, um sich mit ihrem Rechtsstandpunkt Gehör zu verschaffen (vgl. OVG NW, B.v. 12.9.2019 - 4 E 635/19 - juris Rn. 10; B.v. 14.4.2016 - 4 B 860.15 - ZfWG 2016, 358 = juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 20.06.1995 - 8 B 68.95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung - Befugnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3).

    Die Anforderungen, die an die Zulässigkeit einer einfachen Beiladung zu stellen sind, erreichen dabei nicht den Grad der Anforderungen, die nach § 42 Abs. 2 VwGO an die Zulässigkeit einer Klage zu stellen wären (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 = juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 65 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 5 C 18.2513

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Dies ist der Fall, wenn dieser in einer solchen Beziehung zu wenigstens einer der Parteien oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten in der Sache seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann (BVerwG, B.v. 20.6.1995 - 8 B 68.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 119 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3).

    Wird ein Beiladungsantrag abgelehnt, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2003 - 8 B 96.3098

    Zulässigkeit des Reitens auf aus sachlichen Gründen als beschränkt-öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Dritte haben deshalb grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Widmung (BayVGH, U.v. 5.12.2002 - 8 B 96.3098 - BayVBl 2003, 526 = juris Rn. 29; Häußler in Zeitler, Bay-StrWG, Stand März 2019, Art. 6 Rn. 28).

    Dass die Straßenbaubehörde bei der Widmung einer Reihe von Bindungen unterliegt, sodass ihr Ermessenspielraum eher gering ist (BayVGH, U.v. 5.12.2002 - 8 B 96.3098 - BayVBl 2003, 526 = juris Rn. 31; Kodal, Straßenrecht, 7. Aufl. 2010, Kapitel 8 Rn. 35), ändert daran nichts.

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261

    Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Ein solches Erschließungsrecht betrifft aber allenfalls die verkehrsmäßige Anbindung an die Straße (vgl. dazu BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - KommJur 2019, 303 = juris Rn. 16; Tophoven in Spannowsky/ Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 30 Rn. 37), die vorliegend durch die Ortsstraße "...ring" gesichert ist, nicht aber die hier gegenständlichen Parkplätze.
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Gleichwohl ist in den Blick zu nehmen, dass Anlieger die Einziehung einer Straße (Art. 8 BayStrWG), die der Beschwerdeführerin im Klageverfahren faktisch droht (Aufhebung der Widmung), nur angreifen können, wenn es um die Erreichbarkeit ihres Grundstücks in der Weise geht, dass diese vollständig wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und sie dadurch gravierend betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2351 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2016 - 4 E 409/16

    Ermessen des Gerichts hinsichtlich Beiladung eines Dritten i.R.e.

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Wird ein Beiladungsantrag abgelehnt, ist das Beschwerdegericht nicht auf die Nachprüfung der Ermessensausübung durch das erstinstanzliche Gericht beschränkt, sondern übt eigenes Ermessen aus (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 5 C 18.2513 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 29.8.2016 - 4 E 409/16 - juris Rn. 6 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351

    Erfolgloser Berufungszulassungantrag zur Einziehung eines Teilstücks einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Gleichwohl ist in den Blick zu nehmen, dass Anlieger die Einziehung einer Straße (Art. 8 BayStrWG), die der Beschwerdeführerin im Klageverfahren faktisch droht (Aufhebung der Widmung), nur angreifen können, wenn es um die Erreichbarkeit ihres Grundstücks in der Weise geht, dass diese vollständig wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und sie dadurch gravierend betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2351 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 11 C 09.712

    Beschwerde gegen unterlassene (einfache) Beiladung; Tempo 30-Zone;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Ihr Interesse am Fortbestand der Widmung der Parkplätze deckt sich mit dem Prozessziel der Beklagten, sodass ihre Beteiligung am Rechtsstreit nicht erforderlich ist, um sich mit ihrem Rechtsstandpunkt Gehör zu verschaffen (vgl. OVG NW, B.v. 12.9.2019 - 4 E 635/19 - juris Rn. 10; B.v. 14.4.2016 - 4 B 860.15 - ZfWG 2016, 358 = juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 21.7.2009 - 11 C 09.712 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
    Dies ist dann der Fall, wenn die von der Klagepartei begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, B.v. 18.6.2013 - 6 C 21.12 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 18 = juris Rn. 10; B.v. 9.1.1999 - 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296 = juris Rn. 2; vgl. auch Hoppe in Eyermann, 15. Aufl. 2019, § 65 Rn. 14).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten;

  • BVerwG, 27.09.1995 - 3 C 11.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eie notwendige Beiladung

  • VerfGH Bayern, 30.03.2010 - 94-VI-09

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einem Amtshaftungsanspruch

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 1 C 07.23
  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 10 C 15.772

    Beiladung, Erfolgloser Mitbewerbr, Beiladung, Erstinstanzliches Verfahren,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2019 - 4 E 635/19

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 04.03.2008 - 9 A 74.07

    Zurückweisung der Gegenvorstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Es entspricht daher der ganz überwiegenden Auffassung, dass dem Einzelnen grundsätzlich kein im Wege einer Verpflichtungsklage durchzusetzendes Recht auf eine Widmung zusteht (vgl. BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 8 B 96.3098 - juris Rn. 29 und Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 8 C 19.2198 - juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2013 - 11 A 773/12 - juris Rn. 5).
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