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   VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898   

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VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898 (https://dejure.org/2014,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898 (https://dejure.org/2014,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 20 ZB 11.1898 (https://dejure.org/2014,1918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt bestehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Widerruf der arzneimittelrechtlichen Erlaubnis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt bestehen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alternative Krebstherapie: Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt bestehen - Widerruf aufgrund der festgestellten Mängel im Bereich der herstellungsrelevanten Räumlichkeiten sowie im Bereich der Qualitätssicherung nicht ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898
    Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO setzt aber die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898
    Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898
    Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
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