Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; BayVwVfG Art. 49 Abs. 1; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2
Aufhebung eines Waffenbesitzverbotes - Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - rewis.io
Aufhebung eines Waffenbesitzverbotes - Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Versagung der Aufhebung eines Waffenbesitzverbots; Fehlen der erforderlichen Zuverlässigkeit zum Erwerb und Besitz von erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Waffen
- rechtsportal.de
Waffenrecht; erfolglose Beschwerde des Klägers; Waffenbesitzverbot; Berücksichtigung zurückliegender Straftaten; Aufhebung; erlaubnisfreie Waffen; erlaubnispflichtige Waffen; Freiheitsstrafe; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; negative Verhaltensprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 21.08.2018 - Au 4 K 18.1148
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818
- VG Augsburg, 03.04.2019 - Au 4 K 18.1148
- VGH Bayern, 21.10.2019 - 21 ZB 19.761
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781
Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818
Den hiergegen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 22. Januar 2014 ab (Az. 21 ZB 13.1781). - BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818
Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, ist ein Verbot erlaubnispflichtiger Waffen unter anderem dann geboten, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt sind, weil dem Betroffenen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 35). - VG Augsburg, 24.07.2013 - Au 4 K 13.775
Antrag auf Aufhebung eines Besitz- und Erwerbsverbots für erlaubnisfreie Waffen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818
Eine erste Klage des Klägers auf Aufhebung des Waffenbesitzverbots wies das Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 24. Juli 2013 ab (Az. Au 4 K 13.775). - VGH Bayern, 11.07.2012 - 21 ZB 12.866
Waffenrecht Keine Zulassungsgründe; Tilgungsfrist von Straftaten
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 21 C 18.1818
Wie der Senat bereits entschieden hat, sind im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung des § 5 Abs. 1 WaffG die Eintragungen im Bundeszentralregister und damit grundsätzlich auch die insoweit einschlägigen Tilgungsfristen (§ 46 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BZRG) maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2012 - 21 ZB 12.866 - juris, Rn. 10).
- VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21
Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ
Ob ohne Weiteres auf eine Gefährlichkeit des Betroffenen geschlossen werden kann, wenn dieser waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne von § 5 Abs. 1 oder 2 WaffG ist oder ob auf eine besondere Gefährlichkeit des Betroffenen nur geschlossen werden kann aus Unzuverlässigkeitsgründen, die auf eine Gewaltneigung oder Gefahr des missbräuchlichen Umgangs schließen ließen (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 lit. a WaffG), kann dahinstehen (…vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 35 für den Fall der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG; soweit erkennbar, scheint eine solche Differenzierung nicht vorgenommen zu werden, vgl. bspw. VGH München, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 21 C 18.1818 -, BeckRS 2019, 1676 Rn. 25;… Beschluss vom 4. März 2021 - 24 ZB 20.3095 -, BeckRS 2021, 5107 Rn. 13; VGH Kassel…, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, NVwZ 2018, 1813, 1817 Rn. 36). - VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21
Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"
Ob ohne Weiteres auf eine Gefährlichkeit des Betroffenen geschlossen werden kann, wenn dieser waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne von § 5 Abs. 1 oder 2 WaffG ist oder ob auf eine besondere Gefährlichkeit des Betroffenen nur geschlossen werden kann aus Unzuverlässigkeitsgründen, die auf eine Gewaltneigung oder Gefahr des missbräuchlichen Umgangs schließen ließen (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 lit. a WaffG), kann dahinstehen (…vgl. BVerwG, a. a. O., Rn. 35 für den Fall der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 lit. a WaffG; soweit erkennbar, scheint eine solche Differenzierung nicht vorgenommen zu werden, vgl. bspw. VGH München, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 21 C 18.1818 -, BeckRS 2019, 1676 Rn. 25;… Beschluss vom 4. März 2021 - 24 ZB 20.3095 -, BeckRS 2021, 5107 Rn. 13; VGH Kassel…, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, NVwZ 2018, 1813, 1817 Rn. 36).