Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 3, § 108 Abs. 2
Streit um Heranziehung von Abfallgebühren - rewis.io
Streit um Heranziehung von Abfallgebühren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfallgebühren; Kalkulationsrügen; Substantiierungspflicht; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Anspruch auf rechtliches Gehör; gerichtliche Hinweispflicht; Berufungszulassungsverfahren; Verzicht
- rechtsportal.de
Rechtmäßige Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Abfallgebühren; Erfolgen der Gebührenfestsetzung nicht durch vorläufigen Bescheid; Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit einer Gebührenberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 27.06.2018 - B 4 K 17.635
- VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Ausgehend von dem im angegriffenen Urteil erläuterten, im Berufungszulassungsverfahren nicht in Zweifel gezogenen Grundsatz, dass kommunale Gebührenkalkulationen in der Regel nur auf substantiierte Einwände hin gerichtlich zu überprüfen sind (BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188/197;… BayVGH, B.v 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 28;… B.v. 19.3.2018 - 20 ZB 17.1681- juris Rn. 6;… vgl. auch Schübel-Pfister, a.a.O., Rn. 34), bestand für das Verwaltungsgericht keine Veranlassung, sich mit den nach seiner Einschätzung unsubstantiierten Einwänden gegen die Gebührenkalkulation näher auseinanderzusetzen und hierzu etwa die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vom Beklagten anzufordern. - BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02
Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör bei fehlender Zustimmung des …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Auf einen diesbezüglichen Verfahrensverstoß könnten sich die Kläger im Übrigen mangels eigener Betroffenheit ohnehin nicht berufen (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.2002 - 8 B 79.02 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Soweit die Kläger einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) darin sehen, dass den in ihrem Schriftsatz vom 25. Juni 2018 erstmals erhobenen Einwänden gegen die Kalkulation der Abfallgebühren nicht weiter nachgegangen worden sei, übersehen sie, dass die Verpflichtung zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen sich nur auf solche Tatsachen bezieht, die nach der Rechtsauffassung des Gerichts für den konkreten Streitfall entscheidungsrelevant und daher aufklärungsbedürftig sind (vgl. BVerwG, B.v. 30.12.2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 4;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 27 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.03.2018 - 20 ZB 17.1681
Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs bezüglich des Niederschlagswassers
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Ausgehend von dem im angegriffenen Urteil erläuterten, im Berufungszulassungsverfahren nicht in Zweifel gezogenen Grundsatz, dass kommunale Gebührenkalkulationen in der Regel nur auf substantiierte Einwände hin gerichtlich zu überprüfen sind (BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188/197;… BayVGH, B.v 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 28; B.v. 19.3.2018 - 20 ZB 17.1681- juris Rn. 6;… vgl. auch Schübel-Pfister, a.a.O., Rn. 34), bestand für das Verwaltungsgericht keine Veranlassung, sich mit den nach seiner Einschätzung unsubstantiierten Einwänden gegen die Gebührenkalkulation näher auseinanderzusetzen und hierzu etwa die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vom Beklagten anzufordern. - VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865
Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2019 - 4 ZB 18.1593
Ausgehend von dem im angegriffenen Urteil erläuterten, im Berufungszulassungsverfahren nicht in Zweifel gezogenen Grundsatz, dass kommunale Gebührenkalkulationen in der Regel nur auf substantiierte Einwände hin gerichtlich zu überprüfen sind (BVerwG, U.v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188/197; BayVGH, B.v 5.6.2018 - 4 ZB 17.1865 - juris Rn. 28;… B.v. 19.3.2018 - 20 ZB 17.1681- juris Rn. 6;… vgl. auch Schübel-Pfister, a.a.O., Rn. 34), bestand für das Verwaltungsgericht keine Veranlassung, sich mit den nach seiner Einschätzung unsubstantiierten Einwänden gegen die Gebührenkalkulation näher auseinanderzusetzen und hierzu etwa die entsprechenden Berechnungsgrundlagen vom Beklagten anzufordern.