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VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364 |
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- openjur.de
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung; Glaubhaftmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
a) Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten, die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
- OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
- BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
- OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Vielmehr müssen alle der Glaubhaftmachung dienenden Nachweise von der Partei selbst zur Stelle gebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.9.2003 - IX ZB 37/03 -, NJW 2003, 3558). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris). - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01
Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
- VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420
Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende …
Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11;… B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10
Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; …
Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8;… GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).
- OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17
Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine …
Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; jew. m. w. N.).Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre des Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a. a. O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228, 230 f.;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (…vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16
Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin …
Hieran hält der Senat auch in Ansehung der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung (VGH München, Beschluss vom 11. März 2010 - 19 CE 10.364 - juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. September 2011 - 2 B 370/11; einschränkend OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 - juris;… Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rn. 163) fest. - VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m. w. N.;… B. v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4; vgl. zuletzt auch B. v. 20.10.2016 - 10 CE 16.2127 -).
- VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Abschiebungsanordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.).Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
- LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - L 6 AS 173/16
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung …
Ein solches würde in jedem Fall voraussetzen, dass sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die Eheschließung zeitnah bevorsteht, d.h. der Eheschließungstermin muss feststehen oder jedenfalls verbindlich bestimmbar sein (Senatsbeschluss vom 24.04.2013 - L 6 AS 143/13 B ER unter Hinweis auf Bayerischer VGH…, Urteil vom 30.11.2012 - 10 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125;… Urteil vom 30.03.2012 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125; Urteil vom 11.03.2010 - 19 CE 10.364, jeweils juris Rdnr. 3). - VG München, 10.09.2012 - M 12 E 12.3570
Einstweiliger Rechtsschutz; Duldung; Verlängerung der …
Ein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerwGE 31, 58 >67 ff. 329<; 76, 1 >240<) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH v. 11.3.2010 Az.: 19 CE 10.364 Rdnr. 3).Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist und sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vorliegen (BayVGH v. 11.3.2010 a.a.O).
- VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 ZB 10.1746
Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Vorwirkung einer beabsichtigten Eheschließung; …
Der Schutz des Art. 6 GG umfasst dabei neben dem Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben grundsätzlich auch die Freiheit der Eheschließung (vgl. BayVGH vom 11.3.2010 Az. 19 CE 10.364 â?¹jurisâ?º RdNr. 3 m.w.N.).Ein derartiger Schutz setzt jedoch voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH vom 11.10.2010 Az. 10 CE 10.2026 RdNr. 11; vom 11.3.2010 a.a.O. RdNr. 3).
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 4 E 19.194
Unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11;… 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.;… B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
- VG München, 10.08.2011 - M 25 E 11.3199
Duldung; Verlängerung einer Ausreisefrist; unmittelbar bevorstehende …
- VG Schleswig, 31.08.2016 - 5 A 343/16
Zur Zuständigkeit Ungarns zur Prüfung eines Asylantrags - Dublin-III Verfahren - …
- VG Stuttgart, 29.06.2018 - A 5 K 16619/17
Verwertbarkeit der Bundeamtserkenntnisse aus einer Eurodac-Abfrage; systemische …
- VG Augsburg, 23.02.2015 - Au 5 K 14.50254
Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel im …
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125
Kostenentscheidung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung; …
- VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563
Aufenthaltserlaubnis; beabsichtigte Eheschließung in Dänemark
- OVG Sachsen, 31.01.2020 - 3 B 276/19
Abschiebung; Rückholung; unmittelbar bevorstehende Eheschließung; fehlendes …
- OVG Sachsen, 09.10.2018 - 3 B 361/18
Beabsichtigte Eheschließung
- VGH Bayern, 23.03.2018 - 19 CS 18.430
Antrag auf Rückführung eines abgeschobenen Ausländers und Erteilung einer Duldung …
- VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470
Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung; …
- VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19
Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien, …
- VG Ansbach, 04.10.2017 - AN 5 E 17.01672
Asyl, Russland - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung abgelehnt, …
- VG Bayreuth, 09.07.2015 - B 3 S 15.50172
Keine systemischen Mängel in Spanien
- VG Augsburg, 15.12.2014 - Au 5 S 14.50307
Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; Stellvertreterehe; kein Hinweis auf …
- VGH Bayern, 11.10.2010 - 10 CE 10.2026
Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung (Duldung); fehlendes …
- VG Würzburg, 31.03.2014 - W 7 E 14.223
Ermessensduldung wegen dringender humanitärer Gründe; offene Erfolgsaussichten; …
- VG München, 16.09.2015 - M 4 K 15.4046
Abschiebung bei beabsichtigter Eheschließung
- VG München, 03.08.2011 - M 25 S 11.2747
Visumsfreie Einreise eines sichtvermerksbefreiten Drittausländers; Nachholung des …
- VG München, 25.01.2011 - M 25 E 10.5308
Unmittelbar bevorstehende Eheschließung
- VG München, 14.10.2010 - M 25 E 10.4862
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr …
- VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195
Vorwirkung der Ehe; Anforderungen an ein unmittelbares Bevorstehen der …
- VGH Hessen, 12.04.2011 - 6 B 758/11
Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, beabsichtigte Eheschließung, Zumutbarkeit, …
- VG München, 23.07.2010 - M 12 E 10.3453
Duldung