Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71605
VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364 (https://dejure.org/2010,71605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2010 - 19 CE 10.364 (https://dejure.org/2010,71605)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2010 - 19 CE 10.364 (https://dejure.org/2010,71605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,71605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der Eheschließung; Glaubhaftmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    a) Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits soweit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung (§ 4 PStG) vorgenommen wurde, die Verlobten, die gemäß § 5 Abs. 1 und 2 PStG von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Gleiches gilt, wenn sich im weiteren Verfahrensgang herausstellt, dass eine Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts deshalb nicht ergehen kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen, die in den Zurechnungsbereich der Verlobten fallen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Sie hat weder vorgetragen, dass der Eheschließungstermin vor dem zuständigen Standesbeamten bereits bestimmt wäre oder von diesem doch zumindest als unmittelbar bevorstehend bezeichnet worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2007 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Vielmehr müssen alle der Glaubhaftmachung dienenden Nachweise von der Partei selbst zur Stelle gebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11.9.2003 - IX ZB 37/03 -, NJW 2003, 3558).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    b) Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13.12.2001 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228 [230]; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).
  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420

    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris 11; B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 140.1 jeweils m.w.N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2017 - 13 ME 189/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung für eine

    Unmittelbar steht die Eheschließung aber grundsätzlich nur dann bevor, wenn ein zeitnaher Eheschließungstermin von dem zuständigen Standesbeamten bestimmt oder zumindest von diesem als unmittelbar bevorstehend bezeichnet ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010 - 8 ME 139/10 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 -, juris Rn. 3; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, NVwZ-RR 2007, 559, 560; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2007 - OVG 3 S 5.07 -, NVwZ-RR 2007, 634; jew. m. w. N.).

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre des Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a. a. O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 -, InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2010, a. a. O., Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Hieran hält der Senat auch in Ansehung der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung (VGH München, Beschluss vom 11. März 2010 - 19 CE 10.364 - juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 23. September 2011 - 2 B 370/11; einschränkend OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 8 ME 139/10 - juris; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 60a Rn. 163) fest.
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m. w. N.; B. v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4; vgl. zuletzt auch B. v. 20.10.2016 - 10 CE 16.2127 -).

  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165

    Abschiebungsanordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - L 6 AS 173/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Ein solches würde in jedem Fall voraussetzen, dass sich aus objektiven Umständen ergibt, dass die Eheschließung zeitnah bevorsteht, d.h. der Eheschließungstermin muss feststehen oder jedenfalls verbindlich bestimmbar sein (Senatsbeschluss vom 24.04.2013 - L 6 AS 143/13 B ER unter Hinweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 30.11.2012 - 10 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125; Urteil vom 30.03.2012 CS 12.1563, juris Rdnr. 9; Urteil vom 10.09.2012 - 10 CE 12.2125; Urteil vom 11.03.2010 - 19 CE 10.364, jeweils juris Rdnr. 3).
  • VG München, 10.09.2012 - M 12 E 12.3570

    Einstweiliger Rechtsschutz; Duldung; Verlängerung der

    Ein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerwGE 31, 58 >67 ff. 329<; 76, 1 >240<) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH v. 11.3.2010 Az.: 19 CE 10.364 Rdnr. 3).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist und sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen vorliegen (BayVGH v. 11.3.2010 a.a.O).

  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 10 ZB 10.1746

    Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; Vorwirkung einer beabsichtigten Eheschließung;

    Der Schutz des Art. 6 GG umfasst dabei neben dem Recht auf ein eheliches und familiäres Zusammenleben grundsätzlich auch die Freiheit der Eheschließung (vgl. BayVGH vom 11.3.2010 Az. 19 CE 10.364 â?¹jurisâ?º RdNr. 3 m.w.N.).

    Ein derartiger Schutz setzt jedoch voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH vom 11.10.2010 Az. 10 CE 10.2026 RdNr. 11; vom 11.3.2010 a.a.O. RdNr. 3).

  • VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 4 E 19.194

    Unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet

    Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11; 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18).

    Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).

  • VG München, 10.08.2011 - M 25 E 11.3199

    Duldung; Verlängerung einer Ausreisefrist; unmittelbar bevorstehende

  • VG Schleswig, 31.08.2016 - 5 A 343/16

    Zur Zuständigkeit Ungarns zur Prüfung eines Asylantrags - Dublin-III Verfahren -

  • VG Stuttgart, 29.06.2018 - A 5 K 16619/17

    Verwertbarkeit der Bundeamtserkenntnisse aus einer Eurodac-Abfrage; systemische

  • VG Augsburg, 23.02.2015 - Au 5 K 14.50254

    Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel im

  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125

    Kostenentscheidung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung;

  • VGH Bayern, 30.11.2012 - 10 CS 12.1563

    Aufenthaltserlaubnis; beabsichtigte Eheschließung in Dänemark

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 3 B 276/19

    Abschiebung; Rückholung; unmittelbar bevorstehende Eheschließung; fehlendes

  • OVG Sachsen, 09.10.2018 - 3 B 361/18

    Beabsichtigte Eheschließung

  • VGH Bayern, 23.03.2018 - 19 CS 18.430

    Antrag auf Rückführung eines abgeschobenen Ausländers und Erteilung einer Duldung

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 10 C 12.1470

    Haftung für Kosten der Abschiebungshaft bei nicht vollzogener Abschiebung;

  • VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19

    Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien,

  • VG Ansbach, 04.10.2017 - AN 5 E 17.01672

    Asyl, Russland - Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung abgelehnt,

  • VG Bayreuth, 09.07.2015 - B 3 S 15.50172

    Keine systemischen Mängel in Spanien

  • VG Augsburg, 15.12.2014 - Au 5 S 14.50307

    Irak; Abschiebungsanordnung nach Italien; Stellvertreterehe; kein Hinweis auf

  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 10 CE 10.2026

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung (Duldung); fehlendes

  • VG Würzburg, 31.03.2014 - W 7 E 14.223

    Ermessensduldung wegen dringender humanitärer Gründe; offene Erfolgsaussichten;

  • VG München, 16.09.2015 - M 4 K 15.4046

    Abschiebung bei beabsichtigter Eheschließung

  • VG München, 03.08.2011 - M 25 S 11.2747

    Visumsfreie Einreise eines sichtvermerksbefreiten Drittausländers; Nachholung des

  • VG München, 25.01.2011 - M 25 E 10.5308

    Unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • VG München, 14.10.2010 - M 25 E 10.4862

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr

  • VG Regensburg, 07.08.2012 - RN 9 E 12.1195

    Vorwirkung der Ehe; Anforderungen an ein unmittelbares Bevorstehen der

  • VGH Hessen, 12.04.2011 - 6 B 758/11

    Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, beabsichtigte Eheschließung, Zumutbarkeit,

  • VG München, 23.07.2010 - M 12 E 10.3453

    Duldung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht