Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9555
VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408 (https://dejure.org/2019,9555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2019 - 5 ZB 18.408 (https://dejure.org/2019,9555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2019 - 5 ZB 18.408 (https://dejure.org/2019,9555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1618; NamÄndG § 3
    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Namensänderung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Änderung des Familiennamens der leiblichen Tochter im Rahmen einer Einbenennung; Ausnahmecharakter einer öffentlich-rechtlichen N...

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Namensänderung des Kindes nach Trennung der Eltern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 ; NamÄndG § 3
    Einbenennung nach Familienrecht; Ausnahmecharakter des öffentlichen Namensrechts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1618
    Rechtmäßige Änderung des Familiennamens der leiblichen Tochter im Rahmen einer Einbenennung; Ausnahmecharakter einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 10 A 5687/98

    Änderung des Nachnamens; Stiefkinder; Anwendbares Recht; Verhältnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408
    Die Einbenennung eines Kindes durch einen Elternteil und dessen neuen Ehegatten, von dem das Kind nicht abstammt, ist durch § 1618 BGB abschließend geregelt, so dass grundsätzlich kein Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zur Erzielung dieses Ergebnisses oder zur Korrektur der Regelung des § 1618 BGB besteht (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.1999 - 10 A 5687/98 - FamRZ 2000, 698 f.; BayVGH, B.v. 1.8.2014 - 5 ZB 14.811 - FamRZ 2015, 334 = juris Rn. 11; v. Sachsen Gessaphe in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1618 BGB Rn. 36).
  • VGH Bayern, 01.08.2014 - 5 ZB 14.811

    Änderung des Familiennamens eines Erwachsenen, der als Kind gemäß § 1618 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408
    Die Einbenennung eines Kindes durch einen Elternteil und dessen neuen Ehegatten, von dem das Kind nicht abstammt, ist durch § 1618 BGB abschließend geregelt, so dass grundsätzlich kein Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung zur Erzielung dieses Ergebnisses oder zur Korrektur der Regelung des § 1618 BGB besteht (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.1999 - 10 A 5687/98 - FamRZ 2000, 698 f.; BayVGH, B.v. 1.8.2014 - 5 ZB 14.811 - FamRZ 2015, 334 = juris Rn. 11; v. Sachsen Gessaphe in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1618 BGB Rn. 36).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408
    Dies setzt voraus, dass mit dem Zulassungsantrag ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.06.2016 - 5 BV 15.1819

    Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2019 - 5 ZB 18.408
    Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient lediglich dazu, individuellen Unzuträglichkeiten der Namensführung in Ausnahmefällen Rechnung zu tragen, nicht aber dazu, die gesetzlichen Wertungen des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts zu revidieren (vgl. nur BayVGH, U.v. 22.6.2016 - 5 BV 15.1819 - StAZ 2017, 113 = juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht