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   VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121   

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VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121 (https://dejure.org/2021,15211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2021 - 10 C 21.1121 (https://dejure.org/2021,15211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 10 C 21.1121 (https://dejure.org/2021,15211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V. mit § 114 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, § 10 Abs. 3, § 25 Abs. 5, § 36 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1 und 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe, Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erfolgsaussichten der Klage, Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Auffangtatbestand, obergerichtlich noch nicht geklärte Frage, rechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem senegalesischen Staatsangehörigen wegen seines hier lebenden senegalesischen Kindes

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gegenüber einem senegalesischen Staatsangehörigen wegen seines hier lebenden senegalesischen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 20.06.2017 - 10 C 17.744

    Zumutbarkeit der Durchführung eines Visumverfahrens mit Vorabzustimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Der Senat hat diese Frage jedenfalls zuletzt mehrfach ausdrücklich offengelassen (BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Der Senat hat diese Frage jedenfalls zuletzt mehrfach ausdrücklich offengelassen (BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Der Senat hat diese Frage jedenfalls zuletzt mehrfach ausdrücklich offengelassen (BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 ZB 18.2188

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer entgegenstehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Der Senat hat diese Frage jedenfalls zuletzt mehrfach ausdrücklich offengelassen (BayVGH, B.v. 20.6.2017 - 10 C 17.744 - juris Rn. 3; B.v. 27.2.2019 - 10 ZB 18.2188 - juris Rn. 11; B.v. 3.9.2019 - 10 C 19.1700 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 8.12.2020 - 1 BvR 149/16 - juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, zuletzt B.v. 18.2.2021 - 10 C 20.668 - Rn. 4, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 C 21.1121
    Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 13 m.w.N.) maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist.
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auch wenn der Senat die Frage, ob die vom Kläger unter Hinweis auf seine familiären Bindungen zu seinen Kindern im Bundesgebiet begehrte Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG nicht schon deswegen ausscheidet, weil der Gesetzgeber die Voraussetzungen für einen Aufenthalt aus familiären Gründen in den §§ 27 ff. AufenthG in einem abgestuften System abschließend geregelt hat und § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit nicht als Auffangtatbestand angewendet werden kann, zuletzt mehrfach offengelassen hat (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.7.2021 - 10 ZB 21.1476 - juris Rn. 10; B.v. 2.7.2021 - 10 CE 21.392, 10 CE 21.389 - juris Rn. 58; B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - juris Rn. 8 jew. m.w.N.; ebenso auch 19. Senat, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 9 m.w.N.; andererseits ohne Auseinandersetzung mit dieser Frage einen Anspruch bejahend: BayVGH, U.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris), geht er in der vorliegenden Konstellation nunmehr mit dem Erstgericht von der Anwendbarkeit dieser Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch für familiäre Zwecke - hier: Vater-Kind-Beziehung - aus.
  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen gewährte sie im Beschwerdeverfahren (BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121), da der Kläger zwar wegen Nichterfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen (Ausweisungsinteresse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und der Titelerteilungssperre nach erfolglosem Asylverfahren nach § 10 Abs. 3 Satz 1 und Satz 3 AufenthG keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 oder § 36 Abs. 2 AufenthG besitze, aber nicht geprüft sei, ob ihm die Ausreise in den Senegal zur Nachholung des Visumverfahrens unter Trennung von seinem Kind nicht unmöglich sei und ihm daher ein Anspruch nach § 25 Abs. 5 AufenthG zukomme.

    a) Ein Anspruch nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist weder durch § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG von vornherein ausgeschlossen, da hierzu eine gesetzliche Ausnahme für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse wie § 25 Abs. 5 AufenthG greift, noch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, da das Bundesamt den Asylantrag des Klägers zwar als offensichtlich unbegründet, aber nach § 30 Abs. 2 AsylG und nicht nach § 30 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 6 AsylG abgelehnt hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 33).

    Die Berufung ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3, § 124a Abs. 1 VwGO zuzulassen, da die Rechtsfrage der Anwendbarkeit des § 25 Abs. 5 AufenthG auf rein familienbezogene Aufenthaltszwecke von einem für Ausländerrecht zuständigen Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ohne nähere Begründung unterstellt worden ist (BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 - juris Rn. 41), vom anderen für Ausländerrecht zuständigen Senat aber bisher ausdrücklich offengelassen worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 10 C 21.1121 - Rn. 8 m.w.N.; nicht thematisiert bei BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 10 B 11.978 - juris Rn. 39), die vorliegende Entscheidung aber hierauf beruht.

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 A 173/21

    Aufenthaltserlaubnis unter Nachholung des Visumverfahrens in Ghana

    Insoweit werde auf die Entscheidungen des BayVGH vom 11.5.2021 - 10 C 21.1121 -, und vom 11.3.2021 - 19 C 19.500 -, des VGH Baden-Württemberg - 13 S 44/09 -, des OVG Lüneburg - 8 La 72/08 - und 1 B 36/07 - und des OVG Sachsen-Anhalt - 2 M 86/19 - verwiesen.
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