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   VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031   

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https://dejure.org/2021,15214
VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031 (https://dejure.org/2021,15214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031 (https://dejure.org/2021,15214)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031 (https://dejure.org/2021,15214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3; VwGO § 80b Abs. 2; VwGO § 116 Abs. 2
    Wirksamwerden eines Urteils aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • rewis.io

    Dublin-Verfahren, Zuständigkeit Italiens nach Visumserteilung, Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer Klage, Neue Beweismittel nach Schluss der mündlichen Verhandlung, Niederlegung des Urteilstenors bei der Geschäftsstelle, Wirksamkeit des Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit Italiens für die Durchführung des Asylverfahrens nach der Visumserteilung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit Italiens für die Durchführung des Asylverfahrens nach der Visumserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Ergeht - wie hier - gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so ist von der Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) an die Geschäftsstelle auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1971 - I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220; U.v. 25.1.1985 - 4 C 34.81 - juris Rn. 9; B.v. 27.4.2005 - 5 B 107.04 u.a. - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.5.2018 - 1 ZB 18.257 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 20.10.1999 - 15 ZB 98.34138 - juris Rn. 2; VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand auch BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Bei der vorliegenden Konstellation ist auch nicht ersichtlich, dass die Notwendigkeit der Darlegung, dass die Entscheidung auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen kann, entfällt (vgl. BayVGH, B.v. 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 23.05.2018 - 1 ZB 18.257

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Ergeht - wie hier - gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so ist von der Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) an die Geschäftsstelle auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1971 - I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220; U.v. 25.1.1985 - 4 C 34.81 - juris Rn. 9; B.v. 27.4.2005 - 5 B 107.04 u.a. - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.5.2018 - 1 ZB 18.257 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 20.10.1999 - 15 ZB 98.34138 - juris Rn. 2; VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand auch BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.02.2020 - 9 ZB 20.30348

    Zulassungsvorbringen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Betreffen neue Tatsachen oder Beweismittel hingegen - wie hier in Bezug auf die vorgelegten Dokumente zu einem den Kläger betreffenden Unfallhergang während eines angeblichen Zwischenaufenthaltes in Sierra Leone - nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) bzw. einem Antrag auf Wiederaufgreifen im weiteren Sinne nach § 48 VwVfG geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6; Dickten in BeckOK AuslR AsylG, Stand April 2021, § 71 Rn. 5; Bergmann in Bergmann/Dienelt, AsylG, 13. Aufl. 2020, § 71 Rn. 7; vgl. auch VG München, B.v. 15.4.2019 - M 9 E 19.50335 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Ergeht - wie hier - gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so ist von der Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) an die Geschäftsstelle auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1971 - I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220; U.v. 25.1.1985 - 4 C 34.81 - juris Rn. 9; B.v. 27.4.2005 - 5 B 107.04 u.a. - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.5.2018 - 1 ZB 18.257 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 20.10.1999 - 15 ZB 98.34138 - juris Rn. 2; VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand auch BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 15.04.2019 - M 9 E 19.50335

    Erfolgloser Eilantrag auf einstweilige Anordnung eines Russen tschetschenischer

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Betreffen neue Tatsachen oder Beweismittel hingegen - wie hier in Bezug auf die vorgelegten Dokumente zu einem den Kläger betreffenden Unfallhergang während eines angeblichen Zwischenaufenthaltes in Sierra Leone - nur Umstände des konkreten Einzelfalls, können diese allein mit einem Folgeantrag (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG) bzw. einem Antrag auf Wiederaufgreifen im weiteren Sinne nach § 48 VwVfG geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 9 ZB 20.30348 - juris Rn. 6; Dickten in BeckOK AuslR AsylG, Stand April 2021, § 71 Rn. 5; Bergmann in Bergmann/Dienelt, AsylG, 13. Aufl. 2020, § 71 Rn. 7; vgl. auch VG München, B.v. 15.4.2019 - M 9 E 19.50335 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 2506/14

    Eintritt der Bindungswirkung eines Urteils bei Zustellung der Entscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Ergeht - wie hier - gemäß § 116 Abs. 2 VwGO ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so ist von der Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) an die Geschäftsstelle auszugehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.1971 - I CB 4.69 - BVerwGE 38, 220; U.v. 25.1.1985 - 4 C 34.81 - juris Rn. 9; B.v. 27.4.2005 - 5 B 107.04 u.a. - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 23.5.2018 - 1 ZB 18.257 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 20.10.1999 - 15 ZB 98.34138 - juris Rn. 2; VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 2 S 2506/14 - juris Rn. 19; vgl. zum Meinungsstand auch BVerwG, B.v. 6.3.2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.03.2021 - 9 ZB 21.30292

    Erfolgloser Zulassungsantrag wg. grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Poro

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    a) Soweit sich der Kläger auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruft, indem er rügt, dass das Verwaltungsgericht fehlerhaft von fehlenden Beweismitteln für eine nach seiner Einreise nach Italien am 18. Dezember 2018 erfolgte Ausreise aus Italien zurück nach Sierra Leone sowie eine erneute Ausreise von dort nach Deutschland am 9. Februar 2019 und somit der Zuständigkeit Italiens für die Prüfung seines Asylantrags gemäß Art. 12 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Dublin III-VO ausgehe, legt er keinen im Asylverfahrensrecht vorgesehenen Zulassungsgrund dar (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2021 - 9 ZB 21.30292 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (NdsOVG, B.v. 3.9.2020 - 10 LA 144/20 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.03.2020 - 9 ZB 20.30497

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2021 - 9 ZB 21.50030
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2020 - 9 ZB 20.30497 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 20.10.1999 - 15 ZB 98.34138
  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

  • BVerwG, 18.06.2010 - 8 B 116.09

    Anfrage bei der Geschäftsstelle vor Urteilszustellung

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 21.30965

    Erfolgloser Asylantrag eines Staatsangehörigen aus Sierra Leone - oppositionelle

    Demzufolge muss vom Zulassungsantragsteller auch in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz dargelegt werden, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte, mithin weshalb der geltend gemachte Gehörsverstoß entscheidungserheblich ist (vgl. BayVGH. B.v. 11.5.2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031 - juris Rn. 8) Abgesehen davon, dass die Aussage des Klägers in der mündlichen Verhandlung, er brauche nur Behandlung wegen seines anderen Auges, auf eine aktuelle Behandlungsbedürftigkeit schon nicht ohne weiteres schließen lässt, weil sie auf die Frage der Klägervertreterin nach der Operationsbedürftigkeit des erblindeten Auges erfolgte und im Zusammenhang mit seiner anschließenden Erläuterung steht, dass das rechte Auge schon kaputt sei und eine Operation nicht mehr helfen würde, genügt der Hinweis auf die Kündigung durch die Metzgerei wegen seiner Augenprobleme und die pauschale Behauptung der Behandlungsbedürftigkeit seines noch sehfähigen Auges für die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit nicht.
  • VGH Bayern, 30.08.2023 - 16b D 23.1385

    Befangenheitsantrag nach Übermittlung des Tenors an die Geschäftsstelle

    Ergeht ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung durch Zustellung an die Beteiligten, so ist von der Bindungswirkung bereits mit der in § 116 Abs. 2 VwGO für diesen Fall ausdrücklich vorgeschriebenen Übergabe des Tenors der Entscheidung (vgl. § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO) an die Geschäftsstelle auszugehen (BayVGH, B.v. 11.5.2021 - 9 ZB 21.50030, 9 AS 21.50031 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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