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   VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244   

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VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244 (https://dejure.org/2007,28505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2007 - 11 CS 06.2244 (https://dejure.org/2007,28505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.2244 (https://dejure.org/2007,28505)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244
    In der Rechtsprechung ist jedoch seit langem anerkannt, dass die erstgenannten Befugnisnormen nicht nur dann eingreifen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber die Eignung oder Befähigung nachträglich verloren hat; vielmehr sind sie auch dann anzuwenden, wenn diese Erfordernisse bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis nicht erfüllt waren (vgl. z.B. HambOVG vom 30.1.2002 NZV 2002, 531/532 mit umfangreichen Nachweisen auch aus der Spruchpraxis des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.2244
    Da es für den Erfolg von Anfechtungsrechtsbehelfen auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts auf die bei Erlass der letzten Behördenentscheidung bestehende tatsächliche Situation ankommt (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250), wird dieser Umstand im anhängigen Vorverfahren nicht außer Betracht bleiben können.
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Nur soweit eine Fahrerlaubnis aus Gründen aberkannt werden soll, die keinen Bezug zur Eignung oder Befähigung des Inhabers aufweisen, kann ggf. auf Art. 48 f. BayVwVfG zurückgegriffen werden (HambOVG vom 12.1.1996 Az. Bs VI VII 178/95 RdNr. 9; vgl. auch BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.2244 RdNr. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.2010 - 1 S 2322/10

    Gefährlicher Hund; Anlein- und Maulkorbzwang; besonderes Vollzugsinteresse

    Neue Tatsachen und Beweismittel sind jedenfalls dann berücksichtigungsfähig, wenn sie - wie hier - offensichtlich sind und nicht zu einem neuen - das Verfahren verzögernden - Streitstand führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - VBlBW 2009, 109 und Beschl. v. 30.11.2010 - 5 S 933/10 - juris; BayVGH, Beschl. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.2244 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 29.03.2007 - 5 BS 295/06 - SächsVBl 2007, 167).
  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

    Nachträglich dargelegte Gründe können jedoch dann berücksichtigt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Geltendmachung innerhalb der Begründungsfrist außerstande war, namentlich dann, wenn er von den zugrundeliegenden Tatsachen erst nach Ablauf der Beschwerdefrist Kenntnis erlangt hat (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit nachträglichen Vorbringens oder neuer Tatsachen bejahend VGH BW, Beschluss vom 27.01.2006, 6 S 1860/05, NVwZ-RR 2006, S. 395 f.; BayVGH, Beschluss vom 11.06.2007, 11 CS 06.2244, zitiert nach Juris; OVG BB, Beschluss vom 12.03.2003, 1 B 298/02, NVwZ-RR 2003, S. 694; OVG NW, Beschluss vom 21.12.2006, 7 B 2193/06, Juris; tendenziell wohl auch SächsOVG, Beschluss vom 29.11.2006, 5 BS 255/06, Juris; Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 146 Rdnr. 29; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rndr.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 5 S 933/10

    Berücksichtigung von nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen

    So sind neue Tatsachen - hierzu gehören auch neue Beweismittel - zumindest dann berücksichtigungsfähig, wenn sie - wie hier - offensichtlich sind und nicht zu einem neuen - das Verfahren verzögernden - Streitstand führen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 -, VBlBW 2009, 109; BayVGH, Beschl. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.2244 - SächsOVG, Beschl. v. 29.03.2007 - 5 BS 295/06 - HessVGH, Beschl. v. 07.09.2004 - 10 TG 1498/04 -).
  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2013 - 9 L 1432/13

    Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Fahrerlaubnisprüfung; Anspruch auf

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn 59.

    vgl. zum materiellen Befähigungsbegriff: Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn 54 und vom 20. September 2007 - 11 CS 07.875, 11 C 07.876 - juris Rn 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2008 - OVG 1 S 192.07 - juris Rn 8.

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 11 ZB 18.461

    Entziehung einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis nach Nichtbeibringung eines

    Bei fehlender Fahreignung, die hier gemäß § 11 Abs. 8 FeV anzunehmen war, oder fehlender Befähigung ist die erteilte Fahrerlaubnis unabhängig davon, ob der Eignungs- oder Befähigungsmangel schon bei Erteilung vorlag, nach den spezialgesetzlichen Regelungen der § 3 Abs. 1 StVG, § 46 FeV zu entziehen (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 3 StVG Rn. 42 m.w.N.; VGH BW, B.v. 24.11.2014 - 10 S 1996/14 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.2244 - juris Rn. 57; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - NZV 2002, 531 = juris Rn. 21 ff. m.w.N.), welche kein Ermessen und keinen Vertrauensschutz entsprechend der allgemeinen Rücknahmebestimmung des Art. 48 BayVwVfG vorsehen.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.291

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach dem Abklingen einer akuten Episode

    Nur soweit eine Fahrerlaubnis aus Gründen aberkannt werden soll, die keinen Bezug zur Eignung oder Befähigung des Inhabers aufweisen, kann ggf. auf Art. 48 f. BayVwVfG zurückgegriffen werden (HambOVG vom 12.1.1996 Az. Bs VI VII 178/95 RdNr. 9; vgl. auch BayVGH vom 11.6.2007 Az. 11 CS 06.2244 RdNr. 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 1 S 192.07

    Fahrerlaubnisentziehung; Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen; mündliche

    Damit geht das Fahrerlaubnisrecht unabhängig von der Erteilungsvoraussetzung der erfolgreich abgelegten Fahrerlaubnisprüfung von einem materiellen Begriff der Befähigung aus (vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.2244 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 20. September 2007 - 11 CS 07.875 u. 876 -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 27.01.2015 - 11 CS 14.2635

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungszweifel; falsche Tatsachenbasis für

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fahrerlaubnis auch dann nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV entzogen werden kann, wenn im Erteilungszeitpunkt die Erfordernisse für die Erteilung nicht erfüllt waren und auch nachträglich nicht erfüllt sind, weil die allgemeinen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf nach Art. 48, 49 BayVwVfG nicht anwendbar sind (BayVGH, B.v. 11.6.2007 - 11 CS 06.2244 - juris; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02 - NJW 2002, 2123 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Dabei hat er darauf abgestellt, dass für den Entzug einer formell rechtswidrig erlangten Position dann kein Raum mehr ist, wenn nach materiellem Recht ein Anspruch auf die fragliche Vergünstigung besteht (vgl. BayVGH vom 11.06.2007 Az. 11 CS 06.2244).
  • VG Bayreuth, 08.10.2012 - B 1 S 12.770

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Saarlouis, 26.11.2010 - 10 K 1854/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetaminen; Wiedererlangung der

  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 11 ZB 08.2452

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vertrauensschutz

  • VG München, 19.11.2013 - M 1 K 13.2679

    Straßenverkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluß

  • VG Augsburg, 19.12.2008 - Au 3 S 08.1586

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiedererlangung der Fahreignung; Abhängigkeit

  • VG München, 11.07.2008 - M 6a K 05.2449

    Nachträgliches Bekanntwerden des Einsatzes unzulässiger Hilfsmittel bei der

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