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   VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131   

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VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131 (https://dejure.org/2018,18997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2018 - 6 B 17.2131 (https://dejure.org/2018,18997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 6 B 17.2131 (https://dejure.org/2018,18997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2; BLV § 35 Abs. 1 S. 2, § 36 Abs. 4; VwVfG § 2 Abs. 3 Nr. 2, § 39
    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Teilnehmers am Verfahren zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im Rahmen des Auswahlverfahrens; Informationsanspruch eines Prüflings bei mündlichen Prüfungen

  • rewis.io

    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im Rahmen eines Auswahlverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Teilnehmers am Verfahren zum Aufstieg in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im Rahmen des Auswahlverfahrens; Informationsanspruch eines Prüflings bei mündlichen Prüfungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Bewertung in einem Assessment-Center-Verfahren nur in einem eingeschränkten Maß plausibel zu machen ist" da dort nicht die Prüfung von Fähigkeiten" Wissen oder Kenntnissen im Vordergrund steht" sondern die naturgemäß subjektive Bewertung der Kompetenzen und der Persönlichkeit des Bewerbers" die sich einer Einordnung in die Kategorien "richtig" oder "falsch" weitgehend entzieht und exakter tatsächlicher Erkenntnis nicht zugänglich ist (vgl. OVG NW" B.v. 3.8.2017 - 6 B 829/17 - juris Rn. 8 und 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 6 A 1737/14

    Neubewertung einer im Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) für Lehrkräfte

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Durch sie würde die Klägerin lediglich so gestellt, als hätte sie an dem Auswahlverfahren nicht teilgenommen (vgl. OVG NW, B.v. 6.6.2016 - 6 A 1737/14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Erst durch eine solche Spezifizierung durch den Prüfling wird aus seinem verfassungsrechtlich nur dem Grunde nach gewährten allgemeinen Informationsanspruch ein konkreter Anspruch" der auf die Begründung näher bezeichneter" für den Prüfling nicht ohne weiteres durchschaubarer Bewertungen in einem bestimmten Fach gerichtet ist (vgl. BVerwG" B.v. 8.3.2012 - 6 B 36.11 - juris Rn. 7-9).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist vielmehr von einem weiten prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum geprägt" der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegt (vgl. dazu BVerfG" B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84" 34/59 ff.; VGH BW" U.v. 16.2.2009 - 4 S 1071/08 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221

    Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen (vgl. BVerwG" B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; BayVGH" B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 8).
  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 17.257

    Kein "isolierter" Anspruch auf Begründung erfolgloser Aufstiegsprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juni 2017 - M 21 K 17.257 - wird zurückgewiesen.
  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Nur ein solches Begründungsverlangen löst die Verpflichtung des Prüfungsausschusses aus" überhaupt eine nach Form oder Inhalt qualifizierte Begründung der Prüfungsentscheidung abzugeben (vgl. BFH" U.v. 21.1.1999 - VII R 35/98 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Da es ihm allein aufgrund des ihm mitgeteilten Ergebnisses nicht möglich ist, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung effektiv vorzubringen, benötigt er ausreichende Informationen über die Erwägungen" die die Prüfer ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben (vgl. BVerwG" U.v. 6.9.1995 - 6 C 18.93 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 B 108.15

    Beurteilungsspielraum; Dokumentation; Durchschnittswert; Einzelnote;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Es besteht auch keine zwingende verfassungsrechtliche Vorgabe für eine schriftliche Begründung der Bewertung solcher Prüfungsleistungen (s. BVerwG" B.v. 21.12.2016 - 2 B 108.15 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 4 S 1071/08

    Kompetenzüberschreitung der Prüfungsbehörde bei Hinweisen an den Prüfer zu

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist vielmehr von einem weiten prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum geprägt" der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegt (vgl. dazu BVerfG" B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84" 34/59 ff.; VGH BW" U.v. 16.2.2009 - 4 S 1071/08 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • VG Bayreuth, 27.02.2020 - B 5 E 19.1119

    Assessment-Center bei Ausschreibung einer Stelle inner- und außerhalb des

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung in einem Assessment-Center nur in einem eingeschränkten Maß durch den Dienstherrn plausibel zu machen ist, weil dort nicht die Prüfung von Fähigkeiten, Wissen oder Kenntnissen im Vordergrund steht, sondern die naturgemäß subjektive Bewertung der Kompetenzen und der Persönlichkeit der Bewerber, die sich einer Einordnung in die Kategorien "richtig" oder "falsch" weitgehend entzieht und exakter tatsächlicher Kenntnis nicht zugänglich ist (BayVGH, B.v. 11.6.2018 - 6 B 17.2131 - juris Rn. 33; OVG NW, B.v. 3.8.2017 - 6 B 829/17 - juris Rn. 8 und 10 m.w.N.).

    Gegenstände dieses Beurteilungsspielraums sind etwa auch die Punktevergabe und Notengebung, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, die Gewichtung verschiedener Prüfungsteile zueinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung und die Gewichtung von Stärken und Schwächen der Bearbeitung (BayVGH, B.v. 11.6.2018 - 6 B 17.2131 - juris Rn. 36; VGH BW, B.v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 - juris Rn. 9).

    In diesen Beurteilungs- und Bewertungsspielraum dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen (vgl. BVerwG, B.v. 16.8.2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 8; B.v. 11.6.2018 - 6 B 17.2131 - juris Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen;

    Dies entzieht sich weitgehend einer Einordnung in die Kategorien "richtig" oder "falsch" und ist exakter tatsächlicher Erkenntnis nicht zugänglich (Bay.VGH, Beschluss vom 11.6.2018 - 6 B 17.2131 -, juris Rn. 32 f.).

    Der Fokus auf Kompetenzen, Auftreten und Persönlichkeit des Bewerbers hat zugleich zur Folge, dass es in einem Assessment-Center - anders als in anderen Prüfungen - regelmäßig keine vorfestgelegten Erwartungen gibt und der prüfungsspezifische Beurteilungsspielraum dementsprechend sehr weit ist (Bay.VGH, Beschluss vom 11.6.2018 - 6 B 17.2131 -, juris Rn. 31 f., 36).

  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550

    Stellenbesetzung

    Die Beurteilung der insoweit bedeutsamen Eigenschaften und Fähigkeiten ist vielmehr von einem weiten prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum geprägt" der der gerichtlichen Kontrolle nur eingeschränkt unterliegt (BayVGH, B.v. 11.6.2018 - 6 B 17.2131 - juris Rn. 36 m.w.N.).
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