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   VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041   

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https://dejure.org/2018,18998
VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041 (https://dejure.org/2018,18998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 (https://dejure.org/2018,18998)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 9 C 18.1041 (https://dejure.org/2018,18998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 65 Abs. 1
    Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiladung zu einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung prozessökonomischer Gesichtspunkte

  • rewis.io

    Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1 ; VwGO § 65 Abs. 2
    Anspruch auf Beiladung zu einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung prozessökonomischer Gesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.12.2001 - 2 C 01.1882
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
    Denn die Bauaufsichtsbehörde ist im Rahmen bauaufsichtlichen Einschreitens auch gehalten, die Belange der Nachbarschaft zu ermitteln und in ihre Entscheidung einzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2001 - 2 C 01.1882 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033

    Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
    Zur Beurteilung bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Fragen ist eine Beiladung möglicherweise betroffener Nachbarn aber nicht erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2012 - 1 C 11.3033 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 C 10.3060

    Beschwerde gegen Ablehnung der Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
    Im Übrigen kann die Beiladungsbewerberin ihre rechtlichen Interessen losgelöst von dem laufenden Klage- und Antragsverfahren des Klägers und Antragstellers verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2011 - 15 C 10.3060 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 15 C 15.1263

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Beiladung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041
    Ob bei Vorliegen dieser Voraussetzungen eine Beiladung erfolgt, liegt im Ermessen des Gerichts, bei dem die Streitsache anhängig ist, im Fall der Beschwerde gegen die den Beiladungsantrag ablehnende Entscheidung im Ermessen des Beschwerdegerichts, das nicht auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2015 - 15 C 15.1263 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2018- 15 E 424/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Selbst wenn gewisse Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Beiladung des Beigeladenen zu 1 bestehen (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2018 - 9 C 18.1041 - juris Rn. 5), zeigt das Zulassungsvorbringen keine schlüssigen Gegenargumente auf, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
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