Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 86 Abs. 2,... § 114 Satz 1, § 117 Abs. 2 Nr. 4 und 5, Abs. 3, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 5, § 138 Nr. 3; AufenthG § 5 Abs. 4, § 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 2; Art. 40, Art. 48 Abs. 1, 3 und 4 BayVwVfG; Art. 23 Richtlinie 2011/95/EU; Art. 267 AEUV
Aufenthaltstitel in Frankreich - keine Bindungswirkung für diesbezügliche Entscheidung in Deutschland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer zum Zweck des Familiennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis für einen in Frankreich als Flüchtling anerkannten Ausländer bei strafrechtlicher Verurteilung in Frankreich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- rewis.io
Aufenthaltstitel in Frankreich - keine Bindungswirkung für diesbezügliche Entscheidung in Deutschland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme einer familienbezogenen Aufenthaltserlaubnis; Flüchtlingsanerkennung in Frankreich; in Deutschland lebende Familie; zwingender Versagungsgrund für Erteilung eines Aufenthaltstitels; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (PKK); rechtskräftige ...
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer zum Zweck des Familiennachzugs erteilten Aufenthaltserlaubnis für einen in Frankreich als Flüchtling anerkannten Ausländer bei strafrechtlicher Verurteilung in Frankreich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.09.2017 - M 12 K 16.5689
- VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.06.2014 - 10 C 7.13
Abnahme von Fingerabdrücken; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Angaben …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Über die durch § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG angeordnete begrenzte Bindungswirkung der ausländischen Flüchtlingsanerkennung hinaus besteht kein Anspruch auf neuerliche Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder eine hieran anknüpfende Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland (BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29).Denn die den Kläger betreffende Statusentscheidung der französischen Behörden entfaltet keine Bindungswirkung für die Bundesrepublik Deutschland und die maßgebliche Richtlinie 2011/95/EU sieht eine in der ganzen Union gültige und damit verbindliche Statusentscheidung nicht vor (BVerwG, U.v. 17.6.2014 - 10 C 7.13 - juris Rn. 29).
- VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252
Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang die vom Kläger im Verfahren, zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, vorgelegten Schreiben vom 16. Dezember 2016 und 7. September 2017 in nicht zu beanstandender Weise gewürdigt und ein ernsthaftes und glaubhaftes Abstandnehmen des Klägers von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53 f.) sowohl im Sinne dieses Ausweisungsinteresses als auch von § 5 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in der bis zum 1. August 2018 geltenden Fassung zu Recht verneint. - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11
Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Zum einen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass § 25 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 AufenthG den (zwingenden) Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG nicht verdrängt (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 8.11 - juris Ls. 1 und Rn. 19). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerwG, B.v. 10.8.2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10), das heißt ein Beweisantrag in willkürlicher Weise als unerheblich qualifiziert wird. - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16). - BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Es hat dabei entgegen der Auffassung des Klägers weder den Begriff der individuellen Unterstützung verkannt, die - wie bereits nach § 54 Nr. 5 AufenthG a.F. - alle Verhaltensweisen, nicht nur Gewaltanwendung, umfasst, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeit der Vereinigung auswirken (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 ff.). - VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099
Ablehnung eines Beweisantrags - Darlegungserfordernisse bei Gehörsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 10 ZB 17.31099 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.04.2018 - 10 AS 18.442
Unzulässiger und teilweise unbegründeter Antrag auf Abänderung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437
Auf den Umstand, dass die Bedeutung der Anerkennung eines Ausländers als Flüchtling in einem anderen Staat der Europäischen Union bereits hinreichend klar bzw. geklärt ist, hat der Senat im Übrigen bereits in seinem Beschluss im Eilverfahren des Klägers 10 AS 18.442 vom 23. April 2018 hingewiesen (…dort Rn. 6).
- VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18 vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 24, und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Beschluss vom 11. September 2018 - 10 ZB 18.437 -, juris, Rn. 8; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Januar 2017 - 3 A 77/16 -, juris, Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 2. März 2016 - 11 S 1389/15 -, juris, Rn. 34 ff., und vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 -, juris, Rn. 73 ff.; siehe ferner aus der strafgerichtlichen Rechtsprechung: Bundesgerichtshof (BGH), Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - AK 58/18 -, juris, Rn. 19, und vom 15. November 2018 - AK 46/18 -, juris, Rn. 12.
vgl. in diesem Zusammenhang auch: BayVGH, Beschluss vom 11. September 2018 - 10 ZB 18.437 -, juris, Rn. 8, wonach eine derartige Schlussfolgerung in Anknüpfung an ein entsprechendes (französisches) Strafurteil keinen Bedenken begegnet; siehe allgemein zur Berücksichtigungsfähigkeit rechtskräftiger strafgerichtlicher Feststellungen durch das Verwaltungsgericht: BayVGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 10 ZB 18.1121 -, juris, Rn. 6.
- VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen …
Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (…stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 10 ZB 17.31099 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 11.9.2018 - 10 ZB 18.437 - juris Rn. 19).