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   VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833   

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VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 (https://dejure.org/2022,1533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 (https://dejure.org/2022,1533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 (https://dejure.org/2022,1533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; SGB III § 387 Abs. 1, § 389 Abs. 1, 390
    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine Stelle weiterhin durch die Begründung eines außertariflichen Arbeitsverhältnisses zu besetzen

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Bewerbungsverfahrensanspruch (verneint), Organisationsgrundentscheidung des Dienstherrn, Geschäftsführer bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (oberste Führungskräfte), Besetzung einer Stelle nur im außertariflichen Angestelltenverhältnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Diese ist mit einem weiten Gestaltungs-, Beurteilungs- und Ermessensspielraum verbunden (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 13 u. 14 m.w.N.).

    Ein Beamter hat im Grundsatz keinen Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie (ermessensfehlerfreie) Ausübung des Organisationsermessens, da es insoweit an der dafür notwendigen subjektiv-rechtlichen Rechtsgrundlage fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2020 - 2 A 2.20 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11).

    Die Anforderungen an die diesbezügliche Dokumentation dürfen allerdings nicht überspannt werden; sie ist im Grundsatz an keine besondere Form gebunden (BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 1 WB 37.09 - juris Rn. 31; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Eilverfahren, das - wie hier - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, bemisst sich nach § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG und beträgt - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG (BayVGH; B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl. 2018, 390 ff.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Eine Organisationsentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrenzstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hergeleitet (BVerfG, B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - juris) und die das Bundesverwaltungsgericht auch für Auswahlentscheidungen, die eine höhere Verwendung betreffen, anerkannt hat (vgl. BVerwG, B.v. 27.10.2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Dabei steht es insbesondere in seinem allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (BVerfG, B.v. 28.2.2007 - 2 BvR 2494/06 - juris Rn. 6; BVerwG, U. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15

    Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Diese organisations- und haushaltsrechtlichen Vorentscheidungen, die zur Existenz und Ausgestaltung eines verfügbaren öffentlichen Amtes führen, sind nicht Gegenstand, sondern Voraussetzung der Gewährleistungen des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 5.8.2015 - 6 BV 14.2122 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.328 - juris Rn. 22; OVG Saarl, B.v. 13.9.2017 - 1 A 421.17 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Die Anforderungen an die diesbezügliche Dokumentation dürfen allerdings nicht überspannt werden; sie ist im Grundsatz an keine besondere Form gebunden (BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 1 WB 37.09 - juris Rn. 31; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 6 BV 14.2122

    Dienstpostenkonkurrenz, Soldat, Beamter, militärischer Dienstposten,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Diese organisations- und haushaltsrechtlichen Vorentscheidungen, die zur Existenz und Ausgestaltung eines verfügbaren öffentlichen Amtes führen, sind nicht Gegenstand, sondern Voraussetzung der Gewährleistungen des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2016 - 2 B 104.15 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, U.v. 5.8.2015 - 6 BV 14.2122 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 16.5.2013 - 3 CE 13.328 - juris Rn. 22; OVG Saarl, B.v. 13.9.2017 - 1 A 421.17 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Wie die Antragsgegnerin sich hierbei entscheidet, ist ihr (jenseits der zwingend mit Beamten zu besetzenden Ämter, in denen, wie etwa bei Polizei und Justiz, staatliche Hoheitsgewalt i.S.v. Art. 33 Abs. 4 GG ausgeübt wird) im Rahmen ihrer Organisationsgewalt überlassen (vgl. BVerwG, B.v. 17.3.2021 - 2 B 3.21 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833
    Deren Rechte, insbesondere die Bewerbungsverfahrensansprüche eines nicht zum Zuge kommenden Bewerbers, werden dadurch grundsätzlich nicht berührt (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95 - juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17

    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu

  • OVG Saarland, 18.10.2017 - 1 B 563/17

    Trennung zwischen prüfungsfrei übergeleiteten und "geprüften"

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.328

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); interne Ausschreibung; Beschränkung des

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WB 56.14

    Konkurrentenstreit; Besetzung eines Dienstpostens; Aufhebung einer

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22

    Angestellte; Beschränkung des Bewerberkreises; Dokumentationspflicht;

    Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier die Antragsgegnerin - die streitgegenständliche Stelle mittels Begründung eines (außer-)tariflichen Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).

    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10; siehe zur Laufbahnbefähigung: Nds. OVG, Beschluss vom 3.5.2022 - 5 ME 12/22 -, juris Rn. 19).

    Klarzustellen ist vorab, dass die Organisationsgrundentscheidung schon nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat, unterliegt ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 24).

    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2014 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 29, Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 32/23

    Anforderungsprofil, konstitutives; Tarifbeschäftige; Bewerbungsverfahrensanspruch

    Denn die Entscheidung, ob der Hoheitsträger - hier der Antragsgegner - die streitgegenständliche Stelle mittels Abschlusses eines Arbeitsverhältnisses oder durch Verleihung eines Statusamtes an Beamte im aktiven Beamtenverhältnis vergeben will, ist dem Bereich der Organisationshoheit des Dienstherrn zuzurechnen, der als solcher der an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlentscheidung vorgelagert ist und von Betroffenen grundsätzlich nicht aufgrund subjektiv-rechtlicher Rechtspositionen in Frage gestellt werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.6.2022 - 6 CE 22.710 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist daher erst auf der Grundlage einer vom Dienstherrn im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Verfügung gestellten und für die Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Aufgaben gewidmeten Stelle eröffnet (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2023 - 5 ME 93/22 -, juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2020 - BVerwG 2 A 2.20 -, juris Rn. 13 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 14 f.).

  • OVG Sachsen, 07.11.2022 - 2 B 286/22

    Beschwerde eines Rechtsreferendars gegen Zuweisungsentscheidung erfolglos

    Um indes einen Referendar für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer Organisationsentscheidung möglicherweise eine bestimmte Zuweisung zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob die entgegenstehende Zuweisungsentscheidung etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen wurde, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 - , juris Rn. 19 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 2 B 265/22

    Stellenbesetzung; Organisationsermessen; Tarifbeschäftigter; Ausschreibungstext

    Um indes einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 19 m. w. N.).

    Die Anforderungen an den im Interesse zukünftiger Bewerber gleichwohl zu fordernden Nachweis dürfen deshalb nicht überspannt werden und sind grundsätzlich an keine besondere Form gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, juris Rn. 31 ff; BayVGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • VG Ansbach, 11.10.2022 - AN 16 K 19.00895

    In-sich-Beurlaubung, Fiktive Fortschreibung, Anspruch auf Übernahme eines Amtes

    Die In-sich-Beurlaubung sowie das Angestelltenverhältnis des Klägers endeten zum Ablauf des ... (vgl. hierzu VG Ansbach, B. v. 29.10.2021 - AN 16 E 21.00900 und BayVGH, B. v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist das Gericht auf seinen Beschluss vom 29. Oktober 2021 - Az. AN 16 E 21.00900 - und auf den Beschluss des BayVGH vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 - und nimmt auf diese Entscheidungen Bezug.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 A 111/16 -, juris, Rn. 12 f. m. w. N.; mit demselben Ergebnis, jedoch begründet mit einer mittelbaren Bindungswirkung des Art. 33 Abs. 2 GG auch für vorgelagerte Entscheidungen des Dienstherrn: BVerfG, Beschluss vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, juris, Rn. 5 f.; BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 17, und vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 6. März 2007 - 6 B 48/07 -, juris, Rn. 8, und vom 11. Juli 2006 - 6 B 1184/06 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.; ebenfalls mit demselben Prüfungsumfang, jedoch begründet mit der andernfalls drohenden Rechtsschutzlosigkeit: siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 ME 93/22 -, juris, Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 2. November 2022 - 2 B 265/22 -, juris, Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 CE 21.2833 -, juris, Rn. 19.
  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710

    Bundesbeamtenrecht, Einstellung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Übernahme von

    Betroffenen steht daher keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition zu, kraft der sie eine Änderung der auf dem Organisationsermessen des Dienstherrn beruhende Entscheidungen verlangen oder diese Entscheidung zur gerichtlichen Überprüfung stellen könnten (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 18).
  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.01.2022 - 6 CE 21.2833 - juris Rn. 19; OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; SaarlOVG, Beschluss vom 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11.
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